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Kompendium der Geflügelkrankheiten

Unter Mitarbeit führender Spezialisten aus Lehre, Praxis und Forschung

von Otfried Siegmann (Herausgeber:in) Ulrich Neumann (Herausgeber:in)
424 Seiten

Zusammenfassung

Die 7. Auflage des Klassikers für die Betreuung und Behandlung von Geflügel ist komplett überarbeitet und auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand.
Geflügelhaltung und -betreuung haben in den letzten Jahren gravierende Veränderungen erfahren, bedingt u. a. durch die öffentliche Diskussion um den Tier- und Verbraucherschutz.
Der propädeutische Teil des Kompendiums behandelt Herkunft und Verhaltensmuster, Zucht und Reproduktion, Fütterung und Haltung der Nutzgeflügelarten sowie Fragen des Tierschutzes. Ein gesondertes Kapitel ist der Prophylaxe, Diagnose und Therapie infektiöser und nicht-infektiöser Erkrankungen gewidmet. Abschließend erläutern die Autoren die aktuelle Gesetzeslage wichtiger Bereiche wie Tierseuchen-, Arzneimittel- und Futtermittelrecht sowie Regelungen zum Tierschutz und zum öffentlichen Gesundheitswesen.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


 

 

Otfried Siegmann/Ulrich Neumann (Hrsg.)

 

Kompendium der Geflügelkrankheiten

Otfried Siegmann/Ulrich Neumann (Hrsg.)

Kompendium der Geflügelkrankheiten

7., überarbeitete Auflage

schlütersche

Bibliographische Information Der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliographie; detaillierte bibliographische Daten sind im Internet über
http://dnb.ddb.de abrufbar.

ISBN 978-3-89993-083-2 (Print)
ISBN 978-3-8426-8333-4 (PDF)

© 2012 Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannover

Alle Rechte vorbehalten.
Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden.
Eine Markenbezeichnung kann warenzeichenrechtlich geschützt sein, ohne dass diese gesondert gekennzeichnet wurde. Die beschriebenen Eigenschaften und Wirkungsweisen der genannten pharmakologischen Präparate basieren auf den Erfahrungen der Autoren, die größte Sorgfalt darauf verwendet haben, dass alle therapeutischen Angaben dem derzeitigen Wissens- und Forschungsstand entsprechen. Darüber hinaus sind die den Produkten beigefügten Informationen in jedem Fall zu beachten.
Der Verlag und die Autoren übernehmen keine Haftung für Produkteigenschaften, Lieferhindernisse, fehlerhafte Anwendung oder bei eventuell auftretenden Unfällen und Schadensfällen. Jeder Benutzer ist zur sorgfältigen Prüfung der durchzuführenden Medikation verpflichtet. Jede Dosierung oder Applikation erfolgt auf eigene Gefahr.

Umschlaggestaltung:

Kerker + Baum, Hannover. Nach einer Idee von Ulrich Neumann und Katharina Neumann

Satz:

PER Medien+Marketing GmbH, Braunschweig

Druck und Bindung:

Beltz Bad Langensalza GmbH, Bad Langensalza

Inhalt

Verfasser

Abkürzungen

Vorwort

1 Propädeutik

1.1 Allgemeines

1.1.1 Tierärztliche Aufgaben und Tätigkeiten

1.1.2 Definition Geflügel

1.1.2.1 Stellung im zoologischen System

1.1.3 Wirtschaftsgeflügel im engeren Sinn

1.1.3.1 Lebensraum und Sozialstrukturen der Stammarten

1.1.3.2 Verschüttete und verbliebene Verhaltensmuster

1.1.4 Entwicklung der Geflügelwirtschaft

1.1.4.1 Wirtschaftliche Bedeutung und Struktur

1.1.4.2 Wirtschaftlichkeitsberechnung

1.1.5 Geflügelprodukte

1.1.5.1 Eier

1.1.5.2 Geflügelfleisch

1.1.6 Nebenprodukte

1.1.6.1 Federn

1.1.6.2 Schlachtabfälle

1.1.6.3 Geflügelkot

1.2 Zucht

1.2.1 Zuchtverfahren

1.2.1.1 Reinzucht

1.2.1.2 Hybridzucht

1.2.2 Zuchtziele

1.2.2.1 Leistungsprüfungen

1.2.2.2 Ausblick

1.2.3 Molekulargenetik

1.2.4 Genetische Krankheitsresistenz

1.2.4.1 Erregerspezifische Widerstandsfähigkeit

1.3 Reproduktion und Brut

1.3.1 Reproduktion

1.3.1.1 Follikelreifung und Eibildung

1.3.1.2 Elterntiere

1.3.1.3 Instrumentelle Besamung

1.3.2 Brut

1.3.2.1 Bruttechnologie

1.3.2.2 Weg der Bruteier

1.3.2.3 Bruthygiene

1.3.2.4 Mangelhafter Bruterfolg

1.3.2.5 Geschlechtsbestimmung

1.4 Ernährung

1.4.1 Futteraufnahme/Futtermengenbedarf

1.4.1.1 Futterzusatzstoffe

1.4.1.2 Futterstruktur

1.4.2 Fütterungstechnik

1.4.2.1 Technische Einrichtungen

1.4.2.2 Alleinfutter

1.4.2.3 Kombinierte Fütterung

1.4.2.4 Restriktive Fütterung

1.4.3 Tränkwasser

1.4.3.1 Tränktechnik

1.5 Haltung

1.5.1 Freilandhaltung

1.5.2 Ganzjährige Stallhaltung

1.5.2.1 Boden

1.5.2.2 Volierenhaltung

1.5.2.3 Außenklimabereich

1.5.2.4 Käfighaltung

1.5.2.5 Kleingruppenhaltung

1.5.3 Klimabedingungen

1.5.3.1 Gas- und Staubbelastungen

1.5.3.2 Lichtregime

1.5.4 Mauser

1.5.5 SPF-Herden

1.6 Tierschutz

1.6.1 Allgemeine tierschutzrechtliche Anforderungen an die Haltung

1.6.2 Spezielle tierschutzrechtliche Anforderungen

1.6.2.1 Legehennenhaltung

1.6.2.2 Masthühnerhaltung

1.6.3 Transport

1.6.4 Tötung und Schlachtung

1.6.5 Schmerzhafte Eingriffe

1.6.6 Chirurgie beim Vogel

1.6.7 Tierversuche

1.6.8 Überwachung

2 Prophylaxe, Diagnose und Therapie

2.1 Prophylaxe

2.1.1 Infektionsabwehr des Vogels

2.1.1.1 Unspezifische Abwehrmechanismen

2.1.1.2 Spezifische Abwehrmechanismen

2.1.1.3 Das MHC-Homolog des Huhnes

2.1.2 Allgemeine Seuchenvorbeugung

2.1.2.1 Verhütung der Keimeinschleppung

2.1.2.2 Reinigung und Desinfektion

2.1.3 Spezielle Krankheits- und Seuchenvorbeugung

2.1.3.1 Impfstoffarten (Viren, Bakterien, Parasiten)

2.1.3.2 Impffähigkeit und Impfzeitpunkt

2.1.3.3 Applikationsmethoden

2.1.3.4 Ausbleiben der Immunität

2.1.3.5 Impfschäden

2.1.3.6 Impfdurchbrüche

2.1.3.7 Ermittlung des Immunstatus/Impfkontrollen

2.1.4 Herdenüberwachung

2.2 Diagnose

2.2.1 Anamnese

2.2.2 Klinische Untersuchung

2.2.3 Geflügelsektion

2.2.3.1 Zerlegungs- und Untersuchungsgang

2.2.4 Laboratoriumsdiagnostik

2.2.4.1 Parasitologie

2.2.4.2 Hämatologie und Histologie

2.2.4.3 Erregernachweis

2.2.4.4 Serologie

2.2.4.5 Molekularbiologie

2.2.4.6 Chemische Untersuchungen

2.2.5 Stichprobenuntersuchungen

2.2.5.1 Homogenität

2.2.5.2 Stichprobenentnahme

2.2.5.3 Gesuchtes Merkmal

2.2.5.4 Stichprobenumfang

2.2.5.5 Biometrische Signifikanz

2.2.5.6 Ergebnisbewertung

2.3 Therapie

2.3.1 Herdenbehandlung

2.3.1.1 Via Tränkwasser

2.3.1.2 Via Futter

2.3.1.3 Dosierung

2.3.2 Einzeltierbehandlung

2.3.3 Auswahl von Arzneimitteln

2.3.3.1 Kontraindikationen und Inkompatibilitäten

2.3.3.2 Therapeutika

2.3.3.3 Umwidmung

2.3.4 Therapieflankierende Maßnahmen

2.3.5 Rückstandsproblematik

2.4 Kontaminanten in Geflügelfleisch und Eiern

2.4.1 Schwermetalle

2.4.2 Aflatoxine

2.4.3 Dioxine

2.4.3.1 Risikobewertung

2.4.4 Radioaktive Isotope

3 Krankheitsursachen

3.1 Viren

3.1.1 Picornaviridae

3.1.1.1 Aviäre Enzephalomyelitis (AE)

3.1.1.2 Virushepatitis der Pute

3.1.1.3 Virushepatitis der Pekingente

3.1.2 Astroviridae

3.1.2.1 Aviäre Nephritis

3.1.3 Reoviridae

3.1.3.1 Reovirusarthritis

3.1.3.2 Infektiöse Myokarditis des Gössels (IMG)

3.1.3.3 Reovirusinfektion der Moschusente

3.1.3.4 Rotavirusinfektion

3.1.4 Birnaviridae

3.1.4.1 Infektiöse Bursitis

3.1.5 Togaviridae

3.1.5.1 Amerikanische Pferde-Enzephalomyelitis

3.1.6 Flaviviridae

3.1.6.1 Meningo-Enzephalitis der Pute

3.1.7 Orthomyxoviridae

3.1.7.1 Klassische Geflügelpest (KP)

3.1.7.2 Geflügelinfluenza-Erkrankungen durch gering pathogene AIV

3.1.7.3 Zoonotisches Potenzial

3.1.8 Paramyxoviridae

3.1.8.1 Newcastle-Krankheit (NK)

3.1.8.2 Paramyxovirus-2-Infektion (PMV-2)

3.1.8.3 Paramyxovirus-3-Infektion (PMV-3)

3.1.8.4 Rhinotracheitis der Pute (TRT)

3.1.8.5 Swollen Head Syndrome des Huhnes (SHS)

3.1.9 Coronaviridae

3.1.9.1 Infektiöse Bronchitis des Huhnes

3.1.9.2 Infektiöse Enteritis der Pute

3.1.10 Rhabdoviridae

3.1.10.1 Tollwut

3.1.11 Retroviridae

3.1.11.1 Leukosen des Huhnes

3.1.11.2 Sarkomatose des Huhnes

3.1.11.3 Osteopetrose

3.1.11.4 Retikuloendotheliosen

3.1.11.5 Lymphoproliferative Krankheit der Pute

3.1.12 Parvoviridae

3.1.12.1 Parvovirushepatitis von Gans und Moschusente

3.1.13 Adenoviridae

3.1.13.1 Einschlusskörperchen-Hepatitis

3.1.13.2 Hämorrhagische Enteritis der Pute (HE)

3.1.13.3 Egg drop syndrome (EDS 76)

3.1.13.4 Hepatitis-Hydroperikard-Syndrom

3.1.13.5 Weitere Infektionen durch Hühneradenoviren (FAdV)

3.1.14 Herpesviridae

3.1.14.1 Infektiöse Laryngotracheitis (ILT)

3.1.14.2 Entenpest

3.1.14.3 Mareksche Krankheit (MK)

3.1.15 Poxviridae

3.1.15.1 Vogelpocken

3.1.16 Circoviridae

3.1.16.1 Infektiöse Anämie der Küken

3.1.16.2 Circovirusinfektionen des Wassergeflügels

3.1.17 Polyomaviridae

3.1.17.1 Hämorrhagische Nephritis und Enteritis der Gänse (HNEG)

3.1.17.2 Aviäres Polyomavirus (APV)

3.2 Bakterien

3.2.1 Staphylokokkose

3.2.2 Streptokokkose/Enterokokkose

3.2.3 Enterobacteriaceae

3.2.3.1 Aviäre Pseudotuberkulose

3.2.3.2 Salmonellosen

3.2.3.3 Pullorum- und Gallinarum-Salmonellose

3.2.3.4 Arizona-Salmonellose

3.2.3.5 Klebsiella-Infektionen

3.2.3.6 Coliseptikämie

3.2.3.7 Coligranulomatose

3.2.4 Geflügeltuberkulose

3.2.5 Borreliose

3.2.6 Pseudomonadose

3.2.7 Aeromonas-Septikämie

3.2.8 Pasteurellaceae

3.2.8.1 Geflügelcholera

3.2.8.2 Ansteckender Hühnerschnupfen

3.2.8.3 Avibacterium gallinarum-assoziierte Erkrankungen

3.2.8.4 Gallibacterium anatis-assoziierte Erkrankungen

3.2.8.5 Riemerellose

3.2.9 Campylobacteraceae

3.2.9.1 Campylobakteriose

3.2.9.2 Rotlauf

3.2.9.3 Listeriose

3.2.9.4 Aviäre Bordetellose

3.2.9.5 Streptobazillose

3.2.10 Ornithobakteriose

3.2.11 Sporenbildner

3.2.11.1 Bacillus cereus-assoziierte Erkrankungen

3.2.11.2 Nekrotisierende Enteritis (NE)

3.2.11.3 Ulzerative Enteritis (UE)

3.2.11.4 Gasödemerkrankung

3.2.11.5 Botulismus

3.2.12 Chlamydiose

3.3 Aviäre Mykoplasmen

3.3.1 Gallisepticum-Mykoplasmose (MG)

3.3.2 Synoviae-Mykoplasmose (MS)

3.3.3 Meleagridis-Mykoplasmose (MM)

3.3.4 Iowae-Mykoplasmose

3.4 Pilze

3.4.1 Systemmykosen

3.4.1.1 Aspergillose

3.4.1.2 Candidose

3.4.1.3 Macrorhabdus ornithogaster

3.4.1.4 Dactylariose

3.4.2 Dermatomykosen

3.4.3 Mykotoxikosen

3.5 Protozoen

3.5.1 Sarcomastigophora

3.5.1.1 Spironucleose

3.5.1.2 Histomonadose

3.5.1.3 Trichomonadose

3.5.1.4 Chilomastikose

3.5.2 Apicomplexa

3.5.2.1 Kokzidiosen

3.5.2.2 Kryptosporidiose

3.5.2.3 Toxoplasmose

3.5.2.4 Sarkozystiose

3.5.2.5 Plasmoidosen

3.6 Helminthen

3.6.1 Trematoda

3.6.1.1 Trematodenbefall des Darms

3.6.1.2 Trematodenbefall des Eileiters

3.6.2 Cestoda

3.6.3 Nematoda

3.6.3.1 Capillariose

3.6.3.2 Syngamose

3.6.3.3 Amidostomose

3.6.3.4 Ascaridiose

3.6.3.5 Heterakiose

3.7 Arthropoden

3.8 Mangelerkrankungen und Stoffwechselstörungen

3.8.1 Vitaminmangel

3.8.1.1 Vitamin-E-Mangelkomplex

3.8.1.2 Vitamin-K-Mangel

3.8.2 Mineralstoff-Imbalancen

3.8.3 Osteopathien

3.8.3.1 Rachitis/Osteomalazie

3.8.3.2 Käfigmüdigkeit

3.8.3.3 Perosis

3.9 Syndrome

3.9.1 Malabsorption

3.9.2 Systemische Hypertonie

3.9.3 Aszites

3.9.4 Drüsenmagendilatation

3.9.5 Muskelmagenerosionen

3.9.6 Gicht

3.9.7 Fettleber

3.10 Managementfehler

3.10.1 Wet litter

3.10.2 Fußballenentzündung

3.10.3 Störungen der Legeleistung

3.10.4 Eiqualitätsmängel

3.10.5 Pektoral-Myopathie der Pute

3.11 Verhaltensstörungen

3.11.1 Eierfressen

3.11.2 Federfressen/Kannibalismus

3.11.3 Panikreaktionen

3.11.4 Phallusentzündung beim Wassergeflügel

4 Gesetzliche Regelungen

4.1 Tierseuchenrecht

4.2 Tierkörperbeseitigungsrecht

4.3 Futtermittelrecht

4.4 Arzneimittelrecht

4.4.1 Fertigarzneimittel

4.4.2 Fütterungsarzneimittel

4.4.3 Rückstandshöchstmengen (MRL)

4.5 Lebensmittelhygiene

4.6 Tierschutzrecht

4.6.1 Nationales Recht

4.6.2 EU-Recht

4.7 Gesetzliche Regelungen in Österreich und der Schweiz

5 Literatur

 

Stichwortverzeichnis

Verfasser

Dr. Klaus-Peter Behr
AniCon Labor GmbH
Mühlenstr. 13
D-49685 Höltinghausen

Dr. Maria E. Dayen
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt
und Verbraucherschutz
Mecklenburg-Vorpommern
Paulshöher Weg 1
D-19061 Schwerin

Prof. Dr. Ottmar Distl
Institut für Tierzucht und Vererbungsforschung
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 17p
D-30559 Hannover

PD Dr. Gerhard Glünder
Klinik für Geflügel
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 17
D-30559 Hannover

Prof. Dr. H. Mohamed Hafez
Institut für Geflügelkrankheiten
Freie Universität Berlin
Königsweg 63
D-14163 Berlin

Prof. Dr. Dr. h. c. Jörg Hartung
Institut für Tierhygiene, Tierschutz- und
Nutztierethologie
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 17p
D-30559 Hannover

Dr. Ursula Heffels-Redmann
Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische
Justus-Liebig-Universität
Frankfurter Straße 91–93
D-35392 Gießen

Prof. Dr. Michael Hess
Klinik für Geflügel, Ziervögel,
Reptilien und Fische
Veterinärmedizinische Universität Wien
Veterinärplatz 1
A-1210 Wien

Prof. Dr. Karl-Heinz Hinz
Klinik für Geflügel
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 17
D-30559 Hannover

Prof. Dr. Richard K. Hoop
Institut für Veterinärbakteriologie
Universität Zürich
Winterthurerstraße 270
CH-8057 Zürich

Dr. Silvia Jodas
Gesellschaft für Tiergesundheit und
Lebensmittelsicherheit mbH
Großlindig 4
D-74638 Waldenburg

PD Dr. Reimar Johne
Bundesinstitut für Risikobewertung
Diedersdorfer Weg 1
D-12277 Berlin

Dr. Carmen Jungbäck
Paul-Ehrlich-Institut
Paul-Ehrlich-Straße 51–59
D-63225 Langen

Prof. Dr. Dr. h. c. Erhard F. Kaleta
Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische
Justus-Liebig-Universität
Frankfurter Straße 91
D-35392 Gießen

Prof. Dr. Josef Kamphues
Institut für Tierernährung
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bischofsholer Damm 15
D-30173 Hannover

Prof. Dr. Manfred Kietzmann
Institut für Pharmakologie, Toxikologie
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 17
D-30559 Hannover

Prof. Dr. Rüdiger Korbel
Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Zierfische
Ludwig-Maximilians-Universität München
Sonnenstraße 18
D-85764 Oberschleißheim

Prof. Dr. Maria-Elisabeth Krautwald-Junghanns
Klinik für Vögel und Reptilien
Universität Leipzig
An den Tierkliniken 17
D-04103 Leipzig

Prof. Dr. Horst Lüders
Klinik für Geflügel
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 17
D-30559 Hannover

Dr. Ulrich Methner
Friedrich-Loeffler-Institut
Standort Jena
Naumburger Straße 96a
D-07743 Jena

Prof. Dr. Gerd Monreal
Institut für Geflügelkrankheiten
Freie Universität Berlin
Königsweg 63
D-14163 Berlin

Prof. Dr. Hermann Müller
Institut für Virologie
Universität Leipzig
An den Tierkliniken 29
D-04103 Leipzig

Prof. Dr. Dr. h.c. Heinz Nau
Lebensmitteltoxikologie
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bischofsholer Damm 15
D-30173 Hannover

Prof. Dr. Ulrich Neumann
Klinik für Geflügel
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 17
D-30559 Hannover

Dr. Sabine Petermann
Nds. Landesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit – LAVES
Postfach 39 49
D-26029 Oldenburg

Dr. Rüdiger Raue
Pfizer Animal Health
Hoge Wei 10
1930 Zaventem
Belgien

Prof. Dr. Silke Rautenschlein, Ph. D.
Klinik für Geflügel
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 17
D-30559 Hannover

Dr. Thomas Redmann
Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische
Justus-Liebig-Universität
Frankfurter Straße 91
D-35392 Gießen

Dr. Gerd Reetz
Märkische Heide 92
D-14532 Kleinmachnow

PD Dr. Holger Salisch
Tiergesundheitsdienst Bayern e.V.
Senator-Gerauer-Straße 23
D-85586 Poing

Prof. Dr. Thomas Schnieder
Institut für Parasitologie
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 17
D-30559 Hannover

Prof. Dr. Dr. h.c. Otfried Siegmann
Klinik für Geflügel
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 17
D-30559 Hannover

Dr. Birgit Spindler
Institut für Tierhygiene, Tierschutz
und Nutztierethologie
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bünteweg 17 p
D-30559 Hannover

Prof. Dr. Pablo Steinberg
Institut für Lebensmitteltoxikologie
und Chemische Analytik
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Bischofsholer Damm 15
D-30173 Hannover

Dr. Ortrud Werner
Friedrich-Loeffler-Institut
Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit
Boddenblick 5 A
D-17493 Greifswald-Insel Riems

Abkürzungen*)

AAAV Aviäres Adeno-assoziiertes Virus
AAV Aviäre Adenoviren
AE Aviäre Enzephalomyelitis
AEV Virus der Aviären Enzephalomyelitis
AG Antigen
AGP Agar-Gel-Präzipitation
AIB Aviäre Infektiöse Bronchitis (s. a. IB)
AIBV Virus der Aviären Infektiösen Bronchitis
AID Agrarinformationsdienst
AIV-A Aviäres Influenzavirus A (s. a. IVA)
AK Antikörper
ALV Aviäres Leukosevirus
AMG Arzneimittelgesetz
ANV Aviäres Nephritisvirus
APV Aviäres Polyomavirus
ARV Aviäres Rotavirus
   
BGBl. Bundesgesetzblatt
BMJFFG Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit
BT Bebrütungstag
   
CAM Chorioallantoismembran
CAV Küken-Anämievirus (engl. CAA, chicken anemia agent)
CELO chicken embryo lethal orphan
CPE zytopathischer Effekt
CRD chronic respiratory disease
   
DLG Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft
DIVA differentiating infected from vaccinated animals
DNS Desoxyribonukleinsäure (engl. DNA)
DON Deoxynivalenol
DVE duck virus enteritis
DVG Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft
DVH duck virus hepatitis
   
EDS-76 egg drop syndrome 1976
EU Europäische Union (in gesetzlichen Regelwerken auch »EWG«)
EID Embryo-infektiöse Dosis
ELISA enzyme-linked immunosorbent assay
EET Embryo-Empfänglichkeitstest
   
FAdV fowl adenovirus
FBSA Frischblut-Schnellagglutination
FPD foot pad disease
   
GAL gallus adeno like
GFlHG Geflügelfleischhygienegesetz
GHV Gössel-Hepatitisvirus
   
HA Hämagglutinin (auch: Hämagglutination)
HAH Hämagglutinationshemmung
HE Hämorrhagische Enteritis (i. d. R. als Krankheitsbegriff der HE der Pute)
HET haemorrhagic enteritis of turkeys (s. a. HE)
HEV Virus der Hämorrhagischen Enteritis (der Pute)
HNEG Hämorrhagische Nephritis und Enteritis der Gans
HPAI Hochpathogene Aviäre Influenza
HPV Hühner-Pockenvirus
   
IB Infektiöse Bronchitis (s. a. AIB)
IBD infectious bursal disease (Syn.: Infektiöse Bursitis, Gumboro-Krankheit)
IBDV Virus der IBD
IBH inclusion body hepatitis
IBV Virus der IB
IF Immunfluoreszenz
Ig Immunglobulin
i. m. intramuskulär
i. v. intravenös
ILT Infektiöse Laryngotracheitis
IMG Infektiöse Myokarditis des Gössels
IVA Influenzavirus Typ A (s. a. AIV-A)
ISO International Standard Organisation
   
KB künstliche Besamung
KBE Koloniebildende Einheit
KBR Komplementbindungsreaktion
KID Küken-infektiöse Dosis
KGW Körpergewicht
KM Körpermasse
KP Klassische Geflügelpest
KPV Kanarien-Pockenvirus
   
LCL Levinthal-Cole-Lillie-Körper
LFGB Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
LPD lymphoproliferative disease
   
MALDI-TOF Kombination aus Matrix-assisted Laser Desorption/Ionization (MALDI) und Flugzeitanalyse (time of flight, TOF)
MAS Malabsorptionssyndrom
MD Mareks disease (s. a. MK)
MDV Virus der MD
MHC major histocompatibility complex
MK Mareksche Krankheit (s. a. MD)
MKV Virus der MK
MPS mononukleäres Phagozytensystem (s. a. RES)
MRL maximal residue limit
MSD marble spleen disease
   
NA Neuraminidase
ND Newcastle disease (s. a. NK)
NDV Virus der ND
NE Nekrotisierende Enteritis
NI Neutralisationsindex
NK Newcastle-Krankheit (s. a. ND)
NKV Virus der NK
   
OIE Internationales Tierseuchenamt (Office international des épizooties)
OPG Oozysten pro Gramm Kot
   
PAGE Polyacrylamidgel-Elektrophorese
PCR Polymerase-Kettenreaktion
PEMS poult enteritis mortality syndrome
PHV Puten-Herpesvirus
PMV Paramyxovirus
PNS Peripheres Nervensystem
p. o. per os
p. i. post infectionem
PPV Puten-Pockenvirus
   
RA Riemerella anatipestifer
Reo respiratory enteric orphan
RES retikuloendotheliales System (s. a. MPS)
RIF resistance inducing factor
RL Richtlinie
RNS Ribonukleinsäure (engl. RNA)
RRS runting and stunting syndrome
RSV Rous-Sarkomvirus
RT-PCR real time-PCR
RV Rotavirus
   
s. c. subkutan
SHS swollen head syndrome
SN Serumneutralisation
SPF spezifiziert pathogenfrei
SSA Serum-Schnellagglutination
   
TCV turkey corona virus
THV Tauben-Herpesvirus
TierSG Tierseuchengesetz
TKBA Tierkörperbeseitigungsanstalt
TKBG Tierkörperbeseitigungsgesetz
TKZ Titerkennzahl
TP transient paralysis
TPV Tauben-Pockenvirus
TRT turkey rhinotracheitis
TSchG Tierschutzgesetz
TW Trink-/Tränkwasser
   
UE ulcerative enteritis
   
VAA viral arthritis agent
VN Virusneutralisation
VO Verordnung (Rechts-)
   
WPSA World’s Poultry Science Association
WPV Wachtel-Pockenvirus
WVPA World Veterinary Poultry Association
   
ZN Ziehl-Neelsen-Färbung
ZNS Zentrales Nervensystem

 

Symbole
images männlich
images weiblich
H Herde
E Einzeltier
A Anzeigepflicht
M Meldepflicht
Z Zoonose
images Anmerkungen zur Erkrankung beim Menschen
Maßeinheiten

images

cm3 Kubikzentimeter
h Stunde
Kb Kilobase(n)
kDa Kilodalton
kJ Kilojoule
LT Lebenstag
LW/L-Woche Lebenswoche
m2 Quadratmeter
m3 Kubikmeter
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*) Auch unter Berücksichtigung der englischsprachigen Fachliteratur

Vorwort

Das Signal des Verlages, dass das »Kompendium der Geflügelkrankheiten« nahezu vergriffen sei, bot uns als Herausgebern eine willkommene Gelegenheit, die erforderliche Neuauflage dem neuesten Wissensstand anzupassen und gesetzliche Bestimmungen der EU sowie auf nationaler Ebene zu berücksichtigen.

Es war dann eine beglückende Erfahrung, als auf Nachfrage alle Mitautoren der vorhergehenden 6. Auflage sich bereit erklärten, ihren jeweiligen Part zu aktualisieren und ggf. zu ergänzen. Das ist gewiss keine Selbstverständlichkeit, wenn man bedenkt, mit welchem Zeit- und Arbeitsaufwand die kritische Abstimmung zwischen Senior- und Koautoren verbunden ist. Dieses Vorgehen zur Wahrung hoher Fachkompetenz und gesichertem Realitätsbezug wurde, trotz kurzbefristeter Terminierung, eingehalten und damit gutgeheißen. Dafür sagen wir den beteiligten Kolleginnen und Kollegen tiefempfundenen Dank, wie auch dem Lektorat des Verlages für die hervorragende Zusammenarbeit.

Die vorliegende 7. Auflage ist also wiederum ein kollegiales Gemeinschaftswerk. Aufbau und Gliederung sind unverändert geblieben, wie auch die Beschränkung auf die Wirtschaftsgeflügelarten Huhn, Pute, Gans und Ente. Bezüglich der Querverbindungen zu den Krankheiten anderer Vogelarten sei auf das »Kompendium der Ziervogelkrankheiten« (E. F. Kaleta und M.-E. Krautwald-Junghanns, Hrsg., 2011) verwiesen. Zur besseren Orientierung wurde das Inhaltsverzeichnis erweitert und das Stichwortverzeichnis sorgfältig überprüft, die weitergehende Differenzierung der Kolumnentitel soll das Auffinden gesuchter Kapitel erleichtern.

So soll dieses Buch den Studierenden als Einführung in das faszinierende Fachgebiet der Geflügelkrankheiten und den in diesem Berufsfeld Tätigen als zuverlässige Informationsquelle dienen.

Hannover, November 2011

O. Siegmann  
U. Neumann
  

1    Propädeutik

1.1     Allgemeines

1.1.1    Tierärztliche Aufgaben und Tätigkeiten

G. Monreal und U. Neumann

Eine intensivere Beschäftigung mit den Krankheiten des Geflügels und die Betreuung von Beständen durch Tierärzte begannen erst in den 30er-Jahren des vorigen Jahrhunderts. Anlass war die Ausbreitung der verlustreichen Pullorumseuche in den damals entstehenden Farmbetrieben. Tierärztliche Institute beschäftigten sich mit der Diagnostik und Bekämpfung dieser und in schneller Folge auch anderer Krankheiten. An den verantwortlichen Instituten wurden Geflügelgesundheitsdienste eingerichtet, von denen vor allem die Zucht- und Vermehrungsbetriebe betreut wurden. Durch die nachfolgende stürmische Entwicklung der Wirtschaftsgeflügelhaltung in weltweitem Verbund nahmen die Aufgaben zu. Neben der Bestandsbetreuung wurden Forschungsarbeiten bedeutungsvoller, die sich in den betreffenden Instituten, aber auch an universitären Einrichtungen für Pathologie, Mikrobiologie, Parasitologie, Tierernährung etc. und schließlich in neu gegründeten Instituten für Geflügelkrankheiten immer häufiger auf bestimmte Krankheitsprobleme konzentrierten. Zahlreiche Krankheiten des Geflügels haben Modellcharakter auch für die Humanmedizin und Biologie. Der Einstieg in die Tumorvirologie wäre ohne die Forschungen über Hühnerleukose (onkogene RNS-Viren) und Mareksche Krankheit (onkogene Herpes-Viren) schwieriger gewesen.

Auch freiberufliche Tierärzte befassten sich zunehmend mit dem Geflügel. Zucht-, Vermehrungs- sowie große Legehennenbetriebe und Mästervereinigungen beschäftigen Tierärzte im Vertrags- oder Angestelltenverhältnis. Aufgrund des Strukturwandels der Geflügelwirtschaft und der damit verbundenen seuchenpolizeilichen Aufgaben ist zudem der Amtstierarzt mehr als zuvor in die Bekämpfung der anzeige- und meldepflichtigen Geflügelkrankheiten eingebunden sowie im Rahmen des Tierschutzes tätig. Schließlich erfordert das Geflügelfleischhygienegesetz zu seiner Durchführung die Mitarbeit amtlicher Tierärzte.

Die Veterinärmedizin hat zur Entwicklung der Geflügelwirtschaft einen Beitrag geleistet, der häufig unterschätzt wird. Ohne die Erfolge bei der Bekämpfung verlustreicher Krankheiten (Pullorumseuche, Kokzidiose, Mareksche Krankheit etc.) wäre der heutige Stand nicht möglich. Dieser Tatsache wird die tierärztliche Approbationsordnung gerecht. Seit 1967 sind die Geflügelkrankheiten obligater Teil der tierärztlichen Ausbildung und Prüfung. Der Fachtierarzt für Geflügel ist Bestandteil der Weiterbildungsordnung der Deutschen Tierärzteschaft.

Auf dem Gebiet der Geflügelkrankheiten arbeitende Veterinärmediziner haben sich in eigener Fachgruppe im Rahmen der Deutschen Veterinärmedizinischen Gesellschaft (DVG) zusammengeschlossen und sind als Mitglieder der World Veterinary Poultry Association (WVPA) und der World’s Poultry Science Association (WPSA) mit Fachkollegen aus aller Welt verbunden.

Bei der tierärztlichen Tätigkeit in der Wirtschaftsgeflügelpraxis steht die Prophylaxe im Vordergrund. Sie beinhaltet die Beratung in allen Fragen der Haltungs- und Fütterungshygiene während der Aufzuchtsphase und der Leistungsperiode. Von größter Bedeutung sind Kenntnisse über herdenbedrohende Krankheiten, deren Ursachen und Verlauf, über Wirt-Erreger-Interaktionen bei Infektionskrankheiten sowie über Immunreaktionen. Sowohl Impfzeitpunkt und -fähigkeit der Herden wie auch der Erfolg muss vom prophylaktisch arbeitenden Tierarzt bestimmt und überwacht werden. Minderleistungen oder gar Krankheit infolge unzureichender Prophylaxe sind wirtschaftlich nicht zu vertreten und können durch therapeutische Maßnahmen kaum wettgemacht werden.

Nur der Tierarzt ist aufgrund seiner breit gefächerten Ausbildung in der Lage, den vielfältigen Anforderungen einer umfassenden Diagnostik beim Geflügel zu entsprechen. In der Wirtschaftsgeflügelhaltung steht immer die Herde im Vordergrund, das Einzeltier ist von geringer Bedeutung und kann im Gesamtinteresse der Herde geopfert werden.

Die häufig verschwommenen klinischen Bilder müssen durch pathologisch-anatomische, histologische, parasitologische, mikrobiologische, serologische und sonstige Laboratoriumsuntersuchungen geklärt oder abgesichert werden. Inzwischen sind auch molekularbiologische Methoden für den Praxiseinsatz verfügbar. Eine Zusammenarbeit mit spezialisierten Untersuchungslaboratorien ist in vielen Fällen unerlässlich, wobei dem Tierarzt die Interpretation der Befunde obliegt. In besonderer Weise gilt dies für serologische Befunde bei Antikörperbestimmungen oder bei der Ermittlung der Ursachen von Minderleistungen, die nicht immer durch spezifische Krankheiten verursacht sind und zu deren Aufklärung verschiedenste Faktoren und Untersuchungsergebnisse berücksichtigt werden müssen.

Auch wenn für die Therapie vieler Krankheiten des Geflügels eine Reihe von Medikamenten zur Verfügung stehen, sind flankierende fütterungs- und haltungshygienische Maßnahmen unerlässlich. Diese ganzheitliche Vorgehensweise ist geboten, weil jeder Arzneimitteleinsatz eine Gefährdung der Wirtschaftlichkeit bedeutet. Bei produzierenden Legeherden beispielsweise führt – neben den Arzneimittelkosten – die notwendige Einhaltung der Wartezeiten zu zusätzlichen erheblichen Einbußen. Von tierärztlicher Seite müssen dabei die Auflagen des AMG und des LFGB mit den wirtschaftlichen Gegebenheiten koordiniert und der Tierhalter entsprechend beraten werden. Diese Problematik unterstreicht die Notwendigkeit systematischer Bestandskontrollen, der Beratung und prophylaktischer Maßnahmen. Das Honorar des Tierarztes sollte sich daher mehr an diesen Leistungen zur Sicherstellung der Produktion und weniger am therapeutischen Eingreifen orientieren.

Als Spezialgebiet hat die tierärztliche Betreuung von Zier-, Zoo- und Wildvögeln zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dieses Aufgabengebiet weist zahlreiche Parallelen zu den Tätigkeiten der am Einzeltier orientierten Kleintierpraxis auf. Dennoch leiten sich – insbesondere im infektionsmedizinischen Bereich – viele Vorgehensweisen aus Prinzipien ab, die dem Individuum und der Herde gleichermaßen dienlich sind. Somit sind Spezialkenntnisse unerlässlich, die sich aus vogelspezifischen Grundlagen ableiten. Aufgrund der großen Artenvielfalt und der sehr unterschiedlichen Herkünfte (Exoten), aber auch bedingt durch die unterschiedlichen Lebensräume, unterscheidet sich das in der Praxis vorgestellte Krankheitsspektrum der Zier-, Zoo- und Wildvögel von dem der domestizierten Geflügelarten. Weitestgehend gleichartig aber ist das Spektrum anzeige- und meldepflichtiger Krankheiten sowie von Erregern mit zoonotischem Potenzial. Weiter darauf einzugehen würde den Rahmen des vorliegenden Kompendiums sprengen. Zu diesen Bereichen tierärztlicher Tätigkeiten sind spezielle Monographien erhältlich.

Einen Brückenschlag zwischen der tierärztlichen Betreuung von Zier-, Zoo- und Wildvögeln einerseits und Wirtschaftsgeflügel andererseits stellt die tierärztliche Tätigkeit für Geflügel-Kleingruppen dar, z. B. Rassegeflügel bis hin zu Zuchtbeständen von Ziervogel- und Greifvogelhaltern. Aufgrund des züchterischen und ideellen Wertes, auch in Hinblick der Erhaltung wertvoller Genpools, interessiert hier durchaus sowohl das Einzeltier als auch die Kleingruppe. Da auch hier die Gesunderhaltung das Ziel sein muss, sollten Tierärzte bereit und in der Lage sein, Aufklärungsarbeit bei Züchterversammlungen oder dergleichen innerhalb der bestehenden Organisationen zu leisten. Die Notwendigkeit hierfür zeigt sich immer wieder. Somit liegt auch hier ein tierärztliches Betätigungsfeld offen.

1.1.2    Definition Geflügel

O. Distl und O. Siegmann

Spät-Mittelhochdeutsch: Gevlügel; Mittelhochdeutsch: Gevügel; Niederländisch: Gevogelte; Althochdeutsch: Gefugili = Kollektivbildung zu Fogel = Vogel

Unter Geflügel ist die gesamte Klasse Aves zu verstehen. Das Merkmal der Vögel ist die Befiederung, die nur dieser Klasse eigen ist. Sie umfasst ca. 8700 rezente Arten mit ca. 27 000 Unterarten. Die Vögel entwickelten eine neue Art des Fliegens, wodurch sie in viele Lebensräume vordringen konnten.

Der Gesetzgeber nennt folgende Arten als Haustiere (TierSG § 1): Gänse, Enten, Hühner einschließlich Perl- und Truthühnern sowie Tauben. Im Sinne der Geflügelpest-VO sind:

Image Geflügel: Lebendes Haus- und Wildgeflügel

Image Hausgeflügel: Gänse, Enten, Hühner einschließlich Perl- und Truthühnern, Tauben und Pfauen

Image Wildgeflügel: Rebhühner, Fasanen, Wachteln, Auerwild, Birkwild, Rackelwild, Haselwild, Schneehühner, Moorhühner, Steinhühner, wilde Truthühner; Wildtauben

Image Wildschwäne, Wildgänse, Wildenten, Säger; Schnepfenvögel: Blässhühner, Teichhühner, Wasserrallen, Wachtelkönige, Sumpfhühnchen; Trappen

 

Im Sinne der Geflügeleinfuhr-VO sind:

Image Geflügel: Haus- und Wildgeflügel

Image Hausgeflügel: Wie in der Geflügelpest-VO

Image Wildgeflügel: Auerwild, Birkwild, Fasanen, Flughühner, Haselhühner, Moorhühner, Rackelwild, Rebhühner, Schneehühner, Schnepfen einschl. Bekassinen, Schwäne, Steinhühner, Strauße, Trappen, Trutwild, Wachteln, Wasserhühner, Wildenten, Wildgänse und Wildtauben (auch wenn sie in Farmen oder auf sonstige Weise gehalten werden)

Image Schlachtgeflügel: Geflügel, das dazu bestimmt ist, nach seiner Ankunft im Wirtschaftsgebiet unmittelbar zu einem Schlachtbetrieb gebracht zu werden

Image Eintagsküken: Lebendes Geflügel, das seit dem Schlupf nicht gefüttert worden ist

Image Bruteier: Eier, die zur Erzeugung von Geflügel bestimmt sind

Image Brat- und kochfertiges Geflügel: Zum menschlichen Genuss bestimmtes, geschlachtetes Haus- und Wildgeflügel (weitere Ausführungen s. VO-Text)

Im Sinne des GFIHG ist:

Image Schlachtgeflügel: Zur alsbaldigen Schlachtung bestimmte Hühner, Puten, Perlhühner, Enten und Gänse, die als Haustiere gehalten werden

1.1.2.1    Stellung im zoologischen System
Klasse: Aves (Vögel)
Ordnung: Galliformes (Hühnervögel)
Familie: Phasianidae (Fasanenvögel)
Stammart: Gallus gallus (Bankivahuhn) Gallus domesticus (Haushuhn)
Stammart: Pavo cristatus (Asiatischer Pfau) Pavo domesticus (Pfau)
Stammart: Coturnix coturnix (Wachtel) Coturnix japonica (Japan- oder Mastwachtel)
Familie: Meleagrididae (Truthühner)
Stammart: Meleagris gallopavo (Truthuhn) Meleagris domestica (Pute)
Familie: Numididae (Perlhühner)
Stammart: Numida meleagris (Helmperlhuhn) Numida domestica (Perlhuhn)
Ordnung: Anseriformes (Gänsevögel)
Familie: Anatidae (Entenvögel)
Stammart: Anas platyrhynchos (Stockente) Anas domesticus (Hausente)
Stammart: Cairina moschata (Moschusente) Cairina domestica (Moschusente)
Stammart: Anser anser (Graugans) Anser domesticus (Hausgans)
Stammart: Anser cygnoides (Schwanengans) Anser domesticus (Höckergans)
Ordnung: Columbriformes (Taubenvögel)
Familie: Columbidae (Tauben)
Stammart: Columbia livia (Felsentaube) Columbia domestica (Haustaube)

Tabelle 1.1: Herkunft und Domestikation der Stammarten des Hausgeflügels

Art Herkunft
Haushuhn Asien (China 6000 v. Chr., Indien 2000 v. Chr.), Malayische Inseln
Helmperlhuhn Afrika
Asiatischer Pfau Vorderindien
Wachtel Eurasien
Truthuhn Mittel- und Nordamerika (Mexiko 200 n. Chr. bis 700 n. Chr.)
Graugans Eurasien (China 2500 v. Chr., Europa 1500 v. Chr.)
Schwanengans Ostasien
Stockente Eurasien, Nordamerika (China 2500 v. Chr.)
Moschusente (Warzenente) Südamerika (Peru, Kolumbien <1400 n. Chr.)
1.1.3      Wirtschaftsgeflügel im engeren Sinn

Aus der Vielzahl der Vogelarten haben allein Huhn, Pute, Gans und Ente herausragende Bedeutung als Nutztiere erlangt. Über Herkunft und Zeitpunkt der Domestikation siehe Tabelle 1.1. Für die Beurteilung heutiger Haltungsformen ist überaus wichtig, dass es sich um verschiedene Spezies handelt, die in ihren angestammten Lebensräumen gänzlich unterschiedliche Sozialstrukturen und daraus resultierende Verhaltensweisen entwickelt haben. Übereinstimmend ist lediglich, dass die Tiere niemals als Einzelgänger leben.

1.1.3.1    Lebensraum und Sozialstrukturen der Stammarten

Wildhühner bevorzugen Biotope mit Baumbewuchs, hohem Gras, Schilf oder dichtem Gestrüpp, das bei Gefahr Deckung bietet. Zur Nachtruhe wird in enger Sitzordnung »aufgebaumt«, um sich Fressfeinden zu entziehen. Wildhühner können nicht nur schnell rennen, sondern auch nach Fasanenart wendig fliegen.

 

Sie ernähren sich vorzugsweise von Kleinlebewesen (Insekten, Käfer, Schnecken) sowie Samen, Knospen, Beeren und jungen Blättern. Für die Futterwahl sind Tast- und Geruchssinn, neben dem Sehvermögen, entscheidend. Der Geschmackssinn ist wenig ausgebildet.

Der A-Hahn bildet mit vier bis sechs Hennen eine Lebens- und Fortpflanzungsgemeinschaft. Das hierfür beanspruchte stationäre Revier wird, unter Duldung eines B-Hahnes in der Peripherie, verteidigt. Die Hennen legen fünf bis sieben Eier in selbstgescharrte, wenig ausgepolsterte, aber gut geschützte Bodenvertiefungen. Die Brutzeit beträgt 21 Tage. Ab dem 10. Lebenstag beginnen die nestflüchtigen Küken mit Flugversuchen und erweitern mit fortschreitender Entwicklung ihren Aktionsradius. Zeitparallel baut die Glucke ihren Führungs- und Schutztrieb ab. Der Familienverband löst sich aber erst zu Beginn der neuen Balz- und Brutsaison auf.

Außerhalb der Brutzeit bilden sich Gruppen von maximal 50 Tieren, die sich über gemeinsame Warn- und Fluchtsysteme vor Feinden in Sicherheit bringen. Die Kommunikation erfolgt vornehmlich akustisch.

Das Sozialgefüge einer Familie oder Gruppe beruht auf der individuellen Erkennbarkeit und ist in streng hierarchischer »Hackordnung« festgelegt, die zwischen den Tieren ausgekämpft wird. Eine dominierende Position gewährleistet Vorrechte (z. B. begehrte Fress- oder Ruheplätze).

Hühner erkennen sich vorwiegend an den Kopfbewüchsen (Kamm, Kehllappen), weniger an der Gefiederfärbung. Es können 30 bis 50 Artgenossen unterschiedenen werden. Nach drei- bis vierwöchiger Abwesenheit werden diese kaum wieder erkannt, wodurch neue Rangordnungskämpfe entstehen. Bemerkenswert ist, dass rasse- und artgleiche Genossen heftiger attackiert werden. Die Kampfweise folgt einem strengen, geschlechtsspezifischen Zeremoniell. Dazu gehören Drohlaute und -gebärden, Anspringen, Unterwürfigkeits- und Demutsverhalten.

Wildputen benötigen ausreichend große, waldreiche Biotope mit abwechslungsreichem Nahrungsvorkommen und Schutzmöglichkeiten für Brut und Aufzucht der Jungen. Im Herbst, zur Reifezeit der Eicheln, Bucheckern, Kastanien und Nüsse, unternehmen sie oft große Wanderungen zur Nahrungssuche und legen sich für den Winter eine Energiereserve in Form eines Fettpolsters zu. Puten können ausdauernd und schnell laufen, ebenso kurze Strecken fliegen und sich dabei bis in Baumkronenhöhe erheben.

Eine Revierbildung findet nicht statt. Im Frühjahr versammelt ein Hahn möglichst viele Hennen um sich. Rivalen werden vertrieben. Nach dem Balztanz erfolgt die Begattung der Hennen. Diese richten sich ein Nest im Unterholz her, das mit Blättern ausgelegt eine flache Mulde bildet. Das Gelege besteht aus acht bis zehn Eiern, die Brutzeit beträgt 28 Tage.

Oft brüten mehrere Hennen in unmittelbarer Nachbarschaft und halten den Hahn von ihren Gelegen, später auch von den Jungtieren fern. Die Küken sind Nesthocker. Sie gehen erst im Alter von ca. 2 Wochen mit der Mutter auf Nahrungssuche. Wenig später übernachten sie mit ihr auf Baumästen. Später schließen sich Mutterputen mit ihren Jungtieren zu größeren Verbänden zusammen. Die Hähne bilden eigene Gruppen. Eine Rangstellung kennen die Tiere dabei nicht.

Wilde Graugänse leben vorzugsweise in Moor- und Sumpfgebieten. Zur Überwinterung ziehen mitteleuropäische Herkünfte nach Spanien, die aus Skandinavien ins Nordseegebiet. Die Nahrung besteht fast ausschließlich aus Wiesen- und Ackerpflanzen, Samen, Wurzeln und Knollen.

Die Brutregion soll ruhige Gewässer enthalten sowie geeignetes Weideland. Ab dem 2. Lebensjahr gehen die Graugänse eine »monogame Dauerehe« ein. Das Nest wird im Schilf, auf kleinen Inseln oder auf dem Land im Röhricht, aus Pflanzenteilen gebaut.

Das Gelege besteht aus fünf bis zehn Eiern, die Brutzeit beträgt 27 bis 28 Tage. Der Ganter bewacht und beschützt das Nest und die Familie vor Feinden. Schon am 2. Tag nach dem Schlupf werden die Gössel ins Wasser zur Nahrungssuche geführt. Die Jungtiere sind im Alter von 2 Monaten flugfähig. Gut einen Monat später ist das Wachstum abgeschlossen und es beginnt die Jugendvollmauser.

Wilde Schwanengänse bewohnen in Ostasien Gebiete an Flussläufen, Seen oder sumpfige Wiesen. Sie überwintern in Korea, Südjapan und Nordost-China. Sie ernähren sich ausschließlich von Pflanzen und graben mit ihren kräftigen Schnäbeln auch Wurzeln aus.

Die Gelege bestehen aus fünf bis acht Eiern. Nach der Brut von 28 bis 30 Tagen im Mai, führen die Eltern die Jungtiere und mausern in dieser Zeit die Schwingenfedern. Ab August sind Jungtiere und auch Eltern wieder flugfähig.

Freilebende Stockenten zeichnen sich durch hohe Anpassungsfähigkeit und hervorragendes Flugvermögen aus und bewohnen deshalb stationäre Reviere von der Baumgrenze im Norden bis zu den Steppenzonen im Süden. Sie bevorzugen flache Gewässer. Als Nahrung dienen Pflanzen und Kleintiere.

Die Paarbildung zur Fortpflanzung beginnt im Frühjahr und wird jedes Mal mit einem neuen Partner eingegangen. Diese Saisonehe erlischt jedoch schon nach dem Nestbau. Der polygame Erpel verfolgt auch außerhalb seines eigenen Reviers Weibchen und versucht, sich mit ihnen zu paaren.

Das Gelege umfasst sieben bis 13 Eier, aus denen nach 24- bis 28-tägiger Brutzeit die Küken schlüpfen. Sie folgen ihrer Mutter schon nach kurzer Zeit ins Wasser. Der Familienverband besteht nur für 7 bis 8 Wochen. Danach schließen sich Jung- und Alttiere in losen Gruppen zusammen, die keine Rangordnungen haben.

Moschusenten bevorzugen in ihrer angestammten Heimat, Mittel- und Südamerika, Gebiete mit kleinen Flüssen, Bächen, Sumpflagunen und hohem Baumbestand, der Nistmöglichkeiten in Höhlen und in der Nacht Schutz vor Feinden bietet. Zum Erklimmen verfügen sie über spitze Zehenkrallen und einen Haken am Oberschnabel. Neben Pflanzen werden kleine Wasserlebewesen, Insekten (Termiten) und kleine Reptilien aufgenommen. Die Brut der lang verbundenen Paare richtet sich nach der Regenzeit (z. B. Peru: März; Bolivien: November). Die Ente legt zehn bis 18 Eier in eine Baumhöhle, seltener in Palmkronen. Die Brutzeit beträgt 35 Tage. Wenn im Habitat die Wasserstellen knapp sind oder versiegen, wandern die Familien in wasserreichere Gebiete.

1.1.3.2    Verschüttete und verbliebene Verhaltensmuster

Infolge Kunstbrut, mutterloser Kükenaufzucht sowie getrennter Haltung nach Alter, Geschlecht und Nutzungsrichtung ist der Lebensraum des Wirtschaftsgeflügels drastisch eingeengt. Den Tieren sind artspezifische Sozialstrukturen gänzlich verwehrt. Dadurch sind instinktive Verhaltensweisen zum Teil gegenstandslos geworden, verschüttet oder werden bei der Haltung als Nutztiere ignoriert. Gegenstandslos ist die akustische Kommunikation heranreifender Küken kurz vor dem Schlupf, die auch Glucklaute der Mutter hören können. Ihre Pieptöne synchronisierten den Schlupf und waren zugleich Erkennungszeichen für die (heute fehlende) Glucke.

Das vielfältige Balz- und Paarungsverhalten ist weitgehend verloren gegangen, bei künstlicher Besamung hinfällig. Andere Triebe zur Arterhaltung, wie Bewachung von Brut und Familien durch Hahn oder Ganter, Schutz und Führung der Küken durch die Glucke, können von den Tieren nicht ausgelebt werden.

Trotz dieser Defizite ist der Legetrieb übermächtig geblieben. Für Hennen geht von benutzten, dunkel gelegenen Nestern der Anreiz aus, das artspezifische Gelege zu vervollständigen (Porzellanei als Stimulans). Selbst ohne Nestreiz erreicht die Eizahl heutiger Legehybriden das biologische Limit (±24h für die Eibildung). Der Bruttrieb wurde weggezüchtet.

Auch künstlich erbrütete Küken beginnen sofort nach dem Schlupf, sich Merkmale von Artgenossen optisch einzuprägen. Diese Prägebereitschaft ist bei Puten und Gänsen besonders groß und umfasst auch »Fremdglucken« (Puten und Gänse gehen auf Menschen zu, Hühner und Enten flüchten).

Nur unter Gänsen und Hühnern bestehen streng auf das Einzeltier bezogene Rangordnungen, die ausgekämpft werden. Gössel beginnen damit schon in der 1. Lebenswoche, Hühnerküken ab dem 16. Lebenstag. Puten und Enten kennen keine Rangstellung in der Gruppe. Dies führt bei Puten zu ständigen Auseinandersetzungen, allerdings erst ab dem 3. Lebensmonat.

Komfortverhalten in Form von Gefiederpflege, Staub-, Sonnen- und Wasserbaden ist gleichfalls erhalten geblieben. Es dient dem Säubern und Ordnen des Gefieders, der Entfernung von Fremdkörpern und Ektoparasiten. In Konfliktsituationen erfolgt Gefiederputzen auch als Ventil aufgestauter Erregung. Hühner und Puten knabbern und picken an Federschäften und -strähnen oder ziehen einzelne Federn durch den Schnabel. Gänse und Enten pflegen vor allem ihr Federkleid an Bauch und Flügeln durch Glattstreichen und Abwaschen (hoher Wasserverbrauch) sowie mit Fett aus der Bürzeldrüse.

 

Tabelle 1.2: Entwicklung der Legehuhnhaltung

1) S. Kapitel 1.4

2) Abhängig von Management und weiteren bestandsspezifischen Variablen

1.1.4    Entwicklung der Geflügelwirtschaft

O. Siegmann und U. Neumann

Jahrhunderte blieb die Haltung des Geflügels unverändert. Sie trug nur randständig und saisonal zur Ernährung der Menschen bei. Heute sind Eier und Geflügelfleisch weltweit eine wichtige Proteinquelle tierischer Herkunft. Dieser Wandel vollzog sich innerhalb weniger Jahrzehnte in drei Phasen, wobei die Haltung des Huhnes Schrittmacher war:

1. Um 1900 brachte die Kunstbrut mit Hilfe der Elektrizität den entscheidenden Durchbruch. Die Unabhängigkeit von brutwilligen Hennen erlaubte, Zeitpunkt und Zahl der gemeinsam schlüpfenden Küken zu planen. Zur mutterlosen Aufzucht wurden künstliche Wärmequellen als »Gluckenersatz« entwickelt. Neben der bisherigen alleinigen bäuerlichen Haltung entstanden professionell geführte Geflügelfarmen, die durch systematische Herdbuchzucht, verbesserte Fütterung und Haltung beachtliche Leistungssteigerungen der Tiere erzielten. Die größere Besatzdichte in räumlich begrenzter Auslaufhaltung der Farmbetriebe sowie der Zukauf von Zuchttieren zur Blutauffrischung, aber auch die Kunstbrut, brachten existenzbedrohende hygienische Probleme mit sich. Dies führte in Deutschland, das der skizzierten Entwicklung zwei Jahrzehnte nachhinkte, 1936 zur Einrichtung eines Geflügelgesundheitsdienstes, der ersten tierärztlichen Beratungs- und Überwachungsorganisation überhaupt.

2. Im Verlauf der 30er-Jahre wurde die Hybridzucht auf populationgsgenetischer Basis in den USA entwickelt. Sie löste auch bei uns, durch den Zweiten Weltkrieg verzögert, das Herdbuchprinzip ab. Der insgesamt erforderliche Aufwand kann nur von großen Zuchtunternehmen geleistet werden, denen Vermehrungsbetriebe nachgeordnet sind, die ihrerseits die Gebrauchshybriden zur eigentlichen Eier- oder Fleischerzeugung liefern. Diese dreistufige Aufgabenteilung hat die Struktur der Geflügelwirtschaft grundlegend verändert.

3. Ab 1960 verdrängte die ganzjährige Stall- oder Intensivhaltung die herkömmliche Freilandhaltung. Eier- und Geflügelfleischerzeugung wurden unabhängig von Flächenbedarf und Klima. Außerdem konnte die Ver- und Entsorgung der Tiere weitreichend mechanisiert werden. Durch diese Möglichkeiten zur Rationalisierung entstanden, nicht zuletzt unter dem Diktat der Wirtschaftlichkeit, zunehmend größere Betriebseinheiten, für die der Begriff »Massentierhaltung« eingeführt wurde, der fälschlicherweise zu negativen Assoziationen verleitet.

Die Gesunderhaltung großer Tierzahlen verlangt, auch aus ökonomischen Gründen, ein Höchstmaß an hygienischer Vorsorge im engeren medizinischen Sinn und hinsichtlich aller Faktoren, die das Wohlbefinden und damit die Leistungsfähigkeit der Tiere beeinträchtigen können. Dieser Herausforderung hat sich die Veterinärmedizin erfolgreich gestellt, wie der Rückgang der Tierverluste in der Legehuhnhaltung belegt, bei gleichzeitiger Leistungssteigerung (Tabelle 1.2).

Vergleichbares gilt für die Geflügelmast, die ein eigenständiger Betriebszweig geworden ist. Andernfalls wäre ein Endgewicht um 1,8kg in 5 Wochen bei einer Rohfutterverwertung von ca. 1:1,6 beim Jungmasthuhn nicht denkbar (Tabelle 1.3).

Ausblick: Nach stürmischer Entwicklung zeichnen sich Grenzen ab, bedingt durch Umweltbelastung (10 000 Legehennen/Jahr = 600 t Kot), die Rückstandsproblematik in Eiern und Fleisch sowie Gesichtspunkte des Tierschutzes. Letzteres hat die Suche nach alternativen Haltungsformen aktiviert. Die Rückkehr zur ursprünglichen Freilandhaltung ist keine Lösung, schon gar nicht, wenn sie »ökologisch/biologisch« betrieben wird. Vielfach wird vergessen, dass jede Nutztierhaltung ein Kompromiss bleiben muss, sofern Lebensmittel tierischer Herkunft zur Ernährung des Menschen in ökonomisch vertretbarem Rahmen erzeugt werden sollen.

 

Tabelle 1.3: Entwicklung der Junghuhnmast (1,8 kg Lebendgewicht)

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Tabelle 1.4: Geflügelbestand in Deutschland (Quelle: Statistisches Bundesamt)

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1) Nach Wiedervereinigung

1.1.4.1    Wirtschaftliche Bedeutung und Struktur

Die Wertschöpfung der westdeutschen Eier- und Geflügelfleischproduktion überschritt schon im Wirtschaftsjahr 1988/89 28 Mrd. DM. Das waren rund 7,5% der tierischen Erzeugung insgesamt oder vergleichsweise die Hälfte vom Produktionswert des Getreideanbaues. Dabei ist die Preisstabilität beachtenswert. Gemessen an der Kaufkraft des Realeinkommens können heute 20-mal mehr Eier und Geflügelfleisch erworben werden als 40 Jahre zuvor.

Über den Tierbestand der Wirtschaftsgeflügelarten im Verlauf der letzten Jahrzehnte unterrichtet Tabelle 1.4, über den Eier- und Geflügelfleischverzehr Abbildung 1.1.

Der jährliche Eierkonsum pro Einwohner erreichte in Deutschland 1980 mit über 285 Stück einen Kulminationspunkt, dürfte sich aber zukünftig um 250 Eier einpendeln. Zeitparallel erhöhte sich die Legeleistung des Huhnes derart, dass die seit 1950 verdoppelte Nachfrage heute mit der damaligen Tierzahl abgedeckt werden kann. Konsumeier von anderen Geflügelarten spielen keine Rolle.

Der Geflügelfleischverzehr hat sich in derselben Zeitspanne mehr als verzehnfacht. Mit 18,4kg ist dies im Vergleich zu den USA wenig. Dort wurden schon 1988, mit 37,5kg Geflügelfleisch pro Kopf und Jahr, Rind und Schwein als Fleischlieferanten überholt. Insbesondere nahm dort der Verbrauch von Putenfleisch zu, eine Tendenz, die auch für Deutschland zutrifft.

Zur Teilhabe am weltweit expandierenden Geflügelfleischmarkt, aber auch zur Erhaltung der Selbstversorgung, die derzeit bei 70% liegt, bedarf es großer Anstrengungen. Bezüglich der Eierproduktion kam es zu dramatischen Einbrüchen durch das vorgezogene Verbot der Käfighaltung in Deutschland im Jahr 2009 (übrige EU-Länder: 2012).

Der Wettbewerb im liberalisierten Handelsverkehr innerhalb der EU und mit Drittländern hat einen tiefgreifenden Strukturwandel verursacht. Unabhängig vom Tierbestand (Tabelle 1.4) hat sich die Zahl der Geflügelhaltungen ab 1960 drastisch verringert (Tabelle 1.5).

An diesen Zahlen lässt sich jedoch das tatsächliche Ausmaß der Veränderungen nicht ablesen. Die Eier- und Geflügelfleischproduktion hat sich auf immer weniger, dafür aber größere Betriebe verlagert, extrem in der Junghühnermast (Tabelle 1.6) Derselbe Konzentrationsprozess ist bei größeren Brütereien (Eieinlage ≥1000) und meldepflichtigen Geflügelschlachtereien (Monatskapazität ≥2000 Tiere) zu verzeichnen, deren Zahl um 2/3 auf 250 bzw. um die Hälfte auf 150 zurückgegangen ist.

 

 

Tabelle 1.5: Geflügelhaltungen in Deutschland (Quelle: Statistisches Bundesamt)

1) Nach Wiedervereinigung

 

Tabelle 1.6: Jahreserzeugung nach Bestandsgrößen (Hühner) (Deutschland 2000)

1.1.4.2    Wirtschaftlichkeitsberechnung

   Th. Redmann und O. Siegmann

Infolge des liberalisierten Marktes für Geflügelprodukte können die Erzeuger von Eiern und Geflügelfleisch wirtschaftlich nur überleben, wenn Preis und Qualität ihrer Produkte international wettbewerbsfähig sind.

Den größten Anteil der Gestehungskosten umfassen recht konstant bei jeder Nutzungsrichtung die Aufwendungen für Futter, gefolgt von der Tierbeschaffung mit insgesamt rund 60–70%. Variable Größen sind dagegen die Bestandsgröße, die Haltungsart und der damit verbundene Arbeitsaufwand. Dies trifft insbesondere für die Legehennenhaltung zu. Bezogen auf Käfigaufstallung erhöhen sich die Kosten pro Ei bei Boden-, Volieren-, Auslauf- bzw. Freilandhaltung um ca. 15–30%, bei der Haltung in ausgestalteten Käfigen um ca. 10%. In der Junghennenaufzucht ist bei Boden- oder Volierenhaltung mit einer Kostensteigerung von ca. 20% zu rechnen.

Die Kosten-Nutzen-Rechnung kann natürlich nachhaltig vom Umfang der Tierverluste oder krankheitsbedingten Leistungseinbußen verändert werden. Gewinn oder Verlust hängen letztlich vom aktuellen Preisgefüge ab. Aktuelle Daten können z. B. dem Geflügeljahrbuch entnommen werden (s. 5).

1.1.5    Geflügelprodukte

G. Glünder und O. Siegmann

Die tierärztliche Betreuung von Wirtschaftsgeflügelbeständen ist auf die Erhaltung der Herdengesundheit ausgerichtet, zugleich aber auch auf die Lebensmittelsicherheit und damit den Verbraucherschutz. Die Primär- oder Urproduktion (preharvest-Phase), also Brut-, Aufzucht-, Lege- oder Mastphase, ist entscheidend für die Qualität der Geflügelprodukte oder mitbestimmend für die anschließende post-harvest-Phase, in der das Rohmaterial (Eier, Fleisch) durch Be- und Verarbeitung zu einem vermarktungsfähigen Lebensmittel wird. Um diese Ziele zu erreichen, werden weltweit zunehmend Kontrollsysteme etabliert, die freiwillig von Betrieben umgesetzt werden (z. B. Zertifizierung nach ISO-Norm) oder vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind (z. B. EU-Zoonosen-Richtlinie). Mit ihrer Hilfe werden:

Image die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von produktionsbegleitenden Maßnahmen und Produktionszielen in der pre- und post-harvest-Phase dokumentiert (GMP: good manufacturing practice; QMS: Qualitäts-Management-Systeme) sowie

Image Risikofaktoren (z. B. Kontaminationsmöglichkeiten, pathogene Mikroorganismen) während der jeweiligen Produktionsphasen definiert, eliminiert und ggf. weiterhin als potenzielle Gefahrenquellen überwacht (HACCP: hazard analysis critical control point).

1.1.5.1    Eier

Das gängige Konsumei stammt vom Huhn. Enteneier spielen so gut wie keine Rolle, und Gänseeier sind nur regional begrenzt als Rarität für den menschlichen Verzehr erhältlich. Die Ausstattung mit allen Nähr- und Wirkstoffen für die embryonale Entwicklung und den Schlupf des Kükens macht das Ei zu einem hochwertigen Nahrungsmittel in »hygienischer Verpackung«. Insbesondere das Aminosäuremuster im hohen Proteinanteil ist hervorragend für die menschliche Ernährung geeignet. Die biologische Wertigkeit, gemessen am Bedarf des Menschen, beträgt 100 (Fleisch 83–86, Milch 78). Mit acht Hühnereiern kann der tägliche Eiweißbedarf gedeckt werden. Außerdem sind sie eine gute Vitamin-, Mineralstoff- und Spurenelementquelle.

Das Hühnerei wiegt durchschnittlich 64g. Davon entfallen auf die Schale 10%, auf das Eidotter 28% und auf das Eiklar 62%, wobei sich die Nährstoffdichte in den essbaren Anteilen erheblich unterscheidet (Tabelle 1.7). Die innere Zusammensetzung ist außerordentlich stabil. Die Schalen- oder Dotterfarbe lässt keinen Rückschluss auf die innere Eiqualität zu. Letztere kann jedoch nachhaltig durch Verfütterung natürlicher oder naturidentischer Karotinoide beeinflusst werden. Cave: Grundsätzlich wird zwischen genießbaren und ungenießbaren Eiern (angeschlagen, bebrütet etc.) unterschieden. Letztere dürfen nur in der non-food-Industrie verwendet werden.

 

Tabelle 1.7: Zusammensetzung des Hühnereies (je 100 g)

Qualitätsmerkmale

Äußerlich:

Image Größe und Gewicht

Image Form und Aussehen

Image Schalenstabilität

Innerlich:

Image Verwertungseigenschaften

Image Frischegrad

Image Geschmack, Geruch

Image Fremdeinschlüsse

Darauf basieren Vermarktungsnormen der EU, die Güte- und Gewichtsklassen umfassen (Tabelle 1.8 und 1.9). Außerdem besteht Kennzeichnungspflicht für verpackte Eier.

Vorgeschriebene Angaben:

Image Güteklasse, Legedatum

Image Gewichtsklasse

Image Anzahl der Eier

Image Mindesthaltbarkeitsdatum

Image Verbraucherhinweise

Image Name, Anschrift und Kenn-Nummer des Verpackungsbetriebes

 

Tabelle 1.8: Güteklassen

Angabe Anforderungen
»Güteklasse A« oder »A« auch in Verbindung mit »frisch«

Image Schale normal, sauber, unbeschädigt; Farbe homogen weiß/braun

Image Luftkammer höchstens 6 mm hoch, unbeweglich

Image Eiweiß klar, durchsichtig, gallertartig, frei von fremden Einlagerungen jeder Art

Image Dotter beim Durchleuchten nur schattenhaft sichtbar; beim Drehen des Eies nicht wesentlich von der zentralen Lage abweichend, frei von fremden Ein- oder Auflagerungen jeder Art

Image Keim nicht sichtbar entwickelt

Image frei von Fremdgeruch

»Güteklasse A« oder »A« mit Zusatzbezeichnung »EXTRA« auch in Verbindung mit »frisch«

Image Anforderungen wie oben, aber Luftkammer weniger als 4 mm hoch

Image erkennbar an der Banderole »EXTRA bis…«

Image Bezeichnung mit »EXTRA« zulässig höchstens bis zum 9. Tag nach dem Legen

»Güteklasse B« oder »B«

Image entsprechen nicht den Anforderungen der Klasse A und werden auch als »Eier zweiter Qualität« bezeichnet

Image dürfen nur an Lebensmittelindustrie oder Non-Food-Industrie abgegeben werden

Gekühlte Eier

Image wie Güteklasse A, jedoch künstlich unter 5°C gehalten (Sonderregelung)

Gewaschene Eier

Image wie Güteklasse A, jedoch als gewaschen zu bezeichnen

Image nur nach Zulassung vermarktet

Freiwillige Angaben:

Image Legedatum

Image Letztmögliches Verkaufsdatum

Image Fütterung der Legehennen

Image Merkmale der Haltungsart

Image Zeichen

Die Mindesthaltbarkeit beträgt maximal 28 Tage nach dem Legedatum (Angabe Tag/Monat). Im Handel dürfen Eier nur bis zum 21. Tag nach dem Legen angeboten werden. Ab dem 18. Tag ist eine Kühlung (+5−8°C) erforderlich.

Der Verbraucherhinweis lautet: »Bei Kühlschranktemperatur aufbewahren – nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums durcherhitzen.«

Für den Endverbraucher dürfen im Handel ausschließlich Eier der Güteklasse A angeboten werden. Jedes Ei muss mit einem Code versehen sein, der neben Herkunft auch die Haltungsform angibt (Abb. 1.2).

 

Tabelle 1.9: Gewichtsklassen

Gewichtsklasse Beschreibung Gewicht
XL sehr groß 73 g und darüber
L groß 63 g bis unter 73 g
M mittel 53 g bis unter 63 g
S klein unter 53 g

 

images

Das Ei stammt aus Bodenhaltung (2), wurde in Deutschland (DE) gelegt, genauer gesagt in Niedersachsen (03), im Betrieb mit der Registriernummer 1234, dort im Stall 1.

0 = Ökologische Erzeugung 2 = Boden
1 = Freiland 3 = Käfig

Abb. 1.2: Erzeugercode.

Sonderregelungen

1. Beim Direktverkauf – ab Hof, auf dem örtlichen Markt oder an der Tür – können die Eier aus eigener Erzeugung unsortiert und unverpackt im Erzeugergebiet (Umkreis von 100km) angeboten werden, ohne Angaben über Güte- und Gewichtsklasse oder Fütterungsart. Erforderlich sind aber Erzeugercode, Mindesthaltbarkeitsdatum und Verbrauchshinweise.

2. Eier, die nicht von Hühnern, Puten oder Perlhühnern stammen, sind im Betrieb getrennt zu be- und verarbeiten. Vor Wiederaufnahme der Verarbeitung von Hühner-, Puten- oder Perlhuhneiern müssen die Ausrüstungen gereinigt und desinfiziert werden (VO (EG) 853/2004, Anhang III, Abschnitt X).

Die Eikonservierung mittels Kühlhaltung bei – 2°C (Gefrierpunkt um – 2,5°C) oder durch Ölen mit geruch- und geschmacklosem Mineralöl, durch Einlegen im Wasserglas, Kalkwasser etc. in Haushalten ist infolge des ganzjährigen ausreichenden Frischeieranfalles weitgehend verdrängt.

Schalenlose Eiprodukte (Flüssigei und Eipulver) haben tiefgefroren oder pasteurisiert fast unbegrenzte Haltbarkeit und werden für die Erzeugung von Fertigprodukten verwendet.

1.1.5.2    Geflügelfleisch

Das Fleisch aller Geflügelarten zeichnet sich durch hohen Eiweiß-, Mineralstoff- und Vitamingehalt aus. Infolge des geringen Fettanteils ist Hühner- und Putenfleisch besonders kalorienarm; selbst der Energiegehalt von Gänsefleisch entspricht dem von mittelfettem Schweinefleisch.

Bei den Angaben zur Zusammensetzung in Tabelle 1.10 handelt es sich um Durchschnittswerte. Das Fleisch der einzelnen Körperteile zeigt beträchtliche Unterschiede. Außerdem hängen das Protein-Fett-Verhältnis sowie der Wassergehalt vom Alter und Geschlecht der Tiere ab. Herkunft (Zuchtprodukt), Haltungsart und vor allem die Fütterung können Zusammensetzung und Geschmack beeinflussen. Auf die Qualität und Haltbarkeit des Fleisches wirken sich Einfangen und Transport der Tiere zur Schlachtstätte, besonders aber die Schlachthygiene und der weitere Umgang mit den Tierkörpern aus.

Verkehrsbezeichnungen, Klassifizierung und Kennzeichnungspflicht für Geflügelfleisch sind durch VO (EG) 1906/90 und deren Durchführungsvorschriften (EWG) 1538/91 geregelt. Bei den Verkehrsbezeichnungen ist zu unterscheiden zwischen ganzen Schlachtkörpern und Teilstücken (Tabelle 1.11).

Die Klassifizierung kennt drei Angebotszustände (VO (EG) 1234/2007):

1. Frisch (kein Erstarren durch Kälteeinwirkung; ständig bei – 2°C bis + 4°C gehalten);

2. Gefroren (ständig mindestens – 12°C);

3. Tiefgefroren (ständig mindestens – 18°C).

Zur Einstufung in die Handelsklassen A und B müssen folgende Mindestanforderungen erfüllt sein (VO (EG) 543/2008):

Image Ganz (unter Berücksichtigung der Herrichtungsform);

Image Sauber, frei von sichtbaren Fremdstoffen, Schmutz und Blut;

Image Frei von Fremdgeruch;

Image Frei von sichtbaren Blutspuren, herausragenden gebrochenen Knochen, starken Quetschungen.

 

Tabelle 1.10: Zusammensetzung des Geflügelfleisches (pro 100 g verzehrbarem Anteil)

Quelle: HESEKER, H., HESEKER, B. (1999): Nährstoffe in Lebensmitteln. Umschau-Zeitschriften-Verlag, Frankfurt

 

Tabelle 1.11: Verkehrsbezeichnungen für Geflügelfleisch

Tierart Schlachtkörper Teilstücke
Hühner

1. Hähnchen/Masthuhn1) (+)2)

2. Suppenhuhn (–)

3. Junghahn (images Legetyp, Alter 90 Tage)

4. Kapaun3)
(Mastdauer ≥ 70 Tage, Alter ≥ 140 Tage)

5. Stubenküken
(≥ 650 g/650–750 g, wenn ≤ 28 Tage)

Image Hälfte

Image Viertel

Image Hinterviertel am Stück

Image Brust

Image Schenkel

Image Hähnchenschenkel am Rückenstück

Image Oberschenkel

Image Unterschenkel

Image Flügel

Image Beide Flügel ungetrennt

Image Brustfilet

Image Brustfilet mit Schlüsselbein

Image Magret, Maigret (Ente, Gans)

Image Entbeintes Fleisch vom Putenschenkel

Puten/Truthühner

1. Junge Pute/Junger Truthahn (+)

2. Pute/Truthahn (–)

Gans

1. Frühmastgans/Junge Gans/Jungmastgans (+) Fettschicht dünn

2. Gans (–) Fettschicht mitteldick bis dick

Enten/Mulardenten

1. Frühmastente/Jungente/Junge Barbarieente/Junge Mulardente (+)4)

2. Ente/Barbarieente/Mulardente (–)

1) images

2) + = biegsamer Brustbeinfortsatz, – = rigider Brustbeinfortsatz

3) images vor Geschlechtsreife kastriert

4) Kreuzung Barbarieente × Pekingente

Handelsklasse A unterscheidet sich von B in der Ausprägung von Fleischfülle, Federresten, Beschädigungen und Frostbrandspuren.

Die Zerlegung in Teile sowie die Herstellung von Geflügelfertigprodukten werden zunehmend vorgenommen. Im Angebot sind:

Image Küchenfertige Ware (z. B. Filet, Rollbraten, Fleischspieße);

Image Dauerwaren (z. B. Lachs-, Kochschinken, geräucherte Brust, Keulen);

Image Pasteten, Sülzen, Würste.

Eine Besonderheit sind Fettleberpasteten. Durch kurzfristige Zwangsfütterung kann das Lebergewicht der Gans auf über 800g gebracht werden. Vergleichbare Leberzunahmen um das fünf bis sechsfache werden bei Mulardenten erreicht.

Cave: In Deutschland verboten!

Die Kennzeichnungspflicht umfasst für unverpackte und verpackte Ware Angaben über:

Image Verkehrs- und Artenbezeichnung;

Image Zulassungsnummer des Schlacht- bzw. Zerlegebetriebs;

Image Handelsklasse;

Image Gesamtpreis und Preis je Gewichtseinheit;

Image Herrichtungsform (bratfertig, grillfertig);

Image Angebotszustand und empfohlene Lagertemperatur;

Image Verbrauchsdatum bei frischem, Mindesthaltbarkeitsdatum bei (tief-)gefrorenem Geflügel;

Image Bei Herkunft aus Drittländern: Angabe des Landes.

Fakultative Angaben sind:

Image Herkunftsnachweis;

Image Kühlverfahren und Haltungs(Fütterungs-)form;

Image Erzeugt nach der Öko-Erzeugnisse-VO (EG) 834/2007 (Öko-Kennzeichen).

Außerdem kann etikettiert werden, wenn Fütterung und Haltungsform bestimmte Vorgaben erfüllen (u. a. Getreideanteil im Futter, Besatzdichte, Bestandsgröße, Schlachtalter) und die Betriebe nach VO (EG) 1538/91 anerkannt sind. Mögliche Angaben:

Image Gefüttert mit…% Getreide;

Image Extensive Bodenhaltung;

Image Auslaufhaltung;

Image Bäuerliche Auslaufhaltung;

Image Bäuerliche Freilandhaltung.

Die amtliche tierärztliche Untersuchung des Schlachtgeflügels und die Überwachung der Schlachtstätten sind durch VO (EG) 853 und 854/2004 geregelt. Bei den täglich zu bewältigenden Tierzahlen müssen höchste hygienische Anforderungen eingehalten werden.

Der Schlachtvorgang ist hoch technisiert und erfolgt im Fließbandverfahren streng getrennt in:

Image Unreine Seite (betäuben, ausbluten, brühen, rupfen);

Image Reine Seite (ausnehmen, kühlen, verpacken, lagern).

1.1.6      Nebenprodukte
1.1.6.1    Federn

  G. Reetz und O. Siegmann

Daunen und Daunenfedern von Gans und Ente sind unverändert bevorzugtes Füllmaterial für Bettdecken, zunehmend auch für hochwertige Winterbekleidung.

Nur bei der Gans erfolgt eine Gewinnung intra vitam (Lebendraufung). Dabei werden Brust und Bauch per Hand oder maschinell entfedert. Es werden nur Federn gewonnen, die zur Mauserzeit verloren gehen, d. h. wenn sie reif sind und keine blutigen Kiele aufweisen.

Die Erstmauser setzt im Alter von 8 bis 12 Wochen ein. Im Abstand von 6 bis 7 Wochen kommt es zu weiterem Federwechsel. Jungmastgänse (bis 9 Wochen) können somit einmal und Spätmastgänse je nach Schlupftermin zwei- bis viermal gerauft werden. Zuchttiere werden am Ende ihrer Legetätigkeit gerauft. Der Federertrag beim Lebendraufen beträgt je nach Häufigkeit 100–350g, der Daunenanteil 10–20%.

Bei der Schlachtung von Gans und Ente wird das Gesamtgefieder entfernt, meist in maschinellem Nassrupfverfahren. Dies erfordert dann die umgehende Federtrocknung in Spezialbetrieben, die auch die Sortierung und weitere Aufbereitung vornehmen. Der verwertbare Federertrag hängt vor allem vom Alter der Tiere ab und liegt zwischen 90–200g, der Daunenanteil beträgt 20–30%.

1.1.6.2    Schlachtabfälle

Bei der Schlachtung des Geflügels fallen Blut, Federn und ungenießbare Innereien an sowie für den menschlichen Verzehr ungeeignete Körperteile (Kopf, Ständer, Geschlechtsorgane). Diese Schlachtabfälle umfassen insgesamt 25–30% der Körpermasse. Hinzu kommen verworfene Karkassen und beanstandete Körperteile im Zuge der amtlichen Geflügelfleischkontrolle.

Daraus hergestellte Feder-, Blut- und Geflügelschlachtabfallmehle sind, nach Erhitzung zur Keimvernichtung auf 130°C, gut verdauliche und eiweißreiche Futtermittel (Tabelle 1.12). Durch das generelle Verfütterungsverbot im Gefolge der BSE-Vorfälle gehen wertvolle Futterkomponenten verloren (s. a. 4.3).

 

Tabelle 1.12: Zusammensetzung von Schlachtabfällen (%)

images
1.1.6.3    Geflügelkot

Die jährlich bei der Geflügelhaltung anfallenden Kotmengen sind beträchtlich. Zur Abschätzung kann die von den Tieren pro Zeiteinheit verzehrte Futter- und Tränkwassermenge dienen, nach der Faustformel: (Futter + Wasser) : 2 = Frischkotmenge

Beispiele:

1 Legehuhn/Tag:

(110 + 220) : 2 = 165 [g] × 365 Tage

       = 60kg Kot/Jahr

1 Jungmasthuhn/40 Tage:

 (3 + 6) : 2 = 4,5 [kg] × 10 000 Tiere

= 45 t Kot/Mastdurchgang

Bei richtiger Verwendung ist Geflügelkot ein wertvoller Pflanzendung und durch seine organische Masse zur Bodenverbesserung geeignet (Tabelle 1.13). Die Wirkung des Phosphor- und Kaliumgehaltes entspricht der von Handelsdüngemitteln. Sehr unterschiedlich ist jedoch der Gehalt und die Pflanzenverfügbarkeit des Stickstoffes (schnell wirkende Ammoniumverbindungen) abhängig davon, in welcher Form und zu welchem Zeitpunkt Geflügelkot ausgebracht wird.

Es besteht die Gefahr einer nicht vertretbaren Boden- und Grundwasserbelastung durch Stickstoff und Phosphor. In einigen Bundesländern sind daher drei Düngeeinheiten (DE) pro ha und Jahr (1 DE sind z. B. 100 Legehennen, 300 Broiler, 100 Mastputen, 150 Mastenten) als Höchstwerte sowie das generelle Ausbringungsverbot zwischen Oktober und Februar festgelegt.

Cave: Innerhalb der EU ist Geflügelkot in keiner Form als Futtermittel zulässig.

 

Tabelle 1.13: Zusammensetzung von Legehennenkot (g/kg)

images

1.2     Zucht

O. Distl und O. Siegmann

Das Geflügel weist von allen Haustierspezies die größte Rassenvielfalt auf. In der dritten Ausgabe der World Watch List der Food and Agriculture Organization (FAO) werden 734 Hühner-, 68 Gänse-, 85 Enten- und 35 Putenrassen aufgeführt. Davon sind bereits 73% in ihrem Bestand gefährdet.

Viele Rassen haben nur eine Überlebenschance, wenn sich die organisierte Rassegeflügelzucht für den Erhalt einsetzt. Diese nimmt, neben dem Wirtschaftsgeflügel, einen breiten Raum ein und ist für viele Menschen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung, zugleich eine kulturhistorische Aufgabe. Häufig besitzen Rassen, die sich über Jahrhunderte an ihre Standorte angepasst haben, die Fähigkeit auch mit marginalen Bedingungen (z. B. ungünstiges Klima, Futtermangel, schlechte Futterqualität, hoher Infektionsdruck) gut umgehen zu können. Ebenso oft stehen sie als unverwechselbare Kennzeichen für eine bestimmte Region. Die Erhaltung der genetischen Vielfalt ist daher nicht nur wünschenswert, sondern auch dringend erforderlich.

1.2.1      Zuchtverfahren
1.2.1.1    Reinzucht

Es werden nur Tiere innerhalb einer Population oder Linie verpaart. In der Liebhaberzucht erfolgt dies nach individuellen Merkmalen der Elterntiere, entweder zur Verbesserung oder um weniger vorzügliche Eigenschaften auszugleichen. Bei der Zucht nach Farbschlägen müssen die Spaltungsregeln für mono- oder oligogene Erbgänge beachtet werden, um durch die entsprechende Kombination der elterlichen Genotypen den erwünschten Phänotyp bei den Nachkommen zu erreichen.

Reinzuchtlinien waren auch für die züchterische Weiterentwicklung beim Wirtschaftsgeflügel sehr wichtig. Vor 50 Jahren erbrachten Vier-Wege-Kreuzungen reingezüchteter Hahnen- und Hennenlinien den größten Fortschritt in der Lege- und Mastleistung.

Bei intensiver Selektion besteht die Gefahr von Inzuchtdepression (verminderte Fruchtbarkeit, Leistungsschwäche, erhöhte Krankheitsanfälligkeit) und hoher genetischer Drift (Verlust wertvoller Gene). Daher werden heute Urgroßelterntiere für Hybriden in geschlossenem Tierpool (Reinzucht) mit geringer Inzucht gehalten.

1.2.1.2    Hybridzucht

Mit der Kreuzungszucht können die Vorteile der Heterosis, höhere Leistungen der Nachkommen als das mittlere Leistungsniveau der Eltern, infolge nichtadditiver Genwirkungen, durch das Zusammentreffen von ungleichen Allelen an einem Genort (Zunahme der Heterozygotie) und der komplementären Ergänzung in Merkmalen (z. B. sehr hohe Eischalenstabilität in Großelterntierlinie A und sehr hohe Legeleistung in Großelterntierlinie B) ausgenutzt werden. Somit können in den Endprodukten hohe Leistungen in vielen Merkmalen erzielt werden, was mit Reinzucht nicht möglich ist.

Die Selektion auf Kreuzungseignung erfolgt entweder nur in der Vater- bzw. Mutterlinie oder in beiden Linien. Im Falle der rekurrenten Selektion (RS) wird eine Vater- oder Mutterlinie an eine Standardlinie angepaart und anhand der Nachkommenleistung der Kreuzungstiere entschieden, welche Linie sich am besten für die Erstellung der Endprodukte eignet. Bei der reziproken rekurrenten Selektion (RRS) werden sowohl Vaterals auch Mutterlinien aufgrund der Nachkommenleistungen der Kreuzungstiere selektiert. Die Nachkommen werden in reziproken Kreuzungen erstellt, d. h. jede Linie wird als Vater- und Mutterlinie eingesetzt. Mittels RRS lassen sich sowohl paternale wie auch maternale Eigenschaften verbessern.

Für den Zuchterfolg spielt die Tierzahl innerhalb einer Linie (wenigstens 1000 Hennen und 100 Hähne) und die Anzahl der Kreuzungstiere eine wichtige Rolle, um die additiven und nichtadditiven Genwirkungen möglichst genau schätzen zu können. Deshalb werden heute sowohl Reinzucht- als auch Kreuzungszucht-Leistungsergebnisse für die Zuchtwertschätzung herangezogen. Der hohe Aufwand für die Austestung und Erstellung von Linienkombinationen kann nur von großen Zuchtunternehmen geleistet werden. Deshalb erfolgte eine Strukturierung in Zuchtunternehmen für die Weiterentwicklung der Urgroßelterntiere (Ausgangslinien), Großelterntiere und Bereitstellung von Elterntieren für die Vermehrungsstufe.

In Vermehrungsbetrieben werden mit den Elterntieren Bruteier produziert, die anschließend an Brütereien abgegeben werden. Nach dem Schlupf der Küken gehen diese an Aufzuchtbetriebe und danach an Legehennenhalter für die Produktion von Eiern. Bei Mastgeflügel gehen die geschlüpften Küken sofort in die Mastbetriebe.

Im Weltmarkt werden zurzeit ca. 95% des Bedarfs an Legehennen und Jungmasthühnern durch je fünf Firmen und der für Puten durch vier Zuchtunternehmen abgedeckt. Kleinere Unternehmen können sich allenfalls in Lokal- und Nischenmärkten behaupten.

1.2.2    Zuchtziele

Bei Legehybriden geht es im wesentlich um:

Image Steigerung der Anzahl verkaufsfähiger Eier je Anfangshenne;

Image Minimierung der Futterkosten pro kg Eimasse;

Image Optimale Eiqualitätseigenschaften, insbesondere am Ende der Legeperiode;

Image Geringe Verluste bei hoher Anpassungsfähigkeit der Tiere an verschiedene Haltungsbedingungen;

Image Hohe Fruchtbarkeit und Vitalität der Elterntiere, hohe Befruchtungs- und Schlupfrate;

Image Vitalität der Küken (wichtig für Vermehrungsbetriebe).

In der Masttierzucht sind die Zielsetzungen:

Image Rascher Zuwachs der Lebendmasse;

Image Futterkosten pro kg Schlachtgewicht;

Image Schlachtkörperqualität (Fettanteil);

Image Anteil hochwertiger Fleischteile;

Image Geringe Tierverluste.

1.2.2.1    Leistungsprüfungen

Zur Orientierung der Geflügelhalter über die Leistungsfähigkeit der Lege- und Masthybridherkünfte werden unter standardisierten Bedingungen in Leistungsprüfanstalten repräsentative Herkunftsvergleiche durchgeführt. Diese erfolgen nach den Richtlinien für die Durchführung von Hühnerleistungsprüfungen in der Bundesrepublik Deutschland. Die Teilnahme ist freiwillig und schließt sowohl die Anerkennung der Prüfmethoden als auch die Zustimmung ein, dass die Ergebnisse der einzelnen Prüfungsanstalten sowie eine zusammenfassende Auswertung veröffentlicht werden.

Für die Prüfung von Legehybriden werden von einer unabhängigen, dazu bestellten Person 410 Bruteier entnommen. Vom Schlupf werden 130 weibliche Küken individuell markiert und in Bodenhaltung aufgezogen. Für die Legeperiode werden davon mindestens 80 Junghennen in der 18. Lebenswoche eingestallt, unterteilt in vier Gruppen. Die Erfassung der Legeleistung beginnt ab dem 141., das Prüfungsende ist der 504. Lebenstag. Von jeder Hybridherkunft müssen mindestens fünf Gruppen auf drei verschiedenen Stationen geprüft werden. Dies erlaubt die statistische Absicherung der Ergebnisse und auch Aussagen über die Heritabilität einzelner Merkmale sowie die Interaktion zwischen Herkunft und Jahr oder Prüfungsanstalt. Der umfangreiche Merkmalskatalog für Legehybriden ist mit Durchschnittswerten verschiedener Prüfungsjahrgänge in Tabelle 1.14 aufgeführt, um einen Eindruck über die erreichten Leistungssteigerungen zu vermitteln.

Die Prüfung von Jungmasthühnern erfolgt an zwei Anstalten. Je Herkunft werden 1200 Tiere in fünf Wiederholungen zu je 240 Tieren geprüft. Bei 35-tägiger Mastdauer können heute folgende Ergebnisse erwartet werden:

Image Tierverluste: 2,5–3,5%;

Image Schlachtgewicht: 1,8kg;

Image Futterverzehr: 2,8kg

Image Futterverwertung (kg Futter/kg Zuwachs) 1,6:1

Image Mastkennzahl: >300

 

Tabelle 1.14: Durchschnittswerte der Legeleistungsprüfung1) (Weißleger, Käfighaltung)

images

1) 5 Prüfanstalten

2) Haugh-Einheiten

Die Mastkennzahl ergibt sich aus 100 × [Überlebensrate (%) × Mastendgewicht (kg)] dividiert durch [Alter in Tagen × Futterverwertung], z. B.: images

Zur Abschätzung des Mastwertes sind weiterhin das Ausschlachtergebnis und die Fleischqualität von Bedeutung.

1.2.2.2    Ausblick

In der Legehennenzucht werden Leistungssteigerungen über verbesserte Persistenz (gleichmäßig hohe Eizahl über die gesamte Legeperiode) möglichst vieler Anfangshennen angestrebt. Durch Verlängerung der Haltungsdauer können anteilige Aufzuchtkosten gesenkt und damit die Rentabilität erhöht werden. Für Freiland- und Bodenhaltung werden Verhaltensmerkmale (z. B. Federpicken, Kannibalismus) sowie Krankheitsresistenz und Stoffwechselstabilität stärker beachtet werden müssen. Es werden auch neue Hybridlinien entwickelt, die diesen Anforderungen genügen. Hierbei werden auch Hybride mit Zwiehuhncharakter gezüchtet, eine aktuelle Entwicklung des Zweinutzungshybridhuhns ist das Kollbecksmoorhuhn.

In der Mastgeflügelzucht werden gleichfalls Tiergesundheit und -verhalten eine größere Rolle spielen. Für diese Zielsetzungen werden neben den klassischen Selektionsmethoden die Anstrengungen verstärkt, genetische Marker und Polymorphismen von Genen zu finden.

1.2.3    Molekulargenetik

Das Genom des Huhnes besteht aus 38 autosomalen Chromosomenpaaren und zwei Gonosomen. Im Gegensatz zu Säugern ist das weibliche Tier heterogametisch. Eizellen können daher ein Z- oder W-, Spermien immer nur ein Z-Chromosom enthalten.

Es ist bisher nicht klar, ob die Geschlechtsentwicklung durch ein dominantes Gen auf dem W- oder dosisabhängig durch das Z-Chromosom gesteuert wird. Auf jeden Fall ist das Z-Chromosom des Huhnes nicht mit dem X-Chromosom der Säuger identisch, sondern enthält Gene, die beim Menschen auf den Chromosomen 5 und 9 lokalisiert sind.

Weiterhin gibt es beim Huhn kein dem SRY-(sex determining region Y)-Gen der Säuger entsprechendes geschlechtsspezifisches Gen, das die Entwicklung der Hoden einleitet und somit das männliche Geschlecht bestimmt. Vielmehr wird vermutet, dass das DMRT1-(doublesex- and mab-3-related transcription factor 1)-Gen auf dem kurzen Arm des Z-Chromosoms ein Testisdeterminierendes Protein kodiert, wenn es in zwei Kopien (ZZ) vorliegt.

Die Größe des haploiden Genoms beim Huhn wird auf 1,2 × 109 Basenpaare geschätzt (Säuger 3 × 109). Der Grund für den geringeren Umfang wird in der kleineren Größe der Introns (Genomsequenzen zwischen den für Proteine kodierenden Sequenzen) und der geringeren Anzahl von repetitiven Sequenzen im Genom gesehen. Demzufolge ist die Anzahl von kurzen repetitiven Sequenzen (z. B. Mikrosatelliten), die für die Genomanalyse verwendet werden können, um etwa sechs- bis zehnfach geringer als bei Säugern.

Erst 2005 wurde die Struktur des Hühnergenoms weitgehend aufgeklärt (1,05 Mrd. Basenpaare; drei Sequenzen für die Autosomen 1–28 und 32, zwei Kopplungsgruppen, Geschlechtschromosomen). Somit ist damit zu rechnen, dass die für die Züchtung wichtigen Genorte relativ schnell identifiziert und in ihrer Wirkungsweise analysiert werden können. Beispielsweise konnte eine Selektionssignatur im Bereich des TSRH (thyroid stimulating hormone receptor) -Gens festgestellt werden, die für die Asaisonalität der Legetätigkeit bei Legehybriden und Broilerlinien verantwortlich ist.

1.2.4    Genetische Krankheitsresistenz

Züchterische Maßnahmen werden nur in Erwägung gezogen, wenn keine kostengünstigeren Möglichkeiten verfügbar sind (s. 2.1.3) und/oder dadurch andere Leistungsmerkmale nicht beeinträchtigt werden.

Bisher ist es nicht gelungen, Gene für erhöhte Vitalität (allgemeine Widerstandskraft) zu finden. Es besteht aber die Möglichkeit, Linien mit generell verbesserter Immunkompetenz zu züchten.

Resistenzgene könnten innerhalb von 3 bis 4 Jahren von der Basiszucht auf die Produktionsebene übertragen werden, weil das genetische Material der relativ kleinen Zuchtpopulationen fortwährend über die Vermehrungsstufe multipliziert wird.

1.2.4.1    Erregerspezifische Widerstandsfähigkeit

Völlige Unempfänglichkeit (Resistenz) für bestimmte Krankheitserreger kann tierartspezifisch sein (Wirtsspektrum). Innerhalb empfänglicher Spezies wurde dies bisher selten nachgewiesen und ist i. d. R. durch ein einzelnes Gen determiniert. Bei erhöhter Widerstandskraft (partielle Resistenz) sind meist verschiedene Komponenten des Makroorganismus und dadurch mehrere Gene an der Abwehr beteiligt. Immer besteht die Gefahr, dass nach Mutation der Pathogene die Widerstandsfähigkeit verloren gehen kann.

Genetisch bedingte Resistenzunterschiede sind bekannt bei Marekscher Krankheit, Lymphoider Leukose, Infektiöser Bursitis (Gumboro-Krankheit) des Huhnes, Aviärer Infektiöser Bronchitis, Salmonellose, Kokzidiose, Askaridose.

Die Marek-Resistenz wird durch einen Genort (MDV1) gesteuert, lokalisiert auf Chromosom 1. Bestimmte Genvarianten dämmen vermutlich die Virusreplikation ein. Daneben dürften noch weitere Gene eine Rolle spielen. Für Resistenz gegen Lymphoide Leukose sind Zellrezeptoren verantwortlich. Es wurden Gene gefunden, die diese Rezeptoren kodieren sowie resistente und anfällige Genotypen identifiziert.

Für Salmonellosen und Kokzidiosen konnten Marker nachgewiesen werden, die mit der Krankheitsanfälligkeit gekoppelt sind. Die Aufklärung genetisch bedingter Resistenz/Anfälligkeit für infektiöse und parasitäre Krankheiten wird zurzeit intensiv bearbeitet, so dass laufend neue Kenntnisse hinzukommen.

1.3      Reproduktion und Brut

1.3.1      Reproduktion

  Th. Redmann, K.-P. Behr und G. Reetz

Beim Vogel laufen lediglich die ersten Teilungsvorgänge der befruchteten Eizelle im mütterlichen Organismus ab. Nach der Ablage des Bruteies kann eine Unterbrechung stattfinden, bis für die weitere embryonale Entwicklung einschließlich Kükenschlupf geeignete Brutbedingungen natürlicher oder künstlicher Art vorliegen. Die Bedingungen und die Zeitdauer dieser Unterbrechung sind je nach Vogelart unterschiedlich (begrenzte Lagerung).

1.3.1.1    Follikelreifung und Eibildung

Die besten Kenntnisse liegen für das Huhn vor. Im Verlauf der Organogenese entwickeln sich ab dem 8. Bebrütungstag in der Ovaranlage vorübergehend ca. 12 500 Oogonien, von denen bis zum Schlupf des Kükens die Hälfte wieder zugrunde geht, da Ovar und Eileiter, ursprünglich paarig angelegt, nur noch linksseitig vorhanden sind. Postembryonal verringert sich dieser Oozytenpool bis zur 12. Lebenswoche nochmals bis auf ca. 2500 potenzielle Follikelanlagen. Dies gilt für leichte Legehühner. Schwere Rassen verfügen über ca. 1500, Wildformen über allenfalls 500 Eizellen.

Zeitgleich nach dem Schlupf beginnt aber auch in kontinuierlicher Folge für eine begrenzte Oozytenzahl das Heranwachsen bis zum ovulationsreifen Follikel. Dies verläuft über drei Phasen von unterschiedlicher Dauer und mündet jeweils in Follikelarten ein, die unschwer am Eierstock einer legenden Henne zu erkennen sind. Insgesamt sind dafür 150 Tage zu veranschlagen. Dadurch liegt der Legebeginn beim Huhn um die 21. Lebenswoche und es wird deutlich, wie wichtig ein ungestörter Aufzuchtverlauf für die spätere Legetätigkeit ist.

Nach Ablösung des reifen Follikels vom Ovar beginnt die Eibildung im Eileiter. Zwischen Ovulation und Eiablage verstreichen 25 Stunden ± 70 Minuten. Das Huhn legt periodenweise, und da die Mehrzahl der Eier in den Morgenstunden anfällt, kommen Legeserien zustande, die über Wochen reichen oder nur über mehrere Tage mit ein- bis zweitägiger Pause (Tabelle 1.15). Eine längere Legepause ist meist mit Mauser verbunden. Dabei erfolgt die Rückbildung von Ovar und Eileiter sehr rasch innerhalb von 10 bis 14 Tagen. Ebenso rasch stellt sich aber auch wieder die volle Funktionstätigkeit der Legeorgane ein.

 

Tabelle 1.15: Follikelwachstum und Eibildung beim Huhn

images

 

Tabelle 1.16: Anpaarung von Elterntieren: Zahl und Befruchtung der Bruteier

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1) Künstliche Besamung

2) Nach Linie, Gewicht und Haltungsform

3) Abhängig von Alter und Linie

1.3.1.2    Elterntiere

Nur noch bei der Gans ist die Fortpflanzung weitgehend auf die natürliche Legetätigkeit von Februar bis Ende Mai saisonal begrenzt. Durch Steuerung der Lichttaglänge im Dunkelstall gelingt eine Verlängerung bis August. Dadurch kann die Zahl der Gössel pro Muttertier und Jahr erhöht werden. Eine größere Zahl brutfähiger Eier wird auch bei mittelschweren Puten über eine künstlich induzierte Legepause von 3-monatiger Dauer, unabhängig von der Jahreszeit, erreicht.

Bei Elterntieren der Mastrichtung (Hühner, Puten, Enten, Gänse) ist die Gewichtsentwicklung in der Aufzucht und während der Legeperiode kontinuierlich zu beobachten, um Übergewichte zu vermeiden. Dies sichert optimale Legeleistung und Befruchtung und hilft, Kloakenvorfälle zu vermeiden.

Generell hängt die Bruttauglichkeit der Eier vom Erbwert der Elterntiere, ihrer Ernährung und Haltung und natürlich von der Gesundheit ab. Für die Befruchtung spielen Alter und, bei natürlicher Anpaarung, das Geschlechterverhältnis eine wichtige Rolle (Tabelle 1.16), ebenso wie der Erfolg der instrumentellen Besamung.

1.3.1.3    Instrumentelle Besamung

Nach zögerlichem Beginn hat auch beim Wirtschaftsgeflügel die instrumentelle Samenübertragung zunehmende Bedeutung erlangt. Indikationen sind:

Image Anpaarung extremer Merkmalsträger innerhalb einer Art;

Image Interspezies-Kreuzungen (z. B. Moschus × Pekingente = Mulard);

Image Unterschiedliches Management für Vater- und Muttertiere (Fütterung, Lichtprogramm, Stallklima);

Image Kontrollierte Reproduktion in der Basiszucht;

Image Verbesserte Befruchtungsrate der Bruteier;

Image Kommerzielle Bereitstellung von Frischsperma (Truthahnfarmen);

Image Verhütung Tretakt-übertragener Infektionen.

Die Samengewinnung setzt konditionierte, an Menschenhand gewöhnte Vatertiere voraus und für optimalen Entsamungserfolg ein eingespieltes Arbeitsteam. Zur Gewinnung hochwertiger Ejakulate sollten Erpel und Ganter in Einzelboxen gehalten werden. Für Hähne und Truthähne ist auch eine Gruppenhaltung möglich.

Die Stimulation zur Samenabgabe erfolgt durch fortlaufende Massage der Rücken- und Bauchpartien in kranio-kaudaler Richtung und zusätzlich der Kloakenlippen bei Hahn und Truthahn. Das auf die Kloakenschleimhaut austretende Ejakulat wird abgesogen, beim Ganter das Kopulationsorgan in ein Glasröhrchen gestülpt und die Samenflüssigkeit aufgefangen. Erpel werden durch Hinzusetzen eines weiblichen Tieres zur Samenabgabe stimuliert und das Ejakulat unmittelbar vor dem Tretakt in einem Glasröhrchen aufgefangen. Zur Samenübertragung wird frisch gewonnenes Ejakulat direkt oder in verdünnter Form verwendet. Der Einsatz artspezieller Verdünner erlaubt eine bessere Dosierung und schließt die Möglichkeit der Aufbewahrung bis zu 48 Stunden ohne Minderung der Befruchtungsrate ein. Eine Langzeitkonservierung (Tiefgefrierung) von Geflügelsperma ist noch nicht praxisreif.

Die Insemination erfolgt bei allen Wirtschaftsgeflügelarten intravaginal. Bei Huhn, Pute und Ente wird hierfür die Kloake vorgestülpt und in die erkennbare Eileitermündung die Besamungspipette mit Mundschlauchaufsatz oder Besamungsautomat eingeführt. Bei der Gans erfolgt dies unter Fingerkontrolle.

Über die erforderliche Spermienzahl und Besamungsvolumina siehe Tabelle 1.17. Die Verkürzung des üblicherweise einwöchigen Besamungsintervalls ist zu Beginn und am Ende der Reproduktionsperiode empfehlenswert. Für gute Befruchtungsergebnisse beim Kreuzungsprodukt Mulardente muss alle 2 bis 3 Tage besamt werden.

 

Tabelle 1.17: Sollwerte zur instrumentellen Samenübertragung

Tierart Volumen in ml1) Spermienzahl in Mill.
Huhn 0,03–0,05 100
Pute 0,02–0,025 200
Gans 0,05 20
Ente 0,08 150

1) Unverdünnt

1.3.2    Brut

Th. Redmann, K.-P. Behr,
R. Korbel und S. Jodas

Nach der Eiablage erfolgt die Entwicklung des Vogelkükens extrauterin in einem durch die feste Eischale definierten Kompartiment unter Einwirkung exogener Wärme und in einem Milieu (Luftfeuchtigkeit, -druck, -zusammensetzung), die der jeweiligen Entwicklungsstufe entsprechen. Demnach beeinflussen, neben Erbwert und ausreichender Ausstattung des befruchteten Vogeleies mit Nähr-, Mineral-, Schutz- und Wirkstoffen, äußere Ereignisse den Bruterfolg (Abb. 1.3).

Gute Brut- und Schlupfergebnisse verlangen deshalb größte Umsicht: Bei der Naturbrut seitens des Brutvogels, bei Kunstbrut von allen Personen, die mit Sammeln, Transport, Lagerung sowie der eigentlichen Brut befasst sind. Für Schlupferfolg und Kükenqualität sind primär die Elterntiere und für den Erfolg der Kunstbrut die Bruttechnologie und die Bruthygiene ausschlaggebende Faktoren, parallel zur Bruttauglichkeit der Eier (saubere, unverletzte Schale, Form, Größe).

 

1.3.2.1    Bruttechnologie

Die Naturbrut spielt nur in der Rassegeflügelzucht und z. B. bei Straußenvögeln eine Rolle. Nistgelegenheiten entsprechender Größe mit geeignetem Nistmaterial (frische Grassoden, Stroh, Laub) sollten abseits der übrigen Geflügelhaltung in einem geschützten Raum mit gedämpftem Licht eingerichtet werden. Futter und Tränkwasser müssen in Nestnähe zur Verfügung stehen.

Bei der Kunstbrut werden die Verhältnisse der Naturbrut nachgeahmt. Daher sind Kenntnisse über Physiologie und Anforderungen des Embryos an die Umgebungsbedingungen vom Zeitpunkt des Eisprungs bis zur Eieinlage in den Brutschrank sowie den dortigen Bedingungen notwendig. Ihrer Funktion nach werden Brutapparate in Vor- und Schlupfbrüter unterteilt.

Zur Kükenproduktion werden Schrank- oder Raumbrüter mit beliebig großem Fassungsvermögen verwendet. Bei ständiger Luftumwälzung und -zufuhr zur ausreichenden O2-Versorgung werden Temperatur und Luftfeuchtigkeit, entsprechend dem Bebrütungsstadium, aufrechterhalten. Zwischen Eioberfläche und -unterseite entsteht eine Temperaturdifferenz von ca. 2°C. Bruteier müssen daher regelmäßig gewendet werden, um eine gleichmäßige Ausbildung und Ausbreitung der Chorioallantoismembran unter der Eischale zu gewährleisten, über die der Gasaustausch während der Embryonalentwicklung stattfindet. Das Durchleuchten der Eier (Schieren) ist für die Kontrolle der Embryonalentwicklung (Aussortieren unbefruchteter oder abgestorbener befruchteter Eier) und der hygienischen Bedingungen im Brutapparat von Bedeutung. Diese Maßnahme erfolgt je nach Geflügelspezies unterschiedlich (Tabelle 1.18). Wassergeflügeleier müssen in Intervallen gekühlt und mit Wasser besprüht werden, um eine Überhitzung zu vermeiden.

 

Tabelle 1.18: Kunstbrut

images

1) Häufiger Verzicht auf 1. Schiertermin

2) Allenfalls Stichprobe 2. Schiertermin

1.3.2.2    Weg der Bruteier

Sammeln: Bruteier sollten möglichst nicht länger als 2 Stunden nach der Eiablage im Nest bzw. Stallmilieu verweilen, um Verschmutzungs- und Bruchgefahr zu mindern. Infolge der Abkühlung des körperwarm gelegten Eies (41°C) baut sich im Eiinnern ein negativer Druck auf, der zur Bildung der Luftkammer führt. Gleichzeitig können dadurch Keime über die Schalenporen in das Eiinnere eingesaugt werden oder aktiv eindringen. Vor dem Abtransport zur Brüterei sollte eine erste Desinfektion im Erzeugerbetrieb erfolgen.

Sortieren: Die Bruteier werden nach Normalform, Gewicht, Schalenqualität (nicht zu dünn oder porös, keine Lichtsprünge) und Lage der Luftkammer am stumpfen Pol sortiert. Schmutzeier können ggf. gewaschen werden. Die Waschflüssigkeit soll mindestens 5°C über der Eiinnentemperatur liegen. Durch das Waschen wird allerdings die Lagerfähigkeit verringert.

Desinfektion: Nach dem Sortieren erfolgt eine Entkeimung der Schalenoberfläche mit Formaldehyd in Gasform, durch flüssige Desinfektionsmittel im Tauch- oder Sprühverfahren oder mittels Kurzzeiterhitzung im Heißluftstrom von 80°C. Erneute Formaldehydbegasungen vor der Bruteieinlage und/oder während Brut und Schlupf, nicht jedoch zwischen dem zweiten und fünften und 18. bis 20. Bebrütungstag, sind durchführbar. Beim Rassegeflügel oder auf kleineren Straußenfarmen wird häufig eine Begasung der Eier mit Ozon durchgeführt.

Lagerung: Erste Teilungsvorgänge der Eizelle finden bereits im Eileiter statt. Diese werden nach der Eiablage, abhängig von der Lagerungstemperatur, verlangsamt oder unterbrochen. Das Einstellen der Bruteier auf eine gleiche Temperatur im Inneren ist eine Voraussetzung für die Schlupfsynchronisation. Die Lagertemperatur soll 12°C nicht unterschreiten. Bei 15°C, 70% relativer Luftfeuchte und ausreichender O2-Versorgung lassen sich Hühnereier bis zu 14, Puteneier bis zu zehn und Wassergeflügeleier bis zu 20 Tagen ohne wesentliche Schlupfminderung lagern. Eine Kurzzeitlagerung bis 4 Tage bei Zimmertemperatur (20–25°C) ist möglich. Die Eier müssen immer mit dem stumpfen Pol (Luftkammer) nach oben gelagert werden, um ein Ankleben des Dotters an die Schaleninnenseite zu vermeiden.

Transport: Eier sollten möglichst erschütterungsfrei transportiert werden. Frische Bruteier sind unempfindlicher, deshalb sollten Transporte über größere Entfernungen mit längerer Zeitdauer nur mit höchstens 5 Tage alten Bruteiern durchgeführt werden. Bei Lufttransporten sind Temperatur (15°C) und O2-Versorgung (Druckkabine entsprechend 700 m NN) einzuhalten.

Behandlung: Zur Eindämmung einer vertikalen Keimübertragung (z. B. Mykoplasmen) wurden in der Vergangenheit Antibiotika eingesetzt. Die Applikation in das Eiinnere kann durch Injektion erfolgen, im Vakuum- oder Dipping-Verfahren. Heute setzen Sanierungsverfahren schon bei den Elterntieren an. Nur Eier von mykoplasmen- und salmonellenfreien Eltern gelangen in die Brüterei. Kontrollen finden 14-tägig statt, im Falle positiver Befunde wird die Herde aus der Bruteiproduktion entfernt.

Cave: Die mit dem Dipping-Verfahren verbundene Unterdosierung fördert eine Erregerresistenz und kann bestehende Infektionen verschleiern.

 

Tabelle 1.19: Brutei- und Eintagskükengewichte (Huhn)

 

Vorbrut: Die Bedingungen für den ersten Brutabschnitt für Hühnerbruteier sind (mit Abweichungen) 37,5–38°C Temperatur bei 50–60% relativer Luftfeuchtigkeit und 5–6 m3 Luftzufuhr/1000 Bruteier/h Die notwendige Luftfeuchtigkeit hängt von dem durch Eigröße und Schalendicke bestimmten Wasserverlust der Bruteier ab und kann durch Gewichtsbestimmung kontrolliert werden (Tabelle 1.19). Zweckmäßigerweise werden nur Bruteier einer Gewichtsklasse gemeinsam gebrütet.

Schlupfbrut: Anlässlich des zweiten Schierens erfolgt die Umlage der Bruteier in den Schlupfbrüter mit niedrigerer Temperatur (37°C), höherer relativer Luftfeuchtigkeit (80%) und größerer Luftzufuhr (12 m3/1000 Bruteier/h). Während des Schlupfes ist die Luftmenge pro Stunde auf 50 m3 zu steigern. Der Schlupf wird u. a. auch durch Stimmlautkontakt der Küken synchronisiert. Deshalb dürfen nur Bruteier gleicher Entwicklungsstufe gemeinsam in den Schlupfbrüter verbracht werden.

1.3.2.3    Bruthygiene

Bruteier sollen nur von gesunden, krankheitserregerfreien Elterntieren stammen, die vollwertig ernährt und tiergerecht gehalten werden. Ein richtiges Geschlechtsverhältnis oder angemessene Besamungsintervalle garantieren eine hohe Befruchtungsrate.

Bei der Naturbrut erfolgt nach dem Anpicken der Eischale durch das Küken bereits ein Kontakt mit der mikrobiellen Normalflora. Dies ist wünschenswert und vorteilhaft für die Aufzucht. Der Kontakt mit pathogenen Erregern kann hingegen die Nachzucht gefährden (z. B. MKV). Daher ist für die Erzeugung großer Kükenzahlen, zur Unterbrechung der Infektkette, die Kunstbrut unentbehrlich.

Bei Bruteiinfektionen wird unterschieden zwischen primären transovariellen (vertikalen) Infektionen, die hämatogen im mütterlichen Organismus in den Eifollikel gelangen, und sekundären Infektionen, die zwischen Ablage und Sammeln der Eier oder in der Brüterei erfolgen.

Wegen der Tragweite dieser möglichen Infektionswege müssen Brutanlagen höchsten hygienischen Anforderungen entsprechen.

Hierfür gibt es EU-weite Regelwerke (Richtlinie 2009/158/EG des Rates über die tierseuchenrechtlichen Bedingungen für den innergemeinschaftlichen Handel mit Geflügel und Bruteiern und für ihre Einfuhr aus Drittländern (kodifizierte Fassung). Darin werden die Voraussetzungen für eine Zulassung und Überwachung der Zucht-, Vermehrungs- und Aufzuchtbetriebe sowie der Brütereien dezidiert geregelt. Die Ziele dieser Regulierungen sind:

Image Verminderung des Eintrags pathogener Keime in die Brüterei;

Image Vermeidung der Verschleppung von pathogenen Keimen und Zoonosenerregern.

Die bauliche Ausgestaltung sowie die Auf- und Einteilung der Räume in reine und unreine Seiten ist hierbei eine der entscheidenden Maßnahmen. Dasselbe gilt für die Luftführung (keimdichte Filter, Überdruck). Die gesamte Brutanlage, einschließlich aller Einrichtungen und Gerätschaften, ist peinlichst sauber zu halten und ständig zu desinfizieren.

Zur Absicherung sind bakteriologische Stufenkontrollen durchzuführen. Insbesondere ist auch der Personalbereich nach unreiner und reiner Seite zu organisieren. Für getrennte Schutzkleidung und entsprechende Desinfektionsmaßnahmen ist zu sorgen. Fremdpersonen sollten nur in begründeten Fällen zugelassen und mit brütereieigener Schutzkleidung ausgerüstet werden. Vor Auslieferung aus der Brüterei sind die Küken ggf. durch Impfungen (z. B. MK) zu schützen.

1.3.2.4    Mangelhafter Bruterfolg

Die Ursachen für unbefriedigende Schlupfergebnisse und/oder schlechte Kükenqualität werden häufig als »Brutfehler« bezeichnet. In Wahrheit sind sie auf fehlerhafte Bruteigewinnung, mangelnde Hygiene und nur zum Teil auf Fehler im Verlauf der Kunstbrut zurückzuführen (Tabelle 1.20).

 

Tabelle 1.20: Mangelhafter Bruterfolg

Befund Ursache
Eier unbefruchtet Elterntiere

Image mangelnde Zuchtkondition

Image ungünstiges Geschlechtsverhältnis

Image Besamungsfehler

Image Anwendung ungeeigneter Therapeutika

Image Transport- und Lagerungsfehler

Embryonen abgestorben (1. Schieren)

Image Lagerungsfehler

Image Kontamination

Image fehlerhafte Bruttechnik

Embryonen abgestorben (2. Schieren)

Image Mangelernährung der Elterntiere

Image fehlerhafte Bruteilagerung und/oder Bruttechnik

Image eiübertragene Infektionen

Schlupf ungleichmäßig

Image mangelhafte Brutsynchronisation (Lagerungsfehler)

Image Lagerzeit eingelegter Bruteier unterschiedlich

Image schwankende Bruttemperatur

Küken stecken geblieben

Image unzureichender Luftwechsel

Image Luftfeuchte zu niedrig

Image Bruttemperatur zu hoch

Image Wendehäufigkeit zu gering

Image mangelhafte Brutsynchronisation

Image konnatale und sekundäre Infektionen

Küken feucht, schwammig, klebrig

Image Luftfeuchte zu hoch

Image Brutschranktemperatur zu niedrig

Küken: Omphalitis

Image Brutschrankverkeimung

Küken: Missbildungen, Mehrlinge

Image Bruttechnik fehlerhaft

Image Bruteilagerung zu kühl

Image mangelernährung Elterntiere

Image Erbfehler

 

1.3.2.5    Geschlechtsbestimmung

Nur etwa die Hälfte der ca. 8700 Vogelarten besitzt einen ausgeprägten phänotypischen Geschlechtsdimorphismus (Größe, Körperform, Kopfanhänge, Sporen, Farbe und Struktur der Federn, Verhalten, Stimmäußerungen u. a.) Die primären Geschlechtsorgane (Ovar/Hoden) liegen in der Leibeshöhle, die äußeren Geschlechtsorgane (Vulva/Phallus) sind meist schwer zugänglich in der Kloake verborgen.

Bei geschlechtsmonomorphen Vogelarten kann eine Geschlechtsbestimmung vom Tierarzt gefordert werden, z. B. um Zuchtpaare zusammenzustellen (Rassegeflügel; einheimische und exotische Vögel zur Arterhaltung durch Gefangenschaftszucht). Möglich sind:

Image Hormonbestimmung: Östrogen/Testosteron-Verhältnis in Blutserum oder Kot/Harn.

Image Chromosomen-Analyse: ZW (images) und ZZ (images) in Leukozyten des Blutes nach Kultivierung in Gegenwart von Phythämagglutinin (Karyogramm).

Image DNS-Sonde: Erstellung von DNS-»Fingerabdrücken« (DNA-fingerprinting). Ein Tropfen Blut oder ein Blutkiel wird zur Diagnose benötigt.

Image Endoskopie: Erkennung Ovar/Hoden. Dies erlaubt gleichzeitig eine Beurteilung des Funktionszustandes der Gonaden. Cave: Mauser, Adipositas, Luftsackerkrankungen.

Image Sexoskopie: Sichtbarmachen der Keimdrüsen mit rektal eingeführtem Sexoskop. Cave: Keimübertragung.

Image Kloakenuntersuchung: Bei Hühnerküken des Lege- ggf. Masttyps und auch Putenküken erfolgt die Geschlechtssortierung durch die sog. japanische Methode (1925 in Japan entwickelt): Ausstülpen der Kloake und Beurteilung des Geschlechtshöckers in der Ventralwand: kegelförmig = images; halbkugelförmig = images. Sie erfordert große Erfahrung und ist nur bei eintägigen Küken sicher.

Die Geschlechtssortierung wird beim Wirtschaftsgeflügel aus Praktikabilitätsgründen bereits in der Brüterei vorgenommen. Mastküken werden vorwiegend ohne Trennung der Geschlechter aufgezogen. Bei Gans, Moschus- und Pekingente erfolgt die Geschlechtertrennung für Zucht und Mast aufgrund von Körperform, Verhalten (juvenile Balz) und ggf. Phallusgröße innerhalb der ersten Lebenswochen.

Geschlechtsgebundene Merkmale bei Eintagsküken:

Image Kennhuhnrassen mit unterschiedlicher Flaumfärbung (z. B. Gold- und Silberfaktor bei braunen Herkünften: braun [gold] = images; gelb [silber, »weiß«] = images);

Image Form der Schwungfedernspitze: büschelförmig = images; pinselförmig = images.

Weitere, gegenwärtig in Entwicklung befindliche Verfahren zur Geschlechtsbestimmung bzw. Geschlechtsbeeinflussung sind:

Image Molekularbiologie: Einsatz von Gensonden (Detektion geschlechtsspezifischer Sequenzen) an Bruteiflüssigkeit. Derzeitiges Problem: Zeitaufwand, Kosten, invasives Verfahren;

Image Produktion identischer Küken durch Stammzellinjektion;

Image Geschlechtsbeeinflussung (in ovo?).

1.4    Ernährung

J. Kamphues und O. Siegmann

 

Gesundheit und Leistung des Geflügels sind u. a. abhängig von einer art-, alters- und bedarfsgerechten Versorgung mit Energie und Nährstoffen. Die Ausschöpfung des hohen genetischen Leistungspotenzials erfordert kontinuierlich eine hohe Futterqualität und eine Futterzusammensetzung, die dem aktuellen Energie- und Nährstoffbedarf entspricht.

Die Basis der Ernährung bilden energiereiche Kraftfuttermittel, die in unterschiedlichem Maße mit eiweißreichen Komponenten sowie mit Mineralstoffen und Vitaminen ergänzt werden. Der Verdauungskanal des Nutzgeflügels ist kaum oder nur bedingt (Gänse/Enten) in der Lage, rohfaserreichere Futtermittel effizient zu nutzen.

Gesundheitsstörungen und/oder Leistungseinbußen können durch Fehler/Mängel im Futter oder in der Fütterung (umfasst auch die Verabreichung des Futters) verursacht werden. Zu unterscheiden sind:

Image Überschuss/Mangel an Energie und/oder Nährstoffen;

Image Qualitätsmängel einzelner Komponenten oder des Mischfutters insgesamt;

Image Fehler in der Mischfutterrezeptur (kalkulatorische/technische Pannen);

Image Fehler in der Fütterungs- und/oder Tränketechnik.

1.4.1    Futteraufnahme/Futtermengenbedarf

Allgemein wird beim Nutzgeflügel das Futter ad libitum angeboten, eine restriktive Zuteilung ist eher die Ausnahme (z. B. Junghennenaufzucht, Elterntierherden). Dabei erfolgt die Futteraufnahme primär zur Deckung des Energiebedarfs, entsprechend hat die Energiedichte im Futter einen erheblichen Einfluss auf die Menge des aufgenommenen Futters. Daher ist es zwingend erforderlich, Energie- und Nährstoffgehalte nicht nur im Bezug auf das Kilogramm Futtermasse zu sehen, sondern in Relation zur Energieeinheit. Konsequenz: Steigt die Energiedichte, muss auch die Nährstoffdichte angehoben werden, da die Futtermengenaufnahme zurückgeht.

Eine hohe Futteraufnahme ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden, wie:

Image Verfügbarkeit von Futter (Fütterungstechnik, Lichteinfluss);

Image Schmackhaftigkeit (z. B. reduziert durch Übermineralisierung);

Image Ausreichende Wasseraufnahme (s. 1.4.3);

Image Verträgliche Stallinnentemperatur (s. 1.5.3);

Image Gesundheit (z. B. reduzierte Futteraufnahme im Verlauf einer Infektion).

Vor diesem Hintergrund ist die in der modernen Geflügelhaltung übliche PC-gestützte Aufzeichnung der täglichen Futteraufnahme ein diagnostisch wertvoller Parameter, der über Gesundheit und Entwicklung der Tiere, aber auch über die Futterqualität (plötzliche Änderung?) Auskunft gibt. Eine weitere wertvolle Information ist der leicht zu kalkulierende Futteraufwand:

In der Praxis wird meist nur der Verbrauch gemessen, nicht aber die tatsächliche Futteraufnahme (z. B. Futterverluste durch ungünstige Trogformen). Unter bestimmten Bedingungen (z. B. Einsatz von Arzneimitteln) kann es erforderlich sein, die individuelle Futtermengenaufnahme/Tag abzuschätzen, die von Alter und Körpermasse abhängt. Jüngere Tiere zeigen in Relation zur Körpermasse allgemein eine wesentlich höhere Futteraufnahme als adulte; Tiere größerer Spezies nehmen relativ weniger Futter auf als Individuen kleinerer Tierarten.

Bei der heute üblichen kontinuierlichen Gewichtserfassung der Tiere in Aufzucht und Mast kann über die Relationg Trockensubstanzaufnahme/100gkm die zu erwartende Futteraufnahme abgeleitet werden (Tabelle 1.21).

 

Tabelle 1.21: Trockensubstanzaufnahme in Prozent der Körpermasse (oder g TS/100 g KM)

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Tabelle 1.22: Fressplatzbedarf des Geflügels bei unterschiedlichen Trögen (Stand 2005) (Angaben in cm je Tier bzw. je kg KM der Tiere)

  Längströge Rundtröge
Hühnerküken/Tier
1. LW Futterbrett
2. – 4. LW 3 3
5. – 8. LW 6 6
Junghennen, Broiler/Tier 1,5 0,66
Legehennen/Tier 10 4
Rationierte Fütterung 16 6
Puten/kg LW
Aufzucht 0,8
Mast 0,18
Pekingenten
1.–21. LT/Tier 1,3 0,8
>22. LT/kg KM 0,4 0,4
Moschusenten
1.–15. LT/Tier 1,3 1,1
>15. LT/kg KM 0,3 0,26

LW = Lebenswoche; LT = Lebenstag; KM = Körpermasse

 

Eine ungestörte Futteraufnahme erfordert vor allem in größeren Tierherden eine ausreichende Zahl von Trögen bzw. ein entsprechendes Fressplatzangebot. Insbesondere unter den Bedingungen einer Futterrestriktion besteht ein höherer Platzbedarf, damit alle Tiere gleichzeitig fressen können, und eine inhomogene Entwicklung der Herde vermieden wird (Tabelle 1.22).

1.4.1.1    Futterzusatzstoffe

In den Allein- oder Mischfuttermitteln sind neben den Energie- und Nährstoffträgern (z. B. Getreide, Eiweißfuttermittel, Futterkalk, Viehsalz) auch verschiedene Verbindungen enthalten, die unter dem futtermittelrechtlichen Terminus »Futterzusatzstoffe« subsumiert werden. Sie dienen u. a. der:

Image Futterkonservierung;

Image Zufuhr essenzieller Nährstoffe;

Image Förderung der Futteraufnahme oder Leistung;

Image Verhütung bestimmter Herdenerkrankungen;

Image Färbung des Eidotters;

Image Minderung der Umweltbelastung.

Alle Zusatzstoffe, unterteilt in über 20gruppen, bedürfen einer behördlichen Zulassung (VO (EG) 1831/2003). Voraussetzung für die Zulassung sind umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen über die Unbedenklichkeit (u. a. Toxizität, Ausscheidungs- und Rückstandsverhalten, umweltrelevante Effekte). Die Zusatzstoffe unterliegen speziellen Deklarationsbestimmungen, z. T. besteht eine Abgabebeschränkung.

Antibiotische Leistungsförderer sind verboten und die Zahl der Antikokzidia wurde deutlich reduziert (Tabelle 1.23), Antihistomoniaka sind derzeit nicht verfügbar. Beim Einsatz von Antikokzidia sind Kontraindikationen und Inkompatibilitäten zu beachten (s. 2.3.3.2).

In den letzten Jahren haben als Zusatzstoffe, insbesondere beim Mastgeflügel, an Bedeutung gewonnen:

Image Enzyme (z. B. Beta-Glukanasen, Xylanasen) zur Verdauung von Nicht-Stärke-Polysacchariden (Bestandteile vieler Getreidearten), um deren negative Effekte auf die Chymus- und Exkrementequalität zu mindern;

Image Probiotika (z. B. Laktat-produzierende Bakterien wie Streptokokken, Laktobazillen, Enterokokken) zur Stabilisierung der Intestinalflora und Verdrängung unerwünschter pathogener Keime.

 

Tabelle 1.23: Antikokzidia in Alleinfuttermitteln für Geflügel

1) Je kg Alleinfutter (Stand September 2011)

Wie auch für andere Zusatzstoffe müssen im Rahmen der Zulassung Wirksamkeitsnachweise etc. erbracht werden.

Noch nicht futtermittelrechtlich geregelt sind sog. Präbiotika (prebiotics). Hierbei handelt es sich um chemische Substanzen (z. B. Kohlenhydrate wie Mannane), die als Substrat für erwünschte Keime dienen, wodurch indirekt eine »Stabilisierung« der Darmflora erreicht und eine Vermehrung unerwünschter Keime verhindert werden soll.

1.4.1.2    Futterstruktur

Aus verschiedenen Gründen findet die Konfektionierung des Mischfutters auch für das Geflügel zunehmendes Interesse. Dabei stehen Fragen der notwendigen Zerkleinerung (Vermahlungsgrad) und anschließenden Kompaktierung (Verpressung zu Pellets, Verarbeitung zu crumbles) im Vordergrund.

Eine gröbere partikuläre Struktur hat Auswirkungen auf Futteraufnahme, Wandarchitektur und Flora des Magen-Darm-Traktes bis hin zur Qualität der Exkremente.

Insbesondere verspricht man sich günstige (präventive) Effekte hinsichtlich der Besiedelung des Verdauungskanals mit Clostridien, Salmonellen und Campylobacter, wie dies für das Schwein nachgewiesen ist (Abb. 1.4).

Durch gröbere Vermahlung der Futterkomponenten, aber auch durch einen Anteil ungeschroteten Getreides im Futter, gelangt eine größere Stärkemenge in die hinteren Darmabschnitte und wird dort mikrobiell fermentiert. Die entstehenden organischen Säuren (z. B. Buttersäure) sollen unerwünschte Keime reduzieren. Bedeutsamer dürften aber Veränderungen im vorderen Verdauungstrakt sein. Die veränderte Viskosität des Chymus (je feiner die Futterpartikel, desto zähflüssiger der Chymus) beeinflusst Passage, Haftung, Vermehrung und Toxinbildung von Infektionserregern.

Die Futterstruktur verdient also tierärztliche Aufmerksamkeit, auch in Zusammenhang mit der Drüsenmagenerweiterung beim Broiler (s. 3.9.4). Nach derzeitigem Kenntnisstand ist die Zerkleinerung des Getreides mit Walzenstühlen (roller mills) anstelle der zurzeit dominierenden Vermahlung in der Hammermühle (hammer mills) zu empfehlen.

 

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1) Eindeutiger Beweis beim Schwein.

Abb. 1.4: Effekte einer gröberen Futterstruktur.

1.4.2    Fütterungstechnik

Der Begriff umfasst alle technischen Einrichtungen zur Versorgung der Tiere mit Futter: Annahme, Lagerung, Entnahme und Förderung bis hin zur Zuteilung (Angebot im Trog).

1.4.2.1    Technische Einrichtungen

Die Futterversorgung erfolgt in kleineren Beständen über Automaten, die von Hand beschickt werden. Bei kombinierter Fütterung sind separate Tröge für Ergänzungsfutter, Grit und Getreide erforderlich. Geringe Mengen von Getreide werden in der Bodenhaltung evtl. auch bewusst ausgestreut, um ein Scharren in der Einstreu zu fördern. Größere Bestände verfügen über Außen- oder Innensilos zur Annahme (Übergabestutzen) und Lagerung des Mischfutters. Der Entnahme aus dem Silo (mittels einer Schnecke/Spirale) folgt die Verteilung im Stall. Als automatisierte Systeme sind verbreitet:

Image Rohrfutteranlagen mit Rundtrögen (Bodenhaltung);

Image Schnecken- oder Kettenförderung im Trog (Boden-, Volieren-, Käfighaltung);

Image Futterwagen (Trogbefüllung vor Käfigen).

Tabelle 1.24: Mischfuttermittel für Geflügel nach DLG-Standard bzgl. Energie- und Nährstoffgehalt (Angaben pro kg Futter)

AF = Alleinfutter; EF = Ergänzungsfutter; Rp = Rohprotein; LW = Lebenswoche

1) Ist anzugeben auf der Deklaration

Generelle Anforderung: in allen Mischfuttern max. 12% Zucker; Ausnahme mit max. 8% Zucker bei Hühner-, Puten- und Entenküken

Die Höhe, bis zu der Tröge/Futterrinnen bei der jeweiligen Zuteilung gefüllt werden, hat entscheidenden Einfluss auf die Futterverluste (Füllung bis zum Rand: bis zu 30%; bis zur halben Troghöhe: nur 2%) und damit auf den Futteraufwand (früher: »Futterverwertung«).

Fehler oder Funktionsstörungen im Bereich der Fütterungstechnik können erhebliche Konsequenzen haben. Je nach Struktur des Futters können lange Wege zum Strukturverlust, zur Entmischung oder auch zu mangelndem Fließverhalten führen, so dass einzelne Futterbahnen gar nicht »bedient« werden. »Tote Zonen« in Futtersilos disponieren für den Verderb; Fehlsteuerungen oder Verwechslungen von Futter bzw. Silozellen können unbeabsichtigt zur Ursache von Rückständen in Eiern oder Fleisch werden.

Somit macht es Sinn, bei Bestandsproblemen die Fütterungstechnik in die Anamnese und die eigene Befundung vor Ort mit einzubeziehen.

1.4.2.2    Alleinfutter

Nach futtermittelrechtlicher Definition deckt ein solches Mischfutter den Bedarf an allen Nähr- und Wirkstoffen, d. h. jegliche zusätzliche Ergänzung mit Nährstoffen widerspricht der rechtlichen Intention, kann aber in Ausnahmesituationen (z. B. Vitaminversorgung nach längerer antibiotischer Therapie) dennoch angebracht sein. Die üblichen Alleinfuttermittel für Geflügel (Tabelle 1.24) kommen in verschiedener Konfektionierung zum Einsatz:

Image Schrot (m. o. w. grobe und feine Bestandteile);

Image Pellets (durch Pressvorgang erstellte Formen);

Image Crumbles (zerkleinerte/gebrochene Pellets);

Image Granulat (flächig verbackener »Teig« in zerkleinerter Form).

Das Alter der Tiere (Schnabelgröße), die angestrebte Futteraufnahme sowie die Distanzen in der Fördertechnik bestimmen im Wesentlichen den Einsatz der unterschiedlichen Konfektionierungen. Grundsätzlich besteht bei schrotförmigem Mischfutter immer das Risiko einer Entmischung auf den Transportwegen. Je unterschiedlicher die Korngröße und je differierender die spezifischen Gewichte der Komponenten, desto größer ist die Gefahr für eine Entmischung.

Auch für die Dauer der Futteraufnahme (Beschäftigung der Tiere) sowie das Futteraufnahmeverhalten hat die Konfektionierung erhebliche Bedeutung. Feingemahlenes, zur Staubentwicklung neigendes Futter wird vom Geflügel schlecht akzeptiert (Ölzusatz mindert das Staubungsverhalten).

Nicht zuletzt verdienen Technologien der Mischfutterherstellung zur Hygienisierung/Salmonellenelimination Erwähnung. Hierbei kommen z. B. Pasteurisierungstechniken oder Extruder zum Einsatz (Konfektionierung = Extrudate), die mittels Druck, hoher Temperaturen und der Einwirkung von Scherkräften zu einer Keimzahlreduktion führen.

1.4.2.3    Kombinierte Fütterung

Bis vor wenigen Jahren nur in der Hobbyhaltung üblich, gewinnt die kombinierte Fütterung in jüngster Zeit auch in Großbeständen an Bedeutung. Ursachen hierfür sind der Trend zur Bodenhaltung sowie das Bestreben, betriebseigenes Getreide zu möglichst hohen Anteilen im eigenen Tierbestand zu verwerten.

Die Gesamtversorgung der Tiere erfolgt unter diesen Bedingungen über Getreide (nativ intakt oder nur grob gebrochen) und Ergänzungsfutter. Letzteres enthält die Nähr- und Wirkstoffe, die im Getreide in nicht ausreichender Konzentration vorhanden sind (bestimmte Aminosäuren, Mineralstoffe, Vitamine) sowie ggf. erforderliche Zusatzstoffe, z. B. auch Antikokzidia.

Allgemein wird hierbei das Ergänzungsfutter begrenzt zugeteilt, das Getreide zeitlich versetzt (meist etwas später) ad libitum angeboten. Kommt nicht geschrotetes Getreide zum Einsatz, kann dies auch in die Einstreu geworfen werden (Scharren der Tiere begünstigt trockene Einstreu, verhindert eine Verdichtung der Exkremente). Auch zur Schonung der Grasnarbe im Auslauf kann ein Angebot von Körnern im Stall sinnvoll sein. In diesem Fall muss den Tieren immer Grit (unlösliche Silikatsteinchen, nicht mit Muschelschalen verwechseln!) zur Verfügung stehen.

Wird unter diesen Fütterungsbedingungen eine Arzneimittelanwendung über das Futter erforderlich, kommt hierfür nur das Ergänzungsfutter in Frage, das dann den Wirkstoff in entsprechend höherer Dosierung enthalten muss.

1.4.2.4    Restriktive Fütterung

Unabhängig vom Fütterungsregime kann eine Begrenzung der Energie- und Nährstoffaufnahme erforderlich oder sinnvoll sein, z. B. um die Körpermassenentwicklung (Junghennen, Elterntiere) oder den Fettgehalt im Schlachtkörper (Mast) zu limitieren. Hierfür bieten sich prinzipiell zwei Möglichkeiten an:

1. Reduktion von Energie- und Nährstoffdichte (erhöhter Rohfaseranteil);

2. Verringerung der Futteraufnahme durch

–   generell reduziertes Angebot;

–   verkürzte Fresszeit (s. 1.5.3.2).

Die Reduktion der Lichtdauer oder des Futterangebotes ist grundsätzlich mit dem Risiko einer sehr inhomogenen Futteraufnahme im Tierkollektiv verbunden. In diesem Zusammenhang verdient auch die mögliche unterschiedliche Versorgung mit Wirkstoffen (z. B. Antikokzidia) besondere Beachtung.

Eine Sonderform ist die computergesteuerte »kontrollierte Fütterung« von Legehennen. Die tägliche angebotene Futtermenge variiert dabei nach:

Image Legeleistung (Eizahl und -gewicht);

Image Umgebungstemperatur (je 1°C ≥24°C/≤20°C: um 1g niedrigeres/höheres Angebot);

Image Gefiederqualität (bei erheblichen Mängeln: höheres Futterangebot).

1.4.3    Tränkwasser

Für die vielfältigen Funktionen des Wassers im Organismus muss eine regelmäßige Wasseraufnahme, auch aus Gründen des Tierschutzes, gewährleistet sein. Die Berechtigung dieser Forderung ergibt sich beim Geflügel insbesondere aus der Bedeutung des Wassers für die Thermoregulation, die hauptsächlich über die Abatmung von Wasserdampf erfolgt.

Unter »normalen« Temperaturbedingungen nehmen Legehennen, Broiler und auch Puten etwa doppelt soviel Wasser wie Trockenfutter auf. Steigt die Temperatur im Stall auf Werte über 30°C, verändert sich diese Relation drastisch (Legehennen 5:1; Broiler 4:1; Puten bis 9:1). Beim Wassergeflügel variiert dieses Verhältnis durch »Verschleudern« immer um 3–3,5:1.

Die bei hohen Temperaturen notwendigerweise forcierte Wasseraufnahme führt dabei nicht nur zu einer höheren Abgabe von Wasser über den Atmungstrakt, sondern auch über die Exkremente, wodurch die Einstreuqualität leidet (s. 3.10.1).

Der erste bei Wassermangel zu beobachtende Befund ist der Rückgang der Futteraufnahme. Anschließend wird die renale Ausscheidung gedrosselt. Schließlich steht die für die Thermoregulation erforderliche Wassermenge nicht mehr zur Verfügung, so dass es zu einer Hämokonzentration kommt und die Tiere mit den Symptomen einer Hyperthermie verenden.

In modernen, automatisch überwachten Betrieben haben Aufzeichnungen des täglichen Wasser- und Futterverbrauchs einen hohen Informationswert. Bietet die parallel aufgezeichnete Stallinnentemperatur keine Erklärung für Veränderungen, so ist die Futterzusammensetzung eine mögliche Ursache: Alle Nährstoffe und Elemente, deren Überschuss nur renal eliminiert werden kann (z. B. Protein, Natrium, Kalium, Chlorid, Magnesium), führen indirekt zu gesteigertem Wasserkonsum und somit zu feuchteren Exkrementen (s. 3.10.1). Mängel in der Tränkwasserqualität können vielfältige negative Auswirkungen haben:

Image Geschmack/Geruch: Reduzierte Wasser- und Futteraufnahme, Eiqualität (Fremdgeruch);

Image pH-Wert und chemische Bestandteile wie Kalzium, Eisen, Mangan: Eingeschränkte Löslichkeit/Stabilität von Wirkstoffen/Impfstoffen;

Image Kontamination mit Mikroorganismen: Infektion;

Image Belastung durch mikrobiell gebildete Toxine.

1.4.3.1    Tränktechnik

Allen Tieren eines Bestands muss ständig geeignetes Wasser zur Verfügung stehen (Futtermittel-Hygiene-VO). Eine entsprechende Tränktechnik verhindert zudem Wasservergeudung oder Tropfverluste. Sie sollte wenig störanfällig und außerdem wartungsfreundlich sein.

Bei der Installation sind bestimmte Vorgaben zu berücksichtigen, insbesondere die Zahl der Tiere je Tränkstelle und deren Platzbedarf für eine ungestörte Tränkwasseraufnahme (Tabelle 1.25).

Kenntnisse über das Fassungsvermögen verschiedener Tränksysteme (Abb. 1.5) haben für die tierärztliche Tätigkeit große praktische Bedeutung bei der Verabreichung von Arznei-, Wirk- und Impfstoffen.

 

Tabelle 1.25: Tränkplatzbedarf des Geflügels bei unterschiedlicher Tränktechnik (Stand 2005) (Angaben in cm je Tier bzw. je kg KM)

  Rundtränken (cm/kg KM) Nippeltränken (Tiere/Tränke)
Hühnerküken/Junghennenaufzucht 0,33 max. 15
Legehennen 1,0 (cm/Tier) bis zu 10 Tieren: 2 Tränken je weitere 10 Tiere: 1 Tränke
Hähnchenmast 0,66 max. 15
Puten    
Aufzucht 0,4 max. 30–402)
Mast 0,1 max. 25–302)
Pekingenten    
1. – 5. LT 1) 3,3 max. 25
6. – 21. LT 1,6 max. 15
> 21. LT 0,5 max. 10
Moschusenten    
1. – 15. LT 3,1 max. 25
> 15. LT 0,5 1) max. 10

1) Zusätzlich: 1 Stülptränke/100 Tiere bzw. 1 Startercup/120 Tiere

LT = Lebenstag; KM = Körpermasse

2) Typ: Bodenstrangtränken

Die Zumischung erfolgt entweder

Image direkt per Hand,

Image über Vorlaufbehälter (Fassungsvermögen für mind. 24h), aus dem die Tränk-Stränge bedient werden oder

Image mittels Dosierpumpe in das gerade abgerufene Tränkwasser.

Für die rasche und gleichmäßige Versorgung aller Tiere mit dem wirk- bzw. impfstoffhaltigen Wasser ist ggf. die vorherige Entleerung des Tränksystems notwendig. Aus dem Futterverbrauch kann abgeleitet werden, welche Tagesdosis dem Tränkwasservorrat oder -system zugegeben werden muss. Dabei ist nicht der Bedarf, sondern der Verbrauch zugrunde zu legen.

 

1.5     Haltung

O. Siegmann, J. Hartung und U. Neumann

Bei keiner anderen Nutztierart haben sich die Haltungsformen in wenigen Jahrzehnten so weitreichend verändert, wie die für Legehennen, weniger für Mastgeflügel.

Noch vor 60 Jahren war die »extensive« Freilandhaltung vorherrschend. Wissenschaftlicher Kenntniszuwachs über Infektketten (zunächst vor allem von Endoparasiten) führten jedoch im Laufe der Jahre zu der Einsicht, dass die bestmögliche Abtrennung der Tiere von eigenen Exkrementen (z. B. durch Bodenabdeckung mit Drahtgeflecht, in letzter Konsequenz Käfighaltung) und mikrobiellen Erregern sowie deren Vektoren (z. B. zugekaufte Tiere, Futter, Lufteintrag) entscheidend zur Gesundheitssicherung beiträgt.

Neue technische Möglichkeiten der Klima- und Lichtsteuerung ermöglichen es inzwischen, die Haltungsumwelt der Tiere im Stall weitgehend zu kontrollieren. Insgesamt hat das Prinzip der Herdenabschirmung und technischen Regelbarkeit die mannigfachen Störgrößen (z. B. klimatisch, erreger- und umweltweltbedingt), die geradezu systemimmanent in der Extensivhaltung im Freiland anzutreffen waren, weitestgehend ausgeschaltet. Daraus resultierte der Übergang zur ganzjährigen intensiven Stallhaltung, die ein geschlossenes, von Menschen gestaltetes »künstliches Ökosystem« darstellt (man made environment), dessen Gleichgewicht nur durch kompetentes Management und tierärztlichen Sachverstand erhalten werden kann.

Die intensive Stallhaltung machte aus Sicht des Tierschutzes die Formulierung von Mindestanforderungen für die Haltung notwendig. Speziell für Legehennen und Masthühner sind Mindestanforderungen mit Regelungen zur Unterbringung und Versorgung (u. a. Angaben zu Besatzdichte und Managementanforderungen) in der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung (TierschNutztVO) festgehalten. Für Puten existieren »Bundeseinheitliche Eckwerte« auf Grundlage einer freiwilligen Vereinbarung zwischen zuständigen Behörden und Geflügelwirtschaftsverbänden, die Empfehlungen zur Haltung geben (u. a. Obergrenzen der Besatzdichte, Einstreuqualität, Futter- und Tränkplatzangebot, Belüftungskriterien, Lichtregime). Für Enten hingegen gibt es nur in einzelnen Bundesländern (z. B. Niedersachsen) freiwillige Vereinbarungen. Für den ökologisch produzierenden Bereich werden Mindestanforderungen für die Geflügelhaltung in der VO (EG) 834/2007 und VO (EG) 889/2008 geregelt. Darüber hinaus gibt es verbandsinterne Anforderungskataloge (z. B. KAT, Demeter).

Die mit der Intensivierung der Haltung drastisch rückläufige Tendenz der Mortalitätsraten, bei gleichzeitiger Zunahme von Produktion und Verbrauch von Geflügelprodukten, spiegelt die Bedeutung dieser neuen Haltungssysteme wider. Haltungsintensivierung und Konzentration von Geflügel auf relativ engem Raum machten jedoch aufgrund des hohen Kotanfalls pro Flächeneinheit (s. 1.1.6.3) gesetzgeberische Maßnahmen zum Schutz von Luft, Boden, Wasser, Flora und Fauna (Bundes-Immissionsschutzgesetz) notwendig. Die Maßgaben dieses Gesetzes zielen auf die Reduktion der Emissionen von Ammoniak und anderen Gasen wie N20- und C02 aus der Tierhaltung ab. Gesetzlich noch nicht abschließend geregelt ist die Problematik der Bioaerosolemissionen als Weg der Infektionsübertragung zwischen Stallanlagen und als Risiko für Anwohner in Nachbarschaft von Nutztierställen.

Durch angepasste Fütterung konnte die frühere hohe N- und P-Ausscheidung deutlich reduziert werden. Diese Ausscheidungen sind insbesondere als kritisch bei der Risikobewertung von Tiefstreusystemen zu sehen. In der Freilandhaltung kann bei ungleichmäßiger Nutzung der Auslaufflächen beispielsweise der N-Eintrag in den Boden die nach der Dung-VO zulässigen Höchstmengen erheblich überschreiten und zu einer Gefährdung von Oberflächen- und Grundwasser durch Nitrat führen.

Aus veterinärmedizinischer Sicht sind die Haltungsbedingungen wichtig als potenzielle Pathogenesefaktoren für zahlreiche Geflügelkrankheiten, die z. T. auch zoonotisches Potenzial haben. Daher sind Erhebungen über Haltungsbedingungen in der geflügelmedizinischen Praxis elementarer Bestandteil der Anamnese (s. 2.2.1).

Haltungs- und managementbedingte Maßnahmen zur Krankheitsverhütung – und damit Gesundheitssicherung – sind somit praktizierter Tierschutz. Die aus ethologischer Sicht häufig formulierte Forderung nach einem Maximum an Bewegungsfreiheit der Tiere, möglichst mit Grünlandauslauf, berücksichtigt nicht, dass aus dem höheren Gefährdungspotenzial einer derartigen Haltung resultierende Krankheiten mit erheblichen Schmerzen und Leiden für die Tiere einhergehen können. Hervorzuheben ist auch, dass die Haltungshygiene einen entscheidenden Beitrag zum Verbraucherschutz leistet: Die Lebensmittelqualität wird bereits in der Primärproduktion, sozusagen »im Stall«, mitbestimmt.

Somit steht die Geflügelhaltung, insbesondere die von Legehennen, mehr als jede andere Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren im Spannungsfeld der öffentlichen Diskussion über Tiergesundheit, Tierschutz, Verbraucher- und Umweltschutz. Aufgabe ist es, ohne die ökonomischen Grundlagen der Geflügelhaltung zu schädigen, eine Kongruenz zwischen den divergierenden Ansprüchen von Tier, Halter und Gesellschaft herzustellen, die:

Image Allgemeine gesellschaftliche und ethische Akzeptanz besitzt;

Image Ein Höchstmaß an Gesundheitssicherung von Geflügelherden ermöglicht;

Image Eine optimale Lebensmittelqualität sichert;

Image Eine maximal mögliche Umweltverträglichkeit garantiert.

Dazu ist interdiszipliäres Denken bei Tierhaltern und Geflügelwirtschaft, Verbrauchern und Gesellschaft, Tierschützern und Tierärzten gefordert.

1.5.1    Freilandhaltung

Die Weide ist als essenzielle Nahrungsquelle gegenstandslos, eher ein Unsicherheitsfaktor infolge wechselnder Menge und Qualität des Bewuchses im Verlauf der Jahreszeiten. Ergänzungsfutter ist für eine tiergerechte Ernährung unerlässlich. Zudem bedarf es in unserer Klimazone eines vollwertigen Stalles. Die Auslauffläche in der Freilandhaltung ist gemäß Tierschutz-Nutztier-VO so zu bemessen, dass sie von allen Tieren gleichzeitig genutzt werden kann. In der ökologischen Haltung werden Außenflächen von wenigstens 4 m2 je Legehenne bzw. 10 m2 je Pute gefordert.

Problematisch ist die ungleiche Nutzung der angebotenen Auslaufflächen, auch »strukturierter« Weiden mit Sträuchern, Bäumen und Deckungsmöglichkeiten. Meist sind die stallnahen Bereiche stark überbeansprucht, mit Folgen für die Grundwasserbelastung (s. o.) und der Anreicherung von Krankheitserregern. Diese »Hühnermüdigkeit« (mangelnder Bewuchs, Anreicherung von Krankheitserregern) kann durch Wechselausläufe (2- bis 3facher Flächenbedarf) und häufiges Versetzen der Futter- und Tränkeeinrichtungen gemildert, aber kaum vollständig vermieden werden.

Eine wirksame Weidenentseuchung ist, wenn überhaupt möglich, überaus aufwendig. Um die Mortalitätsrate der Tiere in Grenzen zu halten, sind über kurz oder lang metaphylaktische Behandlungen erforderlich, die lebensmittelhygienische Konsequenzen haben können (s. 2.3.5).

Von größter seuchenhygienischer Bedeutung ist der Eintrag geflügelspezifischer Pathogene durch die wildlebende Vogelfauna. Er kann ebenso wenig verhindert werden, wie Tierverluste durch Beutegreifer, die mehr als 20% betragen können. Ein Sonderfall ist die Weidehaltung von Gänsen als Betriebsform mit geringem Kapital- und Arbeitsaufwand. Für eine Gans, sowohl in Mast- als auch Zucht, sind 100–200 m2 Weidefläche anzusetzen. Für Elterntiere reicht ein einfacher Witterungsschutz mit Strohschüttung zur Bildung von Nestmulden zur Eiablage aus. Die Auslaufhaltung von Enten wird kaum noch praktiziert.

1.5.2    Ganzjährige Stallhaltung

Durch die Haltung in geschlossenen Ställen (»Intensivhaltung«) sind Tierverluste durch Beutegreifer und Ernährungsmängel bedeutungslos geworden. Gleiches gilt für Parasiten mit indirekter Entwicklung über Zwischenwirte, die nur im Biotop der Auslaufweide geeignete Lebensbedingungen vorfinden. Erhöht ist dagegen die Gefährdung durch jene Endoparasiten, deren Dauerformen auf direktem Wege zur Reinfektion befähigt sind. Auch die Übertragung mikrobieller Krankheitserreger per contaminationem oder aerogen wird durch den hohen Tierbesatz begünstigt. Dies erfordert allgemeine und spezielle Maßnahmen zur Krankheitsverhütung (s. 2.1.2 u. 2.1.3).

Hinsichtlich Stallklima und allgemeiner Hygiene sowie Ernährung der Tiere liegt die volle Verantwortung beim Halter. Schon geringe Fehler können kumulativ Leistungseinbußen und Krankheiten verursachen (»Faktorenkrankheiten«). Durch die Computertechnik ergeben sich Möglichkeiten zur automatischen Steuerung vieler Funktionen der Klimagestaltung und Versorgung der Tiere sowie zur ständigen Überwachung von deren Futter- und Tränkwasserverzehr, Wachstum oder Legeleistung, die wichtige Parameter für ungestörte Entwicklung und Gesundheit sind. Wichtigster Faktor bleibt aber die fachkundige Tierbetreuung.

1.5.2.1    Boden

Mast- und Elterntiere werden fast ausschließlich, Jung- und Legehennen wieder zunehmend auf dem Boden gehalten (Richtwerte s. Tabelle 1.26). Dabei hat die Beschaffenheit der Einstreu für Wohlbefinden und Gesundheit der Tiere größte Bedeutung. Geeignet sind Hobelspäne und Kurzstrohhäcksel (Roggen, Weizen), die einige Zentimeter hoch aufgeschüttet werden. Weniger brauchbar sind Torfmull, Sägemehl und Gerstenstroh. Der Feuchtigkeitsgehalt sollte 35% nicht überschreiten.

Infolge der großen Wasserabgabe des Vogels durch Exspiration (6,3ml/h/kgkm) und mit dem Kot sind Zwangsbelüftung und ggf. Zusatzheizung angezeigt; für die Kükenaufzucht sind sie ohnehin unerlässlich. Letzteres erfolgt durch Ganzraum- oder Zonenheizung (Schirmglucken, Infrarotstrahler). Bei Putenküken ist zudem eine ringförmige Eingrenzung des Bewegungsraumes unter der Wärmequelle in den ersten Lebenstagen üblich.

Für Masttiere, insbesondere Puten, haben sich Stallungen in Leichtbauweise mit freier Lüftung bewährt, bei denen das Innenklima über bewegliche Jalousien vor den offenen, mit Vogelgittern gesicherten Fensterreihen in beiden Seitenwänden regulierbar ist (»Louisianastall«).

Bei der Haltung von Legehennen und Elterntieren empfiehlt sich die Unterteilung der Stallbodenfläche in Scharrraum (Minimum 1/3) und Kotkasten, der mit begehbarem Drahtgeflecht, Holz- oder Kunststoffrosten abgedeckt ist. Darauf sind Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen sowie ggf. Sitzstangen (etwa ein laufender Meter für vier bis fünf Tiere) anzubringen. Der Kotkasten sollte in einer Höhe von 80–90cm angebracht werden, für schwere Rassen und Mastelterntiere etwas niedriger (Abb. 1.6).

 

 

Tabelle 1.26: Besatzdichte in Bodenhaltung (Jahrbuch für die Geflügelwirtschaft 2005)

images

KM = Körpermasse; LW = Lebenswoche

Legenester können so verteilt sein, dass sie vom Scharraum aus oder über dem Kotkasten von den Tieren zur Eiablage erreicht werden können. Vorzusehen ist ein Legenest für:

Image 4 bis 5 Hennen (30 × 30cm);

Image 2 bis 3 Gänse (50 × 50cm);

Image 5 Puten (60 × 60cm);

Image 5 Enten (40 × 40cm).

Bei Legehennen und Elterntieren sind Familiennester üblich (2 m2/100 Tiere). Zur individuellen Leistungskontrolle reicht ein Fallennest für drei Zuchttiere aus.

1.5.2.2    Volierenhaltung

Zur Erschließung der dritten Dimension wird die Volierenhaltung als Alternative zur Käfigaufstallung von Legehennen favorisiert, mit der schon vor 30 Jahren experimentiert wurde. Die Anordnung der Stalleinrichtungen in verschiedenen Ebenen, einschließlich der Möglichkeit zur Teilautomatisierung der Ver- und Entsorgung, erlaubt es, größere Tierzahlen pro Stallgrundfläche zu halten (maximal 18 Tiere/m2, Abb. 1.7). Dafür müssen aber in höherem Maße hygienische Nachteile der Bodenhaltung in Kauf genommen werden. Erheblich ist z. B. die Gas- und Staubbelastung für Tier und Mensch (s. 1.5.3.1).

1.5.2.3    Außenklimabereich

Um die Tiere nicht gänzlich natürlichen Klimareizen zu entziehen, ist ein Kaltscharraum dienlich, der zugleich den begehbaren Raum erweitert. Er sollte sich möglichst den Längsseiten des Stalles anschließen und durch Öffnungen in ausreichender Zahl (Höhe 35cm; für 500 Tiere ein laufender Meter) zugänglich sein. Zum Schutz vor Beutegreifern und dem Eintrag von Krankheitserregern sind Einzäunung und Überdachung unerlässlich.

 

Ein befestigter Boden vereinfacht den Einstreuwechsel und erlaubt Desinfektionsmaßnahmen. Ein derartiger Außenbereich kann auch – als Puffer zur Auslaufweide – die Nachteile der Freilandhaltung in Stallnähe mindern.

1.5.2.4    Käfighaltung

Die Haltung von Legehennen und deren Aufzucht in verschiedenen Käfigsystemen hat sich weltweit durchgesetzt. Gründe sind das hohe hygienische Niveau für Gesundheit und Leistungssicherung der Tiere sowie für das Lebensmittel Ei.

Fraglos ist der Lebensraum der Tiere drastisch eingeengt. Dies hat in der Schweiz bereits 1992 zum generellen Käfigverbot für Legehennen geführt. Der EU-Rat beschloss 1999, die herkömmliche Käfighaltung für Legehennen ab 2012 zu verbieten. In Deutschland gilt das Verbot schon seit 2007. Die Richtlinie 1999/74/EG bestimmt zugleich, dass ab diesem Zeitpunkt Legehennen nur noch in sog. ausgestalteten Käfigen gehalten werden dürfen, die über Nester, Einstreubereich, Sitzstangen und ein Platzangebot von mindestens 750cm2 je Henne verfügen. Diese ausgestalteten Käfige sind in Deutschland ab 2012, mit einer Übergangsregelung bis 31. Dezember 2020, nicht mehr zulässig.

1.5.2.5    Kleingruppenhaltung

Der Terminus »Kleingruppenhaltung« (auch »Kleinvoliere«) wurde 2004 für besonders ausgestaltete Käfige eingeführt. Vorläufer ist der »get away-Käfig«. Mit dieser Haltungsart für Legehennen sollen die hygienischen und ökonomischen Vorteile des Käfigs mit Anliegen des Tierschutzes in Einklang gebracht werden. In der Kleingruppenhaltung werden neben größerer Bewegungsfreiheit (mind. 800cm2 je Henne) den Tieren Sitzstangen, Sandbad und Legenester zur ungestörten Eiablage gewährt. Außerdem ist es eine Haltungsform, die aufgrund der Kleingruppe von maximal 60 Tieren ein rudimentäres Sozialgefüge zulässt (s. 1.1.3.1).

Dieses Haltungskonzept ist politisch und juristisch umstritten, mit einer großen Wahrscheinlichkeit, dass es nicht toleriert wird. Bereits bestehende Anlagen werden vermutlich einen Bestandsschutz von ca. 20 Jahren erhalten.

1.5.3    Klimabedingungen

J. Hartung und B. Spindler

Die heutigen technischen Möglichkeiten erlauben es, im Stall das »Kleinklima« so zu gestalten, dass Geflügel ganzjährig unter optimalen Temperatur- und Feuchtigkeitsbedingungen gehalten werden kann.

Für Legehennen liegt die wünschenswerte Temperatur um 16°C. Im Verlauf der Kükenaufzucht und Mast muss eine dem Alter der Tiere adäquate Umgebungstemperatur gewährleistet sein (Tabelle 1.27). Die relative Luftfeuchtigkeit sollte 60–75% betragen.

Wenn größere Tierzahlen im Stall gehalten werden, ist eine zugluftfreie Be- und Entlüftung mit Luftraten zwischen 1–6 m3/h/kgkm erforderlich, um einerseits den hohen O2-Bedarf der Tiere decken zu können und andererseits, um Wärme, Feuchte und Luftverunreinigungen abzuführen.

1.5.3.1    Gas- und Staubbelastungen

Erhöhte Gehalte an schädigenden Gasen in der Stallluft gehen von den Tieren, deren Körperausscheidungen und insbesondere von bakteriellen Zersetzungsvorgängen der Fäzes in der Einstreu aus. Unvollständige Verbrennung in Gasheizungen kann, ebenso wie verbrauchte Atemluft bei unzureichender Frischluftzufuhr, zu Sauerstoffmangel bei erhöhten Kohlendioxid- und/oder Kohlenmonoxidgehalten führen.

Die maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen (MAK) für Menschen können orientierend auch für Tiere herangezogen werden (VDI-Richtlinie 18910 »Klima im geschlossenen Stall«). Die Konzentration von NH3, H2S, CO2 und CO kann mit Gasspürgeräten und Gasprüfröhrchen gemessen werden (Tabelle 1.28).

Staub in Geflügelställen besteht aus Haut- und Federpartikeln der Tiere sowie aus Kot-, Futter- und Einstreubestandteilen. Daran angelagert oder eingeschlossen sind Mikroorganismen und möglicherweise Krankheitserreger der verschiedensten Provenienz. Schwebstoffe können somit als Vektoren fungieren, aber auch bei Tier und Mensch direkt zu Tracheitis, Bronchitis, Alveolitis und/oder Lungenfibrose (Hühnerhalterlunge) führen.

 

Tabelle 1.27: Aufzuchttemperaturen (°C)

Tierart 1. Lebenswoche Wöchentliche Absenkung
Huhn    
Masttyp 35 3
Legetyp 32 2
Pute 35–38 2–3
Gans 32–35 3–4
Pekingente 30 4–6
Moschusente 35 2–3

 

Tabelle 1.28: Gase in der Stallluft

 

Tabelle 1.29: Mögliche Gesundheitsschäden durch Bioaerosole bei Mensch und Tier

Faktor Wirkung
Hoher Staubgehalt

Image Überlastung der Lungenclearance

Image Schleimhautläsionen

Pathogene Keime Infektionen der Atmungsorgane, Konjunktiven, Haut
Staub, Keime, Gase unspezifische Resistenzminderung
Staubinhaltsstoffe toxisch-allergisierend

 

Tabelle 1.30: Mittelwerte der Luftverunreinigung in Geflügelställen (nach SALEH 2004)

Belebte und unbelebte Partikel treten in der Regel gleichzeitig und gemeinsam auf. An deren, meist sehr unregelmäßig geformten, Oberflächen lagern sich die Moleküle der gasförmigen Verbindungen an. Aufgrund dieser Komplexität spricht man von Bioaerosolen. Entscheidendes Charakteristikumist, neben der dispersen Verteilung von Partikeln in einer Gasphase, der überwiegend organische Ursprung und das Potenzial zur Gesundheitsschädigung von Mensch und Tier.

Die möglichen Schadwirkungen (Tabelle 1.29) lassen sich in der Praxis meist nicht voneinander trennen. Dennoch überwiegt je nach Ursachenanteil das eine oder andere Wirkungsmuster. Abhilfe können nur hygienische und/oder technische Maßnahmen schaffen, die Entstehung und Freisetzung von Bioaerosolen mindern und den Abtransport über die Lüftung erhöhen. Dadurch gelangen allerdings die in der Stallluft vorhandenen Stoffkomponenten ins Umfeld. Abhängig von ihren Schweb- und Verteilungseigenschaften, der Quellstärke und metereologischen Bedingungen, werden Stallluftkontaminanten über weitere oder kürzere Distanzen verfrachtet, mit entsprechenden Konsequenzen für:

Image Im Stall arbeitende Menschen (12% klagen über Atembeschwerden);

Image Gesundheit und Leistung der Tiere (30% Atemwegsbefunde bei Masthühnern);

Image Stallumgebung und Anwohner (Beeinträchtigung von Wohlbefinden und Gesundheit durch Gerüche, Keime und Stäube);

Image Belastung von Boden, Wasser und Atmosphäre (Ammoniak, Methan u. a.).

Unerwünschte Luftkontaminanten treten je nach Jahreszeit, Besatzdichte und/oder Aktivität der Tiere in wechselnden Mengen im Stallinneren auf. Erhebliche Bedeutung hat das Haltungssystem, wie aktuelle Untersuchungen zeigen (Tabelle 1.30). Bei jeder Aufstallungsart mit Einstreu sind die Luftverunreinigungen deutlich erhöht und damit auch die Emissionsfrachten in die Stallumgebung. Zudem kann eine hohe mikrobielle Keimbelastung die Qualität und hygienische Unbedenklichkeit der Eier mindern.

1.5.3.2    Lichtregime

Fester Bestandteil der ganzjährigen Stallhaltung ist das Lichtregime. Von Bedeutung sind Lichtintensität und Beleuchtungsdauer.

Für das Huhn lassen die zahlreichen empfohlenen Varianten einen gemeinsamen Nenner erkennen: Vom Eintagsküken bis zur legereifen Junghenne wird der Lichttag von 24 auf 8 Stunden verkürzt, zur Einleitung und während der Legetätigkeit dann auf maximal 16 bis 18 Stunden verlängert unter Beibehaltung von 8–10 Lux (flackerfusionsfreie Beleuchtung, beispielsweise mit Glühlampen mit natürlichem Spektrum im Frequenzbereich ≥2000 Hz). In der Junghühnermast hat sich gezeigt, dass ein 16-stündiger Lichttag und während der Dunkelphase eine Notbeleuchtung (0,5 Lux) ausreichend sind, ohne die Nahrungsaufnahme zu beeinträchtigen.

Putenküken werden in den ersten 5 Lebenstagen ständig bei großer Lichtintensität (100 Lux) gehalten, um das Auffinden von Futter und Wasser zu erleichtern. Nachfolgend sind in progressiver Absenkung ab der 8. Lebenswoche 40 Lux, ab der zwölften Lebenswoche dann 20 Lux, immer über 16 Stunden, ausreichend.

Für die Gans liegen nur spärliche Angaben vor. In der 1. Lebenswoche sind durchgehend 50 Lux üblich, danach 10 Lux und die tägliche Verringerung der Beleuchtungsdauer um 1 Stunde bis ein 10-stündiger Lichttag erreicht ist, der auch während der Legeperiode bei Zuchtgänsen eingehalten wird.

Pekingenten werden in der 1. Lebenswoche durchgehend bei 20 Lux gehalten. Die Lichttaglänge wird dann bis zum Ende der 3. Lebenswoche auf 16 Stunden abgesenkt.

Moschusenten haben einen höheren Lichtbedarf. In den ersten 7 Lebenstagen sind 60–80 Lux durchgehend erforderlich. Danach kann die Lichtintensität fortschreitend bis auf 20 Lux ab der 4. Lebenswoche und die Lichtdauer auf 16 Stunden verringert werden.

1.5.4    Mauser

Bei heranwachsendem Geflügel wird das Daunenkleid zwischen der 2. und 4. Lebenswoche schrittweise durch Deckfedern ersetzt, beginnend an Schultern, Oberschenkeln, zuletzt an Rücken und Bauchpartien. Bis zur Vollbefiederung bei Geschlechtsreife erfolgen noch ein unvollständiger und nochmaliger intensiver Gefiederwechsel.

Unter natürlichen Lebensbedingungen wechseln adulte Tiere in jahreszeitlichem Rhythmus (Tageslichtdauer, Nahrungsquellen) das Federkleid. Dieser hormonell gesteuerte Vorgang führt zur Einschränkung physiologischer Körperfunktionen unter Rückbildung der Kopfanhänge und Einstellung der Legetätigkeit. Diese Erholungspause kann durch gleich bleibende Umweltbedingungen beim Huhn bis 15 Monate nach Legebeginn hinausgezögert werden. Ein früher einsetzender Federwechsel ist als Anzeichen für ungewöhnliche Belastungen des Organismus zu bewerten. Je nach Einwirkungsdauer und Schwere der Noxe erstreckt sich dann der Federwechsel auf den Halsbereich oder den gesamten Körper. Der Zeitrahmen umfasst bei Halsmauser einige Wochen, bei Vollmauser ca. 12 Wochen bei gleichzeitig sistierender Legetätigkeit.

Durch induzierte Legepausen kann der Eieranfall manipuliert werden zur:

Image Verbesserung der Qualität von Brut- und Konsumeiern gegen Ende der Legeperiode;

Image Haltung von Legehennen über zwei kürzere, aber insgesamt mehr als 15 Monate umfassende Legeperioden;

Image Regulierung des Eieranfalles bei saisonalen Überangeboten.

Die mauserbedingte Legepause kann eingeleitet werden durch:

Image Alleinige Verfütterung von Getreide;

Image Eine Ration bestehend aus 5g Grit, 3g Muschelschalenschrot, 20g Getreideschrot pro Tier/Tag und Steigerung des Getreideanteils täglich um 10g;

Image Eine Verkürzung der Lichttagslänge fördert den Eintritt der Mauser.

Tränkwasser muss immer zur freien Aufnahme zur Verfügung stehen.

Nicht bewährt haben sich:

Image Natriummangel-Diät (Nervosität bis Kannibalismus);

Image Kalzium- und Proteinmangel-Diät (zu langsamer Leistungsabfall);

Image Anreicherung des Legehennenalleinfutters mit Zinkoxyd für 6 bis 8 Tage (Intoxikationsgefahr).

Cave: Gänzlicher Futter- und Wasserentzug ist tierschutzwidrig. Der Einsatz von Hormonen ist verboten (Verbraucherschutz).

1.5.5    SPF-Herden

E. F. Kaleta

Spezifiziert pathogenfrei (SPF) besagt, dass alle Tiere einer Herde frei sind von bestimmten, einzeln genannten (= spezifizierten) Infektionserregern und den entsprechenden Antikörpern. Die Werteinschätzung eines SPF-Bestandes ist abhängig von Zahl und Art der aufgeführten Erreger, dem Stichprobenumfang und den Zeitintervallen zwischen den Kontrollen sowie den angewandten Untersuchungsmethoden. Diese umfassen Klinik, Pathologie und Histologie, Erregernachweis und Serologie (Tabelle 1.31).

Von der internationalen Association for Biological Standardization erarbeitete Richtlinien beziehen sich insbesondere auf die Art der Tierhaltung, die Erregerarten, Stichprobenumfänge, Zeitintervalle zwischen den Untersuchungen und Testmethoden. Sowohl die Liste der einzubeziehenden Erreger als auch die Kontrollverfahren befinden sich in ständiger Weiterentwicklung und Vervollkommnung. Die zusätzliche Aufnahme weiterer Erreger sowie der Einsatz aufwendiger Testmethoden führen zu Kostensteigerungen, die vom Bezieher der SPF-Eier getragen werden müssen. Kontrollierbar sind nahezu alle wesentlichen erregerbedingten Krankheiten. Die Eliminierung der Erreger dagegen ist mitunter aufwändig und schwierig, ebenso wie die Abschirmung gegen Neueinschleppungen.

 

Tabelle 1.31: Kontrolle etablierter SPF-Hühnerherden vom Legetyp und Puten

Krankheit (Erreger) Testantigene Methoden
Aviäre Enzephalomyelitis (AEV) 37020 (van Roekel) ELISA
Aviäre Orthoreovirusinfektionen (Reo-V) S 1133 (U Conn) IF/ELISA
Infekt. Bursitis (IBDV Serotyp 1/2) Adaptierte Stämme ELISA/AGP
Klassische Hühnerpest (KPV, AIV) Stamm Wilson ELISA/AGP
Newcastle-Krankheit (NKV, PMV-1) B 1, Ulster 2C ELISA/HAH
Parainfluenza-2-Virusinfektion (P1–2V) Stamm Gießen HAH
Aviäre Rhinotracheitis ELISA
Infekt. Bronchitis (IBV) 82828 (Beaudette), M41 ELISA/AGP/HAH
Leukosen/Rous-Sarkom-Virus (LLV/RSV) RAV-1, RAV-2, Untergruppen A u. B, ggf. C, D und J ELISA/VN
Retikuloendotheliose (REV) Stamm T ELISA
Infekt. Hühnerkükenanämie (CIAV) Cux-1 ELISA/IF
Adenovirusinfektionen (AAV, Gruppe 1) Phelps (Celo-V) VN/AGP/ELISA
Adenovirus-Salpingitis (EDS 76-V) AV 127 HAH
Infekt. Laryngotracheitis (ILTV) Adaptierte Stämme ELISA
Mareksche Krankheit (MKV) A-Antigen AGP
Hühnerpocken (Pockenviren) Symptome, Sektion
Mykoplasmose (M. gallisepticum) PG 31 (S6) Agglutination/HAH
Infekt. Synovitis (M. synoviae) WVU 1853 (Olson) Agglutination/HAH
Salmonella Gallinarum Stämme mit Faktoren 09 und 0121–3 Agglutination
Salmonella Pullorum   Agglutination/HAH
Andere Salmonella-Infektionen bakt. Untersuchung
Coryza (Avibacterium paragallinarum) bakt. Untersuchung
Tuberkulose (Mycobacterium avium)   Sektion, Ziehl-Neelsen-Färbung
Aviäres-Nephritis-Virus (ANV) G-4260 IF

 

Der Aufwand lohnt besonders zur Ausschaltung vertikal übertragbarer Erreger, die beim Geflügel eine große Rolle spielen.

Derzeit stehen hochwertige SPF-Herden vom Huhn des Legetyps und von der Pute zur Verfügung, die überwiegend aus leistungsfähigen Hybriden hervorgegangen sind. Durch gezielte Tilgung von Erreger- und/oder Antikörperträgern (Salmonella (S.) Gallinarum und Pullorum, Mykoplasmosen, Leukosen), Eliminierung von Zwischenwirten und von Vektoren sowie durch allgemeine Verbesserung der Haltungsbedingungen und Abschirmung der Herden gegen übertragbare Erreger wurde die Ausgangsbasis für SPF-Zuchtbestände geschaffen. Vertikal via Brutei übertragbare Erreger sind durch Einzeltier- bzw. Eiuntersuchungen eliminiert worden.

Der definitionsgemäße weite Spielraum kann Laien gegenüber missbraucht werden. Die alleinige Aussage »SPF-Bestand« ohne Erregeraufzählung ist unzureichend! Deshalb erhalten Bezieher von SPF-Bruteiern jeweils ein Kontrollzertifikat, das eine Identifikationsnummer der Herkunftsherde, die Liste der Erreger/Antikörper, deren Abwesenheit überprüft wurde, sowie Datum, Methodik und Ergebnis der letzten Untersuchung enthält. Bedeutung besitzen SPF-Eier für:

Image Impfstoffherstellung: Sofern embryonierte Eier, Embryo- oder Kükenzellkulturen der Antigenvermehrung dienen, müssen diese erregerund antikörperfrei sein;

Image Qualitätskontrolle von Impfstoffen;

Image Forschung: Schon Pasteur forderte von pathogenen Erregern freie Versuchstiere;

Image Diagnostik: Für den Erregernachweis und die Antigenvermehrung sollten heute nur Zellsysteme von Tieren aus SPF-Herden verwendet werden;

Image Wirtschaftsgeflügelhaltung: Aufzuchtverlauf und Leistungsvermögen der Tiere, die auch von latenten Infektionen frei sind, sind günstiger.

1.6     Tierschutz

M. Dayen und S. Petermann

Das Tierschutzgesetz fordert aus der Verantwortung des Menschen für das Mitgeschöpf Tier, dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Der Tierarzt ist zudem nach der Bundes-Tierärzteordnung verpflichtet, Leiden und Krankheiten der Tiere zu verhüten, zu lindern und zu heilen.

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Damit fordert der Gesetzgeber eine sorgfältige Abwägung der unterschiedlichen Interessen, bevor Anforderungen an das Anpassungsvermögen der Tiere gestellt werden. Für denjenigen, der Tiere hält, betreut oder zu betreuen hat (Tierhalter), erfolgt eine Präzisierung der allgemeinen Vorgaben in § 2 Tierschutzgesetz. Tiere müssen danach ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden, ihr Bewegungsbedürfnis darf nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden entstehen. Ferner muss der Tierhalter zur Sicherstellung dieser Anforderungen über die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.

Weiter konkretisiert werden die Haltungsanforderungen in Verordnungen wie z. B. der Tierschutz-Nutztierhaltungs-VO oder in den Empfehlungen des Europarates. Vorgaben der EU sind zunächst in aller Regel in nationales Recht umzusetzen, wobei die Mindestvorgaben überschritten werden dürfen.

Die Aufnahme des Tierschutzes in Artikel 20a des Grundgesetzes verpflichtet den Gesetz- und Verordnungsgeber verstärkt, zwischen dem Schutz des Wohlbefindens der Tiere und den berechtigten Interessen des Tierhalters abzuwägen.

1.6.1    Allgemeine tierschutzrechtliche Anforderungen an die Haltung

Unabhängig von der Anzahl der in einer Haltungseinheit gehaltenen Tiere muss sichergestellt werden, dass Tiere in einem Haltungssystem ihren Bedarf decken und Schäden vermeiden können. Haltungseinrichtungen sind danach zu beurteilen, ob sie dieses auch tatsächlich ermöglichen. Zum Grundbedarf gehört nicht nur die ausreichende Versorgung mit Futter und Wasser, u. a. ist auch ein ungestörtes Ruhen in arttypischer Haltung und das Ausüben adäquater Gefiederpflege zu gewährleisten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch die Domestikation das Verhaltensrepertoire kaum geändert wurde, die Ausprägung einzelner Verhaltensweisen sich jedoch von der der Wildformen unterscheiden kann (s. 1.1.3.2).

Vorgegeben sind sowohl allgemeine Anforderungen an jede Nutztierhaltung als auch spezielle, u. a. für die Legehennen- und die Masthühnerhaltung.

Zu den allgemeinen Anforderungen gehören:

Image Verwendung von nach dem Stand der Technik gesundheitsunschädlicher und nicht verletzungsträchtiger Materialien und Bauweisen sowie Erhalt dieses Zustandes;

Image Sicherstellung eines Zuganges zu einer ausreichenden Menge von hygienisch einwandfreiem Futter und Wasser für jedes Tier;

Image Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen und ggf. Beutegreifern.

Ferner müssen:

Image Jederzeitige direkte Inaugenscheinnahme der Tiere durch den Tierhalter bei ausreichender Beleuchtung mit Zugriff auf das Einzeltier möglich sein;

Image Stallklima, einschließlich Staub- und Gaskonzentration, in einem für die Tiere unschädlichen Bereich gehalten werden;

Image Lärmimmission auf ein Mindestmaß beschränkt werden;

Image Ggf. ein Notstromaggregat und eine Alarmanlage bereitstehen.

Detailliert aufgeführt sind Anforderungen an die Überwachung, Fütterung und Pflege der Tiere. Das Befinden ist von einer ausreichenden Anzahl sachkundiger Personen mindestens einmal täglich zu überprüfen. Mindestens sind dabei:

Image Erkrankte Tiere abzusondern;

Image Ggf. notwendige weitergehende Behandlungen einzuleiten;

Image Die Futter-, und Wasserversorgung der Tiere zu prüfen;

Image Mängel an den Haltungseinrichtungen abzustellen;

Image Die Einhaltung der baulichen und technischen Voraussetzungen auch für den Notfall zu prüfen.

Der Tierhalter hat über das Ergebnis seiner täglichen Überprüfung und alle medizinischen Behandlungen sowie z. B. die Legeleistung Aufzeichnungen zu führen. Ferner muss er die Haltungseinrichtungen sauber halten und Gebäudeteile, Ausrüstungen und Geräte mit denen die Tiere in Berührung kommen in angemessenen Abständen reinigen und ggf. desinfizieren.

1.6.2      Spezielle tierschutzrechtliche Anforderungen
1.6.2.1    Legehennenhaltung

Mit der Neuregelung der Legehennenhaltung ist mit dem Inkrafttreten der 1. Änderungs-VO zur Nutztierhaltungs-VO für Neu- und Umbauten als Haltungsform die Bodenhaltung, die jetzt neben der herkömmlichen Bodenhaltung auch die Volierenhaltung umfasst, erlaubt. Diese kann ggf. mit einer Freilandhaltung kombiniert werden. Die Haltung von Legehennen in herkömmlichen Käfigen ist in Deutschland mittlerweile verboten. Als weiteres Haltungssystem ist mit der 3. Änderungsverordnung vom August 2006 die Kleingruppenhaltung zugelassen, die hierfür geltenden Vorgaben sind mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. Oktober 2010 (-2BvF1/07) aus formalen Gründen mit Wirkung vom 01.04.2012 jedoch für nichtig erklärt worden.

Im Einzelnen gelten für die Bodenhaltung folgende Mindestanforderungen:

Image Eine Haltungseinrichtung muss mindestens 2,5 m2 groß sein und über eine Höhe von 200cm verfügen. Für je neun Legehennen muss mindestens ein Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen. Die Anforderungen an die Beschaffenheit der Fläche (Neigungswinkel des Bodens, Anrechenbarkeit von Kombinationsflächen u. a. m.) sind näher vorgegeben. Für je 6 000 Legehennen ist eine räumliche Trennung vorzusehen;

Image Alle Legehennen müssen artgemäß fressen, trinken, ruhen und staubbaden können. Für die Futter- und Wasserversorgung müssen

–   je Legehenne 10cm Trogkantenlänge am Längstrog oder bei Rundtrögen 4cm,

–   je Legehenne 2,5cm Kantenlänge bei Rinnen- oder 1cm bei Rundtränken oder

–   für bis zu zehn Tiere zwei Nippel- oder Bechertränken, für jeweils zehn weitere Tiere eine Tränkestelle

zur Verfügung stehen. Jede Legehenne muss jederzeit Zugang zu geeignetem Tränkwasser haben;

Image Für ein ungestörtes Ruhen müssen je Legehenne mindestens 15cm Sitzstangenlänge vorgehalten werden; die Anbringung (Abstandsregelungen) ist näher geregelt;

Image Ein Drittel der von Hühnern begehbaren Fläche, mindestens 250cm2/Huhn, muss als Einstreubereich ausgestattet und mindestens während 2/3 der Hellphase zugänglich sein;

Image Nester, deren Boden nicht aus Drahtgitter bestehen darf, sollen eine ungestörte Eiablage ermöglichen. Für höchstens sieben Hennen muss mindestens ein Einzelnest (35 × 25cm) oder für höchstens 120 Legehennen mindestens ein Quadratmeter Fläche in einem Gruppennest vorhanden sein. Die Nester müssen während der Legephase ungehindert zugänglich sein;

Image Die Lüftungseinrichtung muss die Einhaltung von Mindestluftraten sicherstellen, für den Ammoniakgehalt sind Grenzwerte vorgegeben;

Image Grundsätzlich ist Tageslichteinfall vorgesehen (mindestens 3% der Stallgrundfläche). Die Beleuchtung muss so ausgelegt sein, dass die Tiere sich gegenseitig erkennen können und eine Inaugenscheinnahme der Tiere durch das Pflegepersonal möglich ist. Bei Verwendung von künstlichen Lichtquellen ist eine 8-stündige Dunkelphase (Notbeleuchtung erlaubt), mit vorhergehender Dämmerphase einzuhalten;

Image Für den Krallenabrieb sind ggf. gesonderte Vorrichtungen vorzusehen;

Image Die Legehennen müssen bereits während der Aufzucht an das Haltungssystem gewöhnt werden.

1.6.2.2   Masthühnerhaltung

Die Vorgaben für die Masthühnerhaltung gelten für Betriebe mit 500 oder mehr Masthühnern; der Halter muss über einen Sachkundenachweis verfügen. Er hat dafür Sorge zu tragen, dass Personen, die mit der Pflege, dem Einfangen und dem Verladen der Tiere beauftragt werden, die erforderlichen tierschutzfachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben. Alle Tiere sind zweimal täglich in Augenschein zunehmen, kranke oder verletzte Tiere sind angemessen zu behandeln oder unverzüglich zu töten.

Masthühner müssen ständig Zugang zu trockener, lockerer Einstreu haben, die Picken, Scharren und Staubbaden erlaubt. In allen Ställen muss eine Lichtintensität von mindestens 20 Lux in Kopfhöhe der Tiere gewährleistet werden; Tageslicht muss durch Lichteinfallsflächen, die mindestens 3% der Stallgrundfläche entsprechen, einfallen können. Ab dem siebten Tag nach der Einstallung und bis zum dritten Tag vor dem voraussichtlichen Schlachttermin ist ein Lichtprogramm, das sich am natürlichen Tag-/Nachtrhythmus orientiert, einzuhalten. Eine zusammenhängende mindestens sechsstündige Dunkelphase darf nicht unterschritten werden. Abweichungen sind nur mit tierärztlicher Indikation gestattet.

Der Halter muss ferner sicherstellen, dass:

Image jedes Tier jederzeit Zugang zu Tränkwasser hat:

–   je Kilogramm Gesamtlebendgewicht der gleichzeitig in einem Masthühnerstall befindlichen Masthühner 1,5cm Kantenlänge bei Rinnen- oder 0,66cm nutzbarer Rand bei Rundtränken oder

–   für nicht mehr als 15 Masthühner 1 Tränknippel;

Image alle Tiere gleichermaßen Zugang zu Fütterungseinrichtungen haben:

–   je Kilogramm Gesamtlebendgewicht der gleichzeitig in einem Masthühnerstall befindlichen Masthühner 1,5cm nutzbare Trogseite bei Längströgen und 0,66cm bei Rundtrögen.

Die Fütterung darf frühestens 12 Stunden vor dem voraussichtlichen Schachttermin eingestellt werden; Tränkwasser ist durchgehend anzubieten. Die Lüftung, Heiz- und ggf. Kühlanlage müssen so ausgelegt sein, dass Hitzestress vermieden und überschüssige Feuchtigkeit abgeleitet werden kann. Neben den konkreten Vorgaben für einzuhaltende Ammoniak- (max. 20cm3 je Kubikmeter Luft) und Kohlendioxidkonzentrationen (max. 3000cm3 je Kubikmeter Luft) sind Mindestluftaustauschraten und maximale Werte für die Luftfeuchtigkeit vorgegeben.

Die Masthühnerbesatzdichte darf zu keinem Zeitpunkt der Mastperiode 39kg/m2 überschreiten; soweit das durchschnittliche Gewicht der Masthühner weniger als 1600g beträgt, darf in drei aufeinanderfolgenden Durchgängen die Masthühnerbesatzdichte 35kg/m2 nicht überschreiten. Dem Tierhalter obliegt eine umfangreiche Aufzeichnungs-, Dokumentations- und Meldepflicht. Lassen die Mortalitätsraten oder die Ergebnisse der Fleischuntersuchung Rückschlüsse auf tierschutzrechtliche Verstöße zu, besteht eine Meldepflicht für die Behörde des Schlachtbetriebes gegenüber der für die Tierhaltung bezüglich des Tierschutzes zuständigen Behörde.

1.6.3    Transport

J. Hartung und B. Spindler

Der Schutz von Tieren während des Transports ist durch die EU-Direktiven 91/628 und 95/29/EEC geregelt. Danach dürfen nur Tiere transportiert werden, die »fit for travel« sind. Mit der Tierschutztransport-Verordnung, zuletzt geändert 1999 (BGBl. I, S. 181), wurden die Gemeinschaftsbestimmungen vollständig in nationales Recht übernommen.

So sind für »Geflügel und andere Vögel« verboten:

ImageDer Versand von kranken oder verletzten Tieren, es sei denn zu diagnostischen Zwecken aufgrund tierärztlicher Anweisung;

Image Der Nachnahmeversand von Tieren ins Ausland. Ein Inlandversand ist nur nach schriftlicher Zusage der Annahme durch den Empfänger erlaubt. Der Versender hat die Verpflichtung, seine zustellfähige Anschrift und die des Empfängers auf der Sendung anzubringen und den Empfänger über Absende- und voraussichtliche Ankunftszeiten sowie Versandumstände zu unterrichten.

Bei Inanspruchnahme der Post ist Schnellsendung mit Eilzustellung, bei Bahnbeförderung nur Expressdienst oder Reisegepäck erlaubt. Die Aufgabe der Sendung darf nur Montag bis einschließlich Mittwoch erfolgen, um bei Annahmeverweigerung einen Rücktransport bis Freitag zu gewährleisten.

Lufttransporte dürfen nur über Linien erfolgen, die die IATA-Richtlinien zum Transport lebender Tiere befolgen. Für die Behältnisse sind Mindestanforderungen vorgeschrieben (Schutz der Tiere, ausreichende Ventilation, Kontrollmöglichkeit). In einer Anlage zur VO werden festgelegt:

Image Der Mindestplatzbedarf für Geflügel in den Behältnissen;

Image Die Pflichten des Beförderers sowie Anweisungen über Verbringen und Verladen, die Beschaffenheit der Laderäume und Maßnahmen bei Ankunft der Tiere.

Tieren soll während des Transports ausreichend Platz zu Verfügung stehen, um eine natürliche Körperposition einnehmen zu können. Ebenso muss genügend Fläche zur Verfügung stehen, um sich hinlegen zu können. Die Besatzdichten für den Transport von Geflügel in Behältnissen sind gültig ab 2007. (VO [EG] Nr. 1/2005):

Image Eintagsküken: 21–25cm2 pro Küken

Image <1,6kg KM: 180–200cm2/kg

Image 1,6–3,0kg KM: 160cm2/kg

Image 3,0–5,0kg KM: 115cm2/kg

Image >5,0kg KM: 105cm2/kg

Diese Zahlen können in Abhängigkeit vom Gewicht und den Körperabmessungen der Tiere sowie ihres physischen Zustandes unter Einbeziehung der meteorologischen Bedingungen und der voraussichtlichen Transportzeit variieren.

Versandbehältnisse müssen die Tiere vor widrigen Einflüssen schützen. Bei Eintagsküken hat der Versender dafür zu sorgen, dass im Bereich der Küken eine Temperatur von 25–30°C herrscht. Eintagsküken, die innerhalb von 72 Stunden (VO [EG] Nr. 1/2005) bzw. 60 Stunden (deutsche TierSchTrV von 1999) nach dem Schlupf den Empfänger erreichen, brauchen vor und während des Transports nicht gefüttert und getränkt werden. Dies trifft auch für anderes Geflügel – mit Ausnahme von Stubenvögeln – zu, wenn die Fahrzeit weniger als 12 Stunden beträgt. Eine Altersschätzung ist anhand der dritten Handschwungfeder in der 1. Lebenswoche möglich.

Tiere dürfen allgemein maximal 8 Stunden transportiert werden, es sei denn mit Spezialfahrzeugen (zusätzliche Ausstattung und Ventilation). Für Geflügel muss geeignetes Futter und Wasser in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, wenn der Transport länger als 12 Stunden dauert.

1.6.4    Tötung und Schlachtung

Nach § 4 TSchG darf ein Wirbeltier nur unter Betäubung oder, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ein Wirbeltier töten darf allein, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

Töten ist demnach nur auf Grundlage des Tierschutzgesetzes und der Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlVO) erlaubt und auszuführen. Dabei muss die Anlage 3 (Tötungsverfahren) der Tierschutz-Schlachtverordnung berücksichtigt werden. Ausnahmen von diesen Regelungen sind möglich, wenn Tötungen behördlich angeordnet werden.

In der Kükenproduktion werden lebensschwache oder im Ei steckengebliebene Küken sowie aussortierte Eintagshähnchen der Legehybriden aus wirtschaftlichen Gründen getötet. Es eignen sich nur Methoden, die diese Forderungen für große Tierzahlen erfüllen (die Anzahl der Eintagshähnchen entspricht der Zahl der für die Legenutzung aufgestallten Küken) und eine Nutzung z. B. als Tierfutter ermöglichen. Zulässige Verfahren nach der TierSchlVO sind, neben einer Betäubung mittels Kopfschlag bei kleinen Tierzahlen, die Anwendung eines Homogenisators sowie von Kohlendioxid (Konzentration mind. 80 Vol.-%).

Tiere, die während der Haltungsperiode erkranken, können im Einzelfall nach Betäubung mittels Kopfschlag getötet werden. Ab 2013 ist für diese Tiere bis zu einem Lebendgewicht von fünf Kilogramm eine Tötung durch ruckartiges Exartikulieren des Okzipitalgelenkes zulässig (VO (EG) 1099/2009).

Die Keulung (Töten ohne Blutentzug!) größerer Tierzahlen aus tierseuchenrechtlichen Gründen (z. B. Geflügelpest, Newcastle-Krankheit), kann in geschlossenen Behältnissen oder nach Abdichten des Stalles durch Einleiten von Gasen (z. B. CO2) oder über Elektrotötung durchgeführt werden. Die aktuellen Seuchengeschehen im Zusammenhang mit hochpathogener Aviärer Influenza (s. 3.1.7.1) unterstreichen die Bedeutung dieser Maßnahmen, zu denen auch die Entsorgung von Tierkörpern im Seuchenfall gehört (s. 4.1 und 4.2).

Bei der Schlachtung wird Geflügel üblicherweise vor der Tötung durch Entbluten mittels Elektroschock oder mit Kohlenstoffdioxid betäubt, es sei denn, es wird eine Ausnahmegenehmigung zum Schächten erteilt (§ 4a TSchG).

1.6.5    Schmerzhafte Eingriffe

Nach § 5 TSchG darf an einem Wirbeltier grundsätzlich kein mit Schmerzen verbundener Eingriff ohne Betäubung und nur durch einen Tierarzt vorgenommen werden. Ausnahmen sind beim Geflügel:

Details

Seiten
ISBN (ePUB)
9783842685291
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2014 (Mai)
Schlagworte
Geflügel Kompendium Veterinärmedizin

Autoren

  • Otfried Siegmann (Herausgeber:in)

  • Ulrich Neumann (Herausgeber:in)

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Titel: Kompendium der Geflügelkrankheiten