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Formulierungshilfen für die Pflegeprozessplanung

Praktische Checklisten für jeden Tag. Anhand der AEDL, mit SIS und neuer QPR

von Stefanie Hellmann (Autor:in)
200 Seiten
Reihe: Pflege Praxis

Zusammenfassung

Eine gute Dokumentation kann so einfach sein! Vorausgesetzt, die Pflegekraft hat alles im Blick:
1. die Module des Begutachtungsinstruments
2. das Strukturmodell mit SIS®, Themenfeldern und Risikomatrix
3. die Transparenzkriterien
4. die Expertenstandards
5. und – je nach Einrichtung – auch die AEDL.
Dieses Buch – inzwischen in der 11. Auflage – zeigt systematisch, wo sich diese fünf Elemente inhaltlich überschneiden und wie sich das praktisch nutzen lässt. Das Wichtigste ist auch in dieser aktualisierten Auflage dabei: Viele Formulierungsbeispiele für die tägliche Praxis. Als Impulse für noch bessere, schnellere und trotzdem individuellere Dokumentation.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

  • Cover
  • Titelseite
  • Impressum
  • Inhalt
  • Vorwort zur 11., aktualisierten Auflage
  • 1 Die Pflegeprozessplanung
  • 2 Das Begutachtungsinstrument (BI)
  • 2.1 Modul 1: Mobilität
  • 2.2 Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • 2.3 Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • 2.4 Modul 4: Selbstversorgung
  • 2.5 Modul 5: Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • 2.6 Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
  • 2.7 Modul 7 und 8: Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung
  • 2.8 Berechnung des Pflegegrades
  • 3 Die Strukturierte Informationssammlung (SIS®)
  • 3.1 Die Themenfelder der SIS®
  • 3.2 Die Risikomatrix
  • 3.3 Der Maßnahmenplan
  • 4 SIS® und BI: Unterschiede und Zusammenhänge
  • 4.1 SIS®-Themenfeld 1 und BI-Module 2 und 3
  • 4.2 SIS®-Themenfeld 2 und BI-Modul 1
  • 4.3 SIS®-Themenfeld 3 und BI-Module 5 und 3
  • 4.4 SIS®-Themenfeld 4 und BI-Modul 4
  • 4.5 SIS® Themenfeld 5 und BI-Module 6 und 7
  • 4.6 SIS®-Themenfeld 6 und BI-Modul 8
  • 5 Die QPR stationär
  • 5.1 Die Ergebnisindikatoren und die Plausibilitätsprüfung
  • 5.2 Die prüfungsrelevanten Qualitätsbereiche
  • 5.3 Die Informationsgrundlagen zur Qualitätsbeurteilung
  • 6 Die neue QPR Tagespflege
  • 6.1 Die prüfungsrelevanten Qualitätsbereiche
  • 7 Verknüpfungen zwischen QPR stationär/Tagespflege, BI, SIS® und AEDL
  • 8 Transparenzkriterien für die Pflegequalität in ambulanten Pflegediensten
  • 8.1 Qualitätsbereich 1: Pflegerische Leistungen
  • 8.2 Qualitätsbereich 2: Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen
  • 8.3 Qualitätsbereich 3: Dienstleistung und Organisation
  • 8.4 Qualitätsbereich 4: Befragung der Kunden
  • 9 Formulierungshilfen – mit BI-Modulen, QPR-stationär/Tagespflege und Transparenzkriterien ambulant
  • 9.1 AEDL Kommunizieren können
  • 9.1.1 QPR stationär/Tagespflege – Qualitätsbereiche
  • 9.1.3 Formulierungshilfen
  • 9.1.2 Transparenzkriterien ambulant
  • 9.1.4 Beispiel für einen Maßnahmenplan zu Sehen, Hören, Orientierung
  • 9.2 AEDL Sich bewegen können
  • 9.2.1 QPR stationär/Tagespflege – Qualitätsbereiche
  • 9.2.2 Transparenzkriterien ambulant
  • 9.2.3 Formulierungshilfen
  • 9.2.4 Beispiel für einen Maßnahmenplan »Sich bewegen können«
  • 9.3 AEDL Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten können
  • 9.3.1 QPR stationär/Tagespflege – Qualitätsbereiche
  • 9.3.2 Transparenzkriterien ambulant
  • 9.3.3 Formulierungshilfen
  • 9.3.4 Beispiel für einen Maßnahmenplan »Vitale Funktionen des Lebens aufrecht erhalten«
  • 9.4 AEDL Sich pflegen können
  • 9.4.1 QPR stationär/Tagespflege – Qualitätsbereiche
  • 9.4.2 Transparenzkriterien ambulant
  • 9.4.3 Formulierungshilfen
  • 9.4.4 Beispiel für einen Maßnahmenplan »Sich pflegen können«
  • 9.5 AEDL Essen und trinken können
  • 9.5.1 QPR stationär/Tagespflege – Qualitätsbereiche
  • 9.5.2 Transparenzkriterien ambulant
  • 9.5.3 Formulierungshilfen
  • 9.5.4 Beispiel für einen Maßnahmenplan »Essen und trinken können«
  • 9.6 AEDL Ausscheiden können
  • 9.6.1 QPR stationär/Tagespflege – Qualitätsbereiche
  • 9.6.3 Formulierungshilfen
  • 9.6.2 Transparenzkriterien ambulant
  • 9.6.4 Beispiel für einen Maßnahmenplan »Ausscheiden können«
  • 9.7.3 Formulierungshilfen
  • 9.7 AEDL Sich kleiden können
  • 9.7.1 QPR stationär – Qualitätsbereiche
  • 9.7.2 Transparenzkriterien ambulant
  • 9.8 AEDL Ruhen, schlafen und sich entspannen können
  • 9.8.1 QPR stationär – Qualitätsbereiche
  • 9.8.2 Transparenzkriterien ambulant
  • 9.8.3 Formulierungshilfen
  • 9.8.4 Beispiel für einen Maßnahmenplan »Ruhen, schlafen und sich entspannen können«
  • 9.9 AEDL Sich beschäftigen, lernen und sich entwickeln können
  • 9.9.1 QPR stationär/Tagespflege – Qualitätsbereiche
  • 9.9.2 Formulierungshilfen
  • 9.10 AEDL Sich als Mann oder Frau fühlen und sich verhalten können
  • 9.10.1 QPR stationär/Tagespflege – Qualitätsbereiche
  • 9.10.2 Formulierungshilfen
  • 9.11 AEDL Für eine sichere und fördernde Umgebung sorgen können
  • 9.11.1 QPR stationär/Tagespflege – Qualitätsbereiche
  • 9.11.2 Formulierungshilfen
  • 9.12 AEDL Soziale Bereiche des Lebens sichern und gestalten können
  • 9.12.1 QPR stationär/Tagespflege – Qualitätsbereiche
  • 9.12.3 Formulierungshilfen
  • 9.12.2 Transparenzkriterien ambulant
  • 9.12.4 Beispiel für einen Maßnahmenplan »Soziale Bereiche des Lebens sichern und gestalten können«
  • 9.13 AEDL Mit existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen können
  • 9.13.1 QPR stationär/Tagespflege – Qualitätsbereiche
  • 9.13.2 Formulierungshilfen
  • 9.13.3 Beispiel für einen Maßnahmenplan »Mit existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen können«
  • 10 Expertenstandards
  • 10.1 Rechtliche Verbindlichkeit
  • 10.2 § 113a SGB XI – Expertenstandards zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in der Pflege
  • 10.3 Expertenstandards und ihre Verwendung in der Pflegeprozessplanung/ Maßnahmenplanung
  • Literatur
  • Register

Vorwort zur 11., aktualisierten Auflage

Nur durch die Stärke und Kompetenz der Mitarbeiterinnen kann in Einrichtungen der Altenpflege gute Arbeit gewährleistet werden. Die kontinuierliche Förderung beruflicher Kompetenz (»lebenslanges Lernen«) ist ein wichtiger Aspekt. In einer Zeit der nachhaltigen gesetzlichen Veränderungen durch die Politik, der neuen Richtlinien und aktuellen Entwicklungen ist die Pflege- und Versorgungsqualität in den Pflegeeinrichtungen weiter zu verbessern und zu sichern. So stehen die Einrichtungen als auch die Mitarbeiter immer wieder vor neuen Herausforderungen.

Das Begutachtungsinstrument (BI) ist in der Pflege inzwischen etabliert. Vor allem die Übersichtlichkeit der einzelnen Module erleichtert den Fachkräften den Umgang mit dem Begutachtungsverfahren, da der Mensch mit seinen noch gegenwärtigen Fähigkeiten im Mittelpunkt steht. Deshalb ist es auch zukünftig wichtig, eine exakte Pflegeeinstufung vorzunehmen, denn sie ist das Fundament für die personelle Besetzung.

Des Weiteren kommt noch das Strukturmodell mit seinem Element SIS® (Strukturierte Informationssammlung) mit sechs Themenfeldern sowie einer Risikomatrix dazu. Es bildet den Ansatzpunkt für die individuelle Maßnahmen-/Tagesplanung (früher: Pflegeplanung). In diesem System ist nur noch ein Maßnahmenplan anhand der tagesstrukturierenden Planung notwendig.

Durch die Neugestaltung des MDK-Reformgesetzes, das 2020 in Kraft getreten ist, wurden die 15 Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) aus der Trägerschaft der Krankenversicherung gelöst und Mitte 2021 in »Medizinischer Dienst [Land] (MD)« umbenannt.

Zu den neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) stationär kommt die neue QPR der Tagespflege dazu. Die ambulanten Pflegedienste werden weiterhin über die Transparenzkriterien für die Pflegequalität beurteilt.

Ambulante Pflegeeinrichtungen, Tagespflegeeinrichtungen und vollstationäre Pflegeeinrichtungen werden durch die Medizinischen Dienste der Länder geprüft. Die Grundlagen der Qualitätsprüfungen sind in den entsprechenden Qualitätsprüfrichtlinien gemäß § 114 ff SGB XI festgelegt. Nachfolgend wird in diesem Buch auf die Qualitätsbereiche der QPR stationär und der QPR Tagespflege eingegangen. Diese folgen in weiten Teilen der Struktur der Module aus der BI und spiegeln sich sowohl in der SIS® als auch in den Maßnahmen der AEDL wider. Danach folgen die Formulierungshilfen mit Zuordnung zu der QPR und BI.

Die Pflegeprozessplanung ist ein Arbeitsinstrument professioneller Pflege. Anhand eines pflegewissenschaftlichen Modells (hier: nach Krohwinkel) wird die Gesamtpflegebedürftigkeit eines Menschen ermittelt. Dazu werden die individuellen Pflegeprobleme des Pflegebedürftigen festgestellt. Genauso im Fokus stehen auch die Ressourcen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die der Mensch wegen seiner Pflegebedürftigkeit zur Bewältigung seiner Lebenssituation sowie Lebensmotivation entwickelt hat.

Anforderungen an eine Pflegeprozessplanung:

Die Pflegeziele sollen erreichbar und realistisch sowie überprüfbar sein.

Die Pflegemaßnahmen beschreiben die Vorgehensweise der Pflegenden:

Was ist zu tun? Konkrete Festlegung einzelner Pflegemaßnahmen.

Wie ist es zu tun? Kurze Beschreibung der Pflegemaßnahme

Wann oder wie oft ist es zu tun? Zeitangabe und Häufigkeit der Pflegemaßnahme.

Wer soll es tun? Hier sollen die unterschiedlichen Qualifikationen der Mitarbeiter beachtet werden. Die Pflegefachkraft ist verantwortlich für die korrekte Durchführung der Maßnahmen.

Die Maßnahmen sollen für alle, an der Pflege Beteiligten verbindlich sein.

Inzwischen ist die Pflegeprozessplanung nach dem altbekannten Muster nicht mehr aktueller Stand der Pflege. Im Strukturmodell spricht man stattdessen von »Maßnahmenplanung«, »um zu verdeutlichen, dass neben pflegerischen auch hauswirtschaftliche und betreuende Maßnahmen zu berücksichtigen sind…

Der Begriff Maßnahmenplanung bedeutet aber nicht, dass keine »Planung« im Sinne des Pflegeprozesses mehr erfolgt. Auch im Rahmen des Strukturmodells (Element 2) sind Maßnahmen und Aktivitäten zur individuellen Versorgung unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der zu versorgenden Person zu planen und die Versorgungssituationen in ihrem Ablauf darzustellen.«1

Fazit Maßnahme oder Pflege? Im Pflegeprozess findet sich beides wieder

In diesem Buch wird von der Pflegeprozessplanung gesprochen. So können es sowohl jene Einrichtungen nutzen, die noch die Pflegeplanung anhand der AEDL dokumentieren, aber auch jene Einrichtungen, die bereits auf das Strukturmodell umgestellt haben. Einige Beispiele von Teilen einer Maßnahmenplanung finden Sie unter verschiedenen Formulierungen der AEDL wieder.

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1 Vgl. https://www.ein-step.de/haeufige-fragen/

Seit Anfang 2017 gilt das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II), das die Struktur der Pflegeleistungen grundsätzlich verändert hat. Wesentlichster Unterschied sind die fünf Pflegegrade, die die bislang gewohnten drei Pflegestufen ersetzen.

Das Gutachten für die Einteilung in einen Pflegegrad wird seit 2017 nach einem neuen Prüfverfahren (BI - Begutachtungsinstrument) durch die MDK-Gutachter oder andere qualifizierte Prüforganisationen durchgeführt. Der Bewohner oder Patient wird dabei persönlich anhand eines Fragenkataloges auf den Grad seiner Selbstständigkeit überprüft. Je höher die Anzahl der ermittelten Punkte, desto höher der erlangte Pflegegrad und die damit verbundenen Pflege- und Betreuungsleistungen durch die Pflegekasse. Beim Erfassen des Pflegegrades werden sechs Lebensbereiche als sog. »Module« erfasst und unterschiedlich gewichtet (image Tab. 1).

Tab. 1: Gewichtung der Module des BI*

Module Gewichtung 0 = keine 1 = geringe 2 = erhebliche 3 = schwere 4 = schwerste  
1. Mobilität 10 % 0–1 2–3 4–5 6–9 10–15 Erreichte Punkte im Modul 1
  0 2,5 5 7, 5 10 Gewichtete Punkte im Modul 1
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 15 % 0–1 2–5 6–10 11–16 17–33 Erreichte Punkte im Modul 2
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen   0 1–2 3–4 5–6 7–65 Erreichte Punkte im Modul 3
Höchster Wert aus Modul 2 oder aus 2 und 3 zusammen   0 3,75 7, 5 11,25 15 Gewichtete Punkte im Modul 2 oder 3
4. Selbstversorgung 40 % 0–2 3–7 8–18 19–36 37–54 Erreichte Punkte im Modul 4
    0 10 20 30 40 Gewichtete Punkte im Modul 4
5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheitsund therapiebedingten Anforderungen und Belastungen 25 % 0 1 2–3 4–5 6–15 Erreichte Punkte im Modul 5
0 5 10 15 20 Gewichtete Punkte im Modul 5
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 % 0 1–3 4–6 7–11 12–18 Erreichte Punkte im Modul 6
0 3,75 7, 5 11,25 15 Gewichtete Punkte im Modul 6
7. Außerhäusliche Aktivitäten Die Berechnung einer Modulbewertung ist entbehrlich, da die Darstellung der qualitativen Ausprägungen bei den einzelnen Kriterien ausreichend ist, um Anhaltspunkte für eine Versorgungsund Pflegeplanung ableiten zu können.
8. Haushaltsführung

* Vgl. MDS (2019). Das Neue Begutachtungsinstrument der sozialen Pflegeversicherung. Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürfigkeit. Essen. Im Internet: https://www.mds-ev.de/themen-des-mds/pflegebeduerftigkeit-und-pflegebegutachtung/das-begutachtungsinstrument.html

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Tipp

Details

Seiten
ISBN (ePUB)
9783842691636
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2022 (Oktober)
Schlagworte
Berufe im Gesundheitswesen Pflegediagnosen Pflegeinterventionen Pflegeprozess Altenpflege Pflegemanagement & -planung

Autor

  • Stefanie Hellmann (Autor:in)

Stefanie Hellmann ist staatlich examinierte Altenpflegerin und Auditorin, Dipl.-Pflegewirtin (FH), Heimleiterin und Dozentin in der Altenpflege.
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Titel: Formulierungshilfen für die Pflegeprozessplanung