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Tätigkeitsnachweis über die praktische Altenpflegeausbildung

Von Auszubildenden erprobt. Lernzielkontrollen einfach und effektiv. Für mehr Erfolg im Beruf.

von Elke Kirchhoff-Rode (Autor:in) Ulrike Janssen-Komoß (Autor:in)
84 Seiten

Zusammenfassung

Die neue Auflage des Tätigkeitsnachweises berücksichtigt die aktuellen Tätigkeiten und Verantwortungsbereiche in der Altenpflegeausbildung. Ziel ist es, die Lernschritte zur Lernzielerreichung für Auszubildende und Lehrende transparent zu machen und zu dokumentieren. Dabei berücksichtigen die Autorinnen auch die Qualitätsprüfrichtlinien des MDK.
Das Plus: Der Tätigkeitsnachweis ist an kein spezielles Curriculum gebunden und lässt sich flexibel an allen Schulformen einsetzen!

auf den Punkt gebracht:
Entwickelt und erprobt mit Auszubildenden und Mitarbeitern unterschiedlicher Altenhilfeeinrichtungen.
Bestens geeignet für die praktische Altenpflegeausbildung
Motiviert zur eigenen Erfolgskontrolle.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


VORWORT

Vor Ihnen liegt das noch unbenutzte Tätigkeitsheft. Das bedeutet, dass Sie am Beginn Ihrer Ausbildung stehen. Einige Fragen, die Sie jetzt sicherlich haben, möchten wir Ihnen vorab beantworten:

Warum muss das Heft geführt werden?

In der Ausbildung werden Lernziele vereinbart. Damit Sie diese Ziele erreichen, machen Sie kleine Lernschritte pro Lerneinheit. Am Ende einer Lerneinheit wird überprüft, ob Sie das Lernziel erreicht haben. Gleiches geschieht in der Pflege, es werden Pflegeziele im Sinne der Kunden gesetzt. Um diese zu erreichen, werden Maßnahmen geplant, zu einem individuell festgelegten Zeitpunkt überprüft und dann beurteilt, ob die Maßnahmen genügten, das geplante Ziel zu erreichen.

Dazu müssen Pflegekräfte von Anbeginn der Ausbildung lernen, sich selbst und ihre Arbeit zu reflektieren. Diese Fähigkeit ist für die eigene Kompetenzentwicklung und im Besonderen für die Evaluationsfähigkeit (das Beschreiben, Analysieren und Bewerten) von Pflegesituationen notwendig.

Um den Verlauf einzelner Pflegemaßnahmen abzubilden, ist es unerlässlich eine fach- und sachgerechte Dokumentation durchzuführen. Die Dokumentation ist die rechtliche Grundlage, um Pflege nachvollziehbar zu machen und eine Chance für die Pflegenden, die eigenen pflegerischen Fähigkeiten weiterzuentwickeln. Auch das Führen des Tätigkeitsnachweises ist eine Dokumentation und bietet einen ersten Schritt, das Verständnis fürs Dokumentieren zu entwickeln.

Wie werden die Ausbildungsziele im Tätigkeitsheft erfasst?

Im Tätigkeitsnachweis finden sich die zu erreichenden Ausbildungsziele. Sie sind in die Kompetenzstufen Schule, gesehen & erklärt, geholfen & geübt, sicher & korrekt ausgeführt unterteilt. Je nach erreichter Stufe müssen Sie den jeweiligen Lernschritt eintragen und dokumentieren.

Das Führen des Tätigkeitsnachweises dient dazu, den Fortschritt Ihrer Ausbildungsentwicklung zu bestimmen und zu überprüfen. Zu jeder Zeit können Sie sich und alle Beteiligten informieren, ob Ihr vorhandenes Wissen bereits ausreicht, um eine Pflegehandlung zu verstehen. Damit kann das Heft auch zur Evaluation des Ausbildungsstandes genutzt werden. Zudem ist für die Praktiker ersichtlich, welche Themen bereits theoretisch im Unterricht behandelt wurden. Ihre praktische Anleitung kann dann gezielt darauf aufgebaut werden.

Menschen haben unterschiedliche Lernwege. Das Nachweisheft hilft Ihnen zu erkennen, wie Sie am besten lernen, ob Sie besser durch das Hören, Sehen oder durch Assistieren verstehen. Dieses herauszufinden ist relativ einfach, wenn die einzelnen Schritte bei der Anleitung bewusst wahrgenommen und durchgeführt werden. Ist Ihnen Ihr Lernweg, wie Sie neue Situationen am einfachsten erfassen, bekannt, kann die nächste Anleitung gezielt geplant und entsprechend gestaltet werden.

Wie wirkt sich das Bewusstwerden der Ausbildungsziele aus?

Das bewusste Vorgehen während der Ausbildung stärkt das sogenannte prozesshafte Denken und Handeln. Prozesshaftes Denken und Handeln finden sich als ein immer wiederkehrender Kreislauf im Pflegealltag wieder, etwa im Pflegeprozess: Informationen zu einem Kunden werden gesammelt, seine Ressourcen und Probleme definiert, pflegerische Ziele festgesetzt und entsprechende Maßnahmen geplant und durchgeführt. Zu einem vereinbarten Zeitpunkt wird dann evaluiert, verbessert und neu geplant. Oft geschieht das im Rahmen des Qualitätsmanagements anhand eines PDCA-Zyklus’ (plan, do, check, act) – eine Tätigkeit wird geplant, durchgeführt, überprüft und ggf. neu angepasst.

Wie ist der Tätigkeitsnachweis aufgebaut?

In diesem Tätigkeitsnachweis sind die Tätigkeiten themenbezogen angeordnet. Sie sind damit nicht auf ein bestimmtes Pflegemodell ausgerichtet oder nach Lebensbereichen oder Lebensaktivitäten aufgeteilt. Die Abfolge des Tätigkeitsnachweises folgt vielmehr den folgenden Bereichen:

Hygiene

Grundpflegerische Tätigkeiten

Behandlungspflege

Prophylaktische Maßnahmen

Behandlungspflege

Pflege eines Kunden mit speziellen Erkrankungen

Pflegedokumentation und Pflegeplanung

Arzneimittel

Sozialer Bereich

Organisation, Verwaltung und rechtliche Grundlagen

Dabei finden sich die Beobachtungskriterien bei den grundpflegerischen Tätigkeiten wieder. Damit ist der Tätigkeitsnachweis unabhängig von verschiedenen Pflegemodellen einsetzbar, denn der Aufbau des Tätigkeitsnachweises soll einen möglichst breiten Einsatz in den unterschiedlich strukturierten Schulen finden. Ein fester Bezug zu einem Curriculum (Studienordnung) hätte eine feste Bindung zu diesem bedeutet. Da es derzeit in Deutschland viele verschiedene Curricula gibt, wäre der Tätigkeitsnachweis nicht so flexibel einsetzbar und die individuelle Nutzung der Schulen nicht gewährleistet. Daher haben wir auf den Bezug zu einem bestimmten Curriculum verzichtet.

Um Ihnen möglichst früh die Bedeutung der stationären und ambulanten Qualitätsprüfrichtlinien (QPR) vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherer (MDK) nahezubringen, haben wir an den entsprechenden Stellen in dem Tätigkeitsnachweis die Kriterien der QPR hinzugefügt. Die letzte Fassung ist von 2014. Die aktuellen Nummerierungen fügen Sie bitte handschriftlich hinzu.

Eine weitere Möglichkeit einen Tätigkeitsnachweis aufzubauen wäre, die Tätigkeiten den Ausbildungsjahren zuzuordnen. Das kann der Praxis helfen, eine schnelle Übersicht zu finden, wann Sie als Auszubildender etwas praktisch üben sollten, bzw. ab wann Sie den theoretischen Hintergrund dafür erworben haben. Letztlich liegt die Verantwortung jedoch bei der einzelnen Schule, wann welche Themen theoretisch behandelt werden.

Ist das geschehen, wird es durch das Handzeichen in der Spalte »Schule« vermerkt. Dafür, dass Ihr Tätigkeitsheft entsprechenden aktualisiert ist, sind Sie als Auszubildende/r selbst zuständig. Die Praxisanleiter/innen können so jederzeit Ihren aktuellen theoretischen Wissensstand einsehen.

Beachten Sie: Während Ihres Praxiseinsatzes können auch Pflegesituationen auftreten, die Sie theoretisch noch nicht behandelt haben. Selbstverständlich nutzen Sie diese ebenfalls für Ihre praktische Anleitung. Allerdings können Sie in solch einer frühen Ausbildungssituation – beispielsweise bei der Pflege eines Kunden mit einer Trachealkanüle –, trotz einer guten praktischen Anleitung, nicht die letzte Kompetenzstufe (sicher und korrekt) erreichen. Hier fehlt Ihnen das umfassende theoretische Wissen, um die Tätigkeit selbstständig auszuführen. Oft können Sie diese Tätigkeiten aber zu einem späteren Ausbildungszeitpunkt wiederholen und dann ins Heft eintragen.

Gibt es Besonderheiten in diesem Heft?

Auf einigen Seiten des Buches finden sich Sprüche, Redensarten oder Lebensweisheiten. Einerseits bieten sie Ihnen Denkanstöße zum kurzen Innehalten. Andererseits können Sie sie auch gut in der Praxis anwenden – etwa als Gesprächsgrundlage für Menschen mit Demenz. Manchmal genügt es, ein vermeintlich schweres Gespräch mit einem Spruch oder einer Weisheit einzuleiten, etwa »eigener Herd ist Goldes wert« eine Wendung zu geben. Natürlich muss der Satz in die Situation passen, d.h. es muss situationsbezogen ausgewählt werden.

Wenn Sie am Ende Ihrer Ausbildung das Heft vollständig bearbeitet haben, ist eine gute Basis für Ihre Zeit als examinierte Fachkraft geschaffen. Kompetentes Fachpersonal wird mehr denn je in der Pflege benötigt. Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen stehen für eine selbstbestimmte, kompetente Pflegewelt, in der sich alle Beteiligten wohlfühlen können.

Pflege kann auch nach Jahren noch Freude machen – so sind wir gemeinsam seit über 60 Jahren in der Pflege beschäftigt. Pflege ist eine tägliche Begegnung mit Menschen, sie bietet eine vielschichtige Arbeitswelt mit nahezu unendlichen Entwicklungsmöglichkeiten, die in der weiteren Berufswelt ihresgleichen sucht.

Wir wünschen Ihnen eine gelungene Ausbildungszeit mit vielen besonderen Begegnungen, auf die Sie gerne zurückblicken.

Elke Kirchhoff-Rode     

Ulrike Janssen-Komoß

DIE ZIELE UND VORTEILE DES TÄTIGKEITSNACHWEISES

Der/die Auszubildende

erhält durch den Tätigkeitsnachweis einen Überblick über die praktischen Tätigkeiten, die im Verlauf der Ausbildung erlernt werden sollen

kann sich jederzeit über den Stand der praktischen Fähigkeiten informieren.

hat einen Nachweis über die Tätigkeiten, welche bereits korrekt selbstständig durchgeführt werden können.

ist mitverantwortlich für die praktische Ausbildung und für das Führen des Tätigkeitsnachweises.

Die/der Praxisanleiter/in

erhält eine Übersicht über die Tätigkeiten, die die Auszubildenden in der praktischen Ausbildung erlernen sollen.

kann stets den Ausbildungsstand der/s Auszubildenden erkennen – sowohl praktisch als auch theoretisch.

kann die/den Auszubildende/n gezielt nach ihrem/seinem Können und Ausbildungsstand einsetzen.

hat die Gelegenheit, Folgendes zu überprüfen:

die sachgemäße Durchführung der Tätigkeiten

das theoretische Hintergrundwissen

den individuellen Entwicklungsstand der/des Auszubildenden

Die Lehrkraft

hat jederzeit einen individuellen Überblick über den Stand der praktischen Ausbildung der Auszubildenden.

hat die Möglichkeit sowohl mit den Auszubildenden, als auch mit der/dem Paxisanleiter/in über den Ausbildungsstand und die gezielte Anleitung der Auszubildenden zu sprechen.

kann sich im Unterricht auf das erlernte Wissen, Können und Verhalten der Auszubildenden beziehen und darauf aufbauen.

kann bei der Zwischenprüfung das von den Auszubildenden erworbene Wissen, Können und Verhalten berücksichtigen.

DIE HANDHABUNG DES TÄTIGKEITSNACHWEISES

Die/der Auszubildende erhält den Tätigkeitsnachweis während des Einführungsblockes.

Die Lehrkraft erläutert die Ziele und Vorteile des Tätigkeitsnachweises.

Die/der Auszubildende beschriftet das Heft mit dem Namen, den Einsatzorten und füllt die Spalte mit der jeweiligen Einsatzdauer aus.

Für die Spalte »Schule« ist jeder Auszubildende selbst verantwortlich. Das Feld wird z. B. mit 1. Block (1B) und 1. Halbjahr (1.H) beschrieben.

Die/der Auszubildende übergibt bei Arbeitsbeginn das Tätigkeitsheft der/dem Praxisanleiter/in, die/der für die praktische Ausbildung zuständig ist. Die/der Praxisanleiter/in hat die Möglichkeit, sich von dem Ausbildungsstand der Auszubildenden zu überzeugen und somit die Anleitung individuell zu planen.

Das Heft wird am Einsatzort so verwahrt, dass die/der Auszubildende jederzeit Zugang zum Heft hat. Nur so schließt es sich aus, dass das Führen des Nachweises nicht vergessen wird und erst am Einsatzende erledigt wird.

Es ist notwendig, dass die theoretische Wissensvermittlung vor der praktischen Anleitung steht. Allerdings gibt es Pflegesituationen wo es durchaus sinnvoll ist, der/dem Auszubildenden die Pflegesituation zu erklären und ggf. eine Mithilfe möglich zu machen.

Die/der Praxisanleiter/in trägt auf den Seiten 4/5 bei praktischen Einsätzen seinen Namen und das Handzeichen ein.

Die/der Praxisanleiter/in wertet die erfolgte Anleitung mit der/dem Auszubildenden zusammen aus. Die Tätigkeiten werden in den Spalten entsprechend dokumentiert (siehe »Definition der Spalten«, Seite 16).

Kann eine Anleitung nicht erfolgreich beendet werden, muss die/der Praxisanleiter/in dieses gegenüber der/dem Auszubildenden begründen, damit eine neue Möglichkeit des Übens eingeräumt wird, bevor eine erneute Überprüfung stattfindet. Eventuell ist es notwendig, die Anleitung nochmals durchzuführen. Das Nachweisheft trägt dazu bei, den Moment festzustellen, an dem der Wissenstransfer stockte.

Unaufgefordert hat die/der Auszubildende den Tätigkeitsnachweis im Unterricht bei der Lehrkraft abzugeben. Zusätzlich hat die Lehrkraft jederzeit die Möglichkeit das Heft anzufordern, um es beispielsweise für den fachpraktischen Unterricht zu nutzen, etwa bei Praktikumsbesuchen usw.

Definition der Spalten

imagesSchule: Das theoretische Wissen wurde umfassend vermittelt
imagesGesehen & erklärt: Hier kann abgezeichnet werden, wenn die/der Praxisanleiter/in der/dem Auszubildenden die praktischen Tätigkeiten gezeigt und erklärt hat.
imagesGeholfen & geübt: Hier kann abgezeichnet werden, wenn die/der Auszubildende dem/der Praxisanleiter/in assistiert hat. Danach sollte die/der Auszubildende die Möglichkeit haben, die Tätigkeit zu üben, um Sicherheit zu gewinnen. Die/der Praxisanleiter/in überzeugt sich von der sach- und fachgerechten Durchführung.
imagesSicher & korrekt kann abgezeichnet werden, wenn der/die Praxisanleiterin von Folgendem überzeugt ist:

Die/der Auszubildende führt die Tätigkeit sach- und fachgerecht unter Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse durch.

Die/der Auszubildende kann das praktische Handeln begründen.

Die/der Auszubildende kann die Tätigkeit gezielt planen, sachgemäß durchführen und korrekt dokumentieren

Wirkung und Nebenwirkung (siehe Punkt 622 ff.) kann abgezeichnet werden, wenn der/die Auszubildende die Wirkung und die wichtigsten Nebenwirkungen der Arzneimittel kennt und im Bedarfsfall folgerichtig handelt und korrekt dokumentiert

1 HYGIENISCHE MASSNAHMEN

»Es ist nicht genug, zu wissen, man muss auch anwenden; es ist nicht genug zu wollen, man muss es auch tun.«

JOHANN WOLFGANG VON GOETHE

 

 

Details

Seiten
ISBN (ePUB)
9783842687660
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2016 (April)
Schlagworte
Altenpflege Altenpflegeausbildung Altenpflege-Unterricht Ausbildungsziele Lernziel Pflegemaßnahmen Pflegepädagogik

Autoren

  • Elke Kirchhoff-Rode (Autor:in)

  • Ulrike Janssen-Komoß (Autor:in)

Elke Kirchhoff-Rode ist Krankenschwester (Gesundheits- und Krankenpflegerin) , Lehrerin für Pflegeberufe, Qualitätsmanagementbeauftragtre, Validationsanwenderin, Gedächtnistrainerin und Pflegeexpertin für Menschen mit Demenz. Ulrike Janssen-Komoß ist Pflegedienstleitung eines ambulanten Pflegedienstes, Krankenschwester (Gesundheits- und Krankenpflegerin) sowie Pflegeexpertin für Menschen mit Demenz.
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Titel: Tätigkeitsnachweis über die praktische Altenpflegeausbildung