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Was Sie über Pflegeberatung wissen sollten

Grundlagen, Kompetenzen und professionelle Dokumentation. Mit Extrakapitel zu Palliative Care

von Sonja Fröse (Autor:in)
200 Seiten

Zusammenfassung

Der Dschungel der Pflegeversicherung ist dicht und fast
jeder, der sich damit beschäftigen muss, ist ein Neuling.
Pflegeberater sind hier die richtigen Scouts. Aber auch
sie müssen ihr Handwerk beherrschen.
Dieses Buch beschreibt, welche sozialen Kompetenzen Pflegeberater brauchen;
welche gesetzlichen Neuerungen wichtig sind;
welche ergänzenden Hilfen es gibt;
wie eine Beratung konkret aussieht;
wie vorhandene Ressourcen genutzt werden;
wie eine Beratung professionell dokumentiert wird.
Je besser die Beratung, desto gezielter die Hilfe und die
unternehmensinterne Planung der Prozesse.
In der 4., aktualisierten Auflage wird die ganze Bandbreite
und Vielfältigkeit der Pflegeberatung (inklusive
Schnittstellen) aufgezeigt und dabei ein Fokus auf die
umfassende Versorgung der Klientinnen, Klienten und
Angehörigen gelegt.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titelseite
  • Impressum
  • Inhalt
  • Danksagung
  • Vorwort
  • 1 Gesetzliche Grundlagen der Pflegeberatung
  • 1.1 Definition der Pflegeberatung
  • 1.2 Das Beratungskonzept
  • 1.3 Der Stellenwert der Beratung in der Pflege
  • 1.3.1 Der Qualitätsrahmen für die Beratung in der Pflege
  • 1.4 Pflegestützpunkte – Vom Modellprojekt zum festen Bestandteil des Gesundheitswesens
  • 1.5 Der Präventive Hausbesuch (pHb)
  • 2 Das Berufsbild Pflegeberater*in
  • 2.1 Das Selbstverständnis der Beratungsperson
  • 2.2 Aufgaben und Qualifikation der Beratungsperson
  • 2.3 Stellenbeschreibung eines/einer Pflegeberater*in
  • 3 Pflegeberatung in der täglichen Praxis
  • 3.1 Beratung in der Pflegesituation
  • 3.2 Erstgespräch und Beziehungsaufbau
  • 3.3 Informationsmaterial
  • 3.4 Die Dokumentation
  • 3.5 Beratungsmodelle
  • 3.5.1 10 Tipps zur Beratung
  • 3.6 Beratungsmethoden
  • 3.6.1 Die Face-to-Face-Beratung/zugehende Beratung
  • 3.6.2 Die Telefonberatung
  • 3.6.3 Onlineberatung/E-Mail-Beratung
  • 3.6.4 Gruppenberatung/Angehörigencafé/Elterncafé
  • 3.7 Young Carer
  • 4 Digitalisierung in der Pflege und in der Pflegeberatung
  • 4.1 Software und Hardware
  • 4.2 Digitale Beratungsangebote
  • 4.3 Digitale Dokumentation
  • 5 Die Leistungen der Pflegeversicherung
  • 5.1 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff
  • 5.2 Die Beantragung des Grades der Pflegebedürftigkeit
  • 5.3 Ablauf der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  • 5.4 Erhalt des Leistungsbescheids
  • 5.4.1 Vollstationäre Leistungen gem. § 43 SGB XI
  • 5.4.2 Ambulante und teilstationäre Leistungen
  • 5.4.3 Entlastungsbetrag
  • 5.4.4 Pflegegeldleistung gem. § 37 SGB XI
  • 5.4.5 Tages- und Nachtpflege gem. § 41 SGB XI
  • 5.4.6 Ambulante Pflegesachleistung gem. § 36 SGB XI
  • 5.4.7 Kombinationsleistung
  • 5.4.8 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gem. § 40 SGB XI
  • 5.5 Hausnotruf
  • 5.6 »Alternative Wohnformen«
  • 5.6.1 Ambulant betreute Wohngemeinschaften
  • 5.6.2 Betreutes Wohnen
  • 5.7 Kurzzeitpflege
  • 5.8 Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI
  • 5.8.1 Stundenweise Verhinderungspflege
  • 5.9 Leistungen für pflegende Angehörige
  • 5.9.1 Grundkurs für pflegende Angehörige und an der Pflege Interessierte
  • 5.9.2 Individuelle Pflegeschulungen gem. § 45 SGB XI
  • 6 Niedrigschwellige Hilfen
  • 6.1 (Telefon-)Seelsorge
  • 6.2 Ehrenamtliche Dienste, Besuchsdienste, Nachbarschaftsvereine
  • 6.3 Selbsthilfegruppen
  • 6.4 Einkaufshilfen und Lieferservices
  • 6.5 Hausmeister- und Handwerkerdienste
  • 6.6 Wäschedienste
  • 6.7 Fensterreinigungs- und Gardinenservice
  • 6.8 Fahr- und Begleitdienste
  • 6.9 Essen auf Rädern
  • 6.10 Mittagstische in benachbarten öffentlichen oder privaten Einrichtungen
  • 6.11 Apothekenbringedienste
  • 6.12 Opferhilfe
  • 7 Der Beratungsbesuch gem. § 37 Abs. 3 SGB IX
  • 7.1 Herausfordernde Beratungssituationen
  • 7.1.1 Ablehnung von Beratung
  • 7.1.2 Erschwerte Terminvereinbarung
  • 7.1.3 Missverständnisse zwischen Beratungsperson und Beratenden
  • 7.2 Pflege nicht sichergestellt – was tun?
  • 7.3 Die Dokumentation auf dem Nachweisformular
  • 7.4 Checkliste für das Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
  • 7.5 Auswertung und Statistik
  • 8 Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V)
  • 8.1 Krankenbeförderung, Arztfahrten
  • 8.1.1 Krankenfahrten
  • 8.1.2 Krankentransporte
  • 8.1.3 Rettungsfahrten
  • 8.2 Häusliche Krankenpflege gem. § 37 SGB V
  • 8.3 Zuzahlungsbefreiung nach § 62 SGB V
  • 8.4 Stromkostenzuschuss/-pauschale
  • 8.5 Übergangspflege im Krankenhaus
  • 8.6 Ambulante Psychiatrische Pflege (APP)/ Psychiatrische Krankenpflege
  • 8.7 Heilmittel gem. § 32 SGB V und weitere Therapien
  • 8.7.1 Physiotherapie
  • 8.7.2 Logopädie (Stimm-, Sprech- und Schlucktherapie)
  • 8.7.3 Podologie
  • 8.7.4 Ergotherapie
  • 8.7.5 Soziotherapie
  • 8.7.6 Weitere Therapien
  • 9 Beratung für Eltern mit pflegebedürftigen Kindern
  • 10 Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel und Alltagshilfen
  • 10.1 Das Hilfsmittelrezept
  • 10.2 Spezielle Hilfsmittel
  • 10.3 »Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel«
  • 10.4 Technische Pflegehilfsmittel
  • 11 Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • 12 Rehabilitationsmaßnahmen (SGB IX)
  • 12.1 Rehabilitationsleistungen für Mutter und Väter (Mutter-/Vater-Kind-Leistung)
  • 12.2 Reha-Sport
  • 12.3 Medizinische Reha
  • 12.4 Reha für pflegende Angehörige
  • 13 Leistungen der Palliative Care
  • 13.1 Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)
  • 13.2 Spezielle ambulante Palliativversorgung (SAPV)
  • 13.3 Zusätzliche Palliativversorgung im Pflegeheim
  • 13.4 Stationäres und ambulantes Hospiz (Tageshospiz)
  • 14 Sozialleistungen
  • 15 Schwerbehindertenausweis
  • 16 Anhang
  • 16.1 Notfälle/Katastrophenschutz
  • 16.2 Assessments
  • 16.3 Checklisten
  • 16.4 Compliance
  • 16.5 Familien- und Lebensverhältnisse
  • Literatur- und Quellennachweis
  • Ansprechpartner und ihre Aufgaben
  • Adressenverzeichnis
  • Internetadressen
  • Register

Danksagung

Während der letzten Monate und Jahre durfte ich immer wieder Pflegeberater*innen treffen, die mich mit ihrem Fachwissen sehr beeindruckt haben. Die beratenden Kolleg*innen hatten umfangreiches Wissen zu einzelnen Teilbereichen der Pflege, z. B. der Inkontinenz- und Stoma-Versorgung, der Wundversorgung, den Leistungen der Pflegeversicherung, der Hilfsmittelversorgung oder – ganz aktuell – im Bereich der palliativen Versorgung.

Steigt man erst einmal in ein Themenfeld tiefer ein, gibt es unglaublich viele neue Blickwinkel und Erkenntnisse zu entdecken. Die Themenfelder innerhalb der Pflegeberatung sind riesig, angefangen von der alltäglichen Beratung zur ausreichenden Trinkmenge bis hin zu komplexen Versorgungsplänen. In allen Bereichen sind korrekte und kompetente Aufklärung, Beratung und Informationsweitergabe an Patient*innen und Angehörige wichtig.

Falsches und unzureichendes Wissen erschwert die pflegerische Versorgung, während durch kompetente und qualifizierte Beratung eine Entlastung aller im Gesundheits- und Pflegebereich Tätigen erfolgen kann. Daher gilt mein Dank allen engagierten Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen in der Pflege und Pflegeberatung.

Vorwort

Seit der Veröffentlichung der Erstauflage dieses Fachbuches im Jahre 2010 hat sich das Themenfeld »Beratung in der Pflege« enorm weiterentwickelt. Die Beratung hat deutlich an Wertung dazugewonnen, indem das Berufsbild des Pflegeberatersder Pflegeberatin (gem. § 7a SGB XI) durch Richtlinien und Anforderungen gestärkt wurde.

Zahlreiche Studien wurden zu Themen im Bereich der Pflegeberatung veröffentlicht. Die Unkenntnis und Unsicherheit bei pflege- oder hilfebedürftigen Menschen, deren Angehörigen und teilweise professionell Pflegenden in Bezug auf Versorgungsmöglichkeiten und Pflegetechniken ist weiterhin hoch. Gleichzeitig gibt es zwar viele Beratungsmöglichkeiten, aber häufig zu wenige Planstellen und damit Personal oder die Qualitätsunterschiede bei den Beratungsleistungen schwanken stark. Beratung muss häufig aktiv eingefordert werden. In diesen Bereichen der Pflegeberatung gilt es, besser zu werden.

Es freut mich sehr, dass Themen wie Digitalisierung des Beratungsprozesses und Palliative Care neu hinzugekommen sind und das Buch durch zahlreiche Abbildungen möglichst leicht verständlich und nachvollziehbar wird. Aufgrund der Komplexität werden vermehrt Verweise auf Quellen bereitgestellt, falls Sie bei einzelnen Themen weiter in die Tiefe gehen möchten.

Über kollegialen Austausch, Feedback und Rezensionen auf entsprechenden Plattformen und Social Media würde ich mich freuen.

Wer plötzlich oder auch allmählich in die Situation einer Pflegebedürftigkeit kommt, sei es als Angehöriger oder selbst Betroffener, fühlt sich häufig überfordert und alleingelassen. Viele geben an, sich zuvor nicht mit der Thematik rund um die Versorgung und Pflege befasst zu haben. Viele Begriffe, Voraussetzungen und Regularien sind unbekannt und undurchsichtig. Teil- und Falschwissen sind weit verbreitet. Daher braucht es leicht zugängliche und qualitativ hochwertige Beratung in der Pflege.

Schon seit 2009 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes (PNG) von 2013 wurden sogenannte »Beratungsgutscheine« beschlossen. Im Pflegestärkungsgesetz II1 sollte dieser Anspruch durch eine zeitnahe und neutrale Beratung nachhaltig gestärkt werden. In der letzten Pflegereform (Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung GVWG), die am 19. 07. 2021 beschlossen wurde, wurde die Notwendigkeit von Beratung auch durch die Veränderung der Überschrift des Gesetztextes § 7b SGB XI deutlich. Hier heißt es nun »Pflicht zum Beratungsangebot und Beratungsgutscheine«.

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Abb. 1: Zeitliche Entwicklung der Pflegeberatung im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die Pflegekassen finanzieren seit 2017 verpflichtend kostenfreie Schulungen und Kurse für pflegende Angehörige und Interessierte. Diese Kurse werden zunehmend in Form von (Video-) Schulungen durchgeführt (image Kap. 4). Veranstalter der Schulungen können unabhängige Beratungsstellen, selbstständige Pflegeberater*innen und Pflegestützpunkte sein, aber auch ambulante Pflegedienste.

Durch das Entlassmanagement im Krankenhaus sollen ebenfalls Beratungs- und Versorgungslücken geschlossen werden. Im Bereich der Stärkung von Palliativer Versorgung haben Hospizvereine die Beratungsaufgabe erhalten.

Beratungen im Gesundheits- und Pflegebereich finden durch zahlreiche Anbieter und Leistungsträger statt, beispielsweise direkt durch Mitarbeiter*innen der Krankenund Pflegekassen, Wohlfahrtsverbände, Pflege- und Seniorenstützpunkte, Beratungs- und Koordinationsstellen, Seniorenverbände sowie durch Ärzte, Sozialarbeiter, Pflegefachkräfte usw. Es scheint also, dass es genügend Angebote zur Beratung in der Pflege gibt. Die unterschiedlichen Bezeichnungen einzelner Beratungsangebote können aber verwirrend wirken: Wer berät wen wann und zu was?

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Abb. 2: Chaos in der Beratungslandschaft: Wer berät wen zu welchen Themen?

Auf dem »Markt« der Pflegeberatung hat sich in den letzten Jahren viel getan. Themen und Angebote werden immer umfangreicher und komplexer, immer mehr Menschen werden pflegebedürftig und der Bedarf an strukturierter Beratung in den unterschiedlichen Stadien der Versorgung steigt. Mit einer einmaligen Beratung ist es nicht getan. Verändert sich die Situation bedarf es einer erneuten Beratung.

Ohne spezielle Pflegeberater*innen würde die Beratung in der Pflege nebenher durchgeführt werden. Trotzdem kann eine Beratungsperson die Komplexität der Gesundheits- und Versorgungsstrukturen nicht vollumfänglich behandeln und es bedarf zu bestimmten Themengebieten weiterer Experten.

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Die Kernfrage der Beratung lautet: Welches Ziel hat die Beratung und wie kann es erreicht werden?

Und weitere Fragen kommen hinzu:

Welche Beratungsstelle übernimmt welche Beratung?

Wer bezahlt die Beratung oder muss vom Beratungsklienten doch selbst gezahlt werden?

Welche Themen werden bei der Beratung angesprochen?

Wie lange dauert es, bis die Beratung stattfindet?

Wie lange dauert die Beratung selbst?

Wer darf oder muss anwesend sein?

Wie häufig darf oder muss eine Beratung erfolgen?

Kommt die Beratungsperson ins Haus oder müssen sich die Ratsuchenden selbst auf den Weg machen?

All diese Fragen treiben die Ratsuchenden um und können nicht pauschal beantwortet werden. Im Rahmen der Sozialleistungen gibt es vielfache Leistungen auf Beratung und Auskunft, die primär mit der pflegerischen Versorgung nichts zu tun haben, die jedoch auf die individuelle Versorgungssituation Einfluss nehmen. Daher ist es sinnvoll, auf die weiteren Unterstützungsangebote verweisen zu können, z. B. die Schuldnerberatung und Suchtberatung gem. § 16 SGB II, die Beratung bei Grundsicherung für Arbeitssuchende gem. § 1 SGB II, die Beratung von Menschen mit Behinderung gem. § 33 SGB IX. Die entsprechenden Beratungsstellen sind häufig in der Stadtverwaltung (z. B. Sozialamt, Grundsicherungsamt) oder dem Landratsamt ansässig.

Letztlich klärt die Art der Beratung die Finanzierungsmöglichkeit und die entsprechenden Inhalte der Beratung. Deshalb ist eine Übersicht der möglichen Beratungen innerhalb der Pflege sinnvoll (image Tab. 1).

Tab. 1: Übersicht über Beratungsmöglichkeiten in der Pflege

Name, Art der Beratung Zielgruppe Beratungsperson Ziele der Beratung
Palliativberatung § 39 b SGB V

Versicherte, Angehörige und Vertrauenspersonen

Mitarbeiter*innen von Hospizvereinen

 
Beratung gem. § 132g SGB V Gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase*

Bewohner*innen von vollstationären Pflegeeinrichtungen

Details

Seiten
ISBN (ePUB)
9783842691421
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2022 (Mai)
Schlagworte
Altenpflege Medizin Pflege Qualitätsmanagement Wörterbücher & Nachschlagewerke

Autor

  • Sonja Fröse (Autor:in)

Sonja Fröse ist examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin, Qualitätsbeauftragte und ausgebildete Pflegedienstleitung. Sie arbeitete sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich der Kranken- und Altenpflege in diversen Funktionen, unter anderem als Pflegeberaterin.
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Titel: Was Sie über Pflegeberatung wissen sollten