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Die Bundespflegekammer

Mehr Autonomie - mehr Anerkennung: Warum eine Selbstverwaltung für Pflegende so wichtig ist

von Ursula Jendrsczok (Autor:in) Manuela Raiß (Autor:in)
128 Seiten

Zusammenfassung

Die erste Landespflegekammer (Rheinland-Pfalz) hat ihre Arbeit aufgenommen; weitere (Schleswig-Holstein, Niedersachsen) befinden sich in der Gründungsphase. In anderen Bundesländern (Berlin, Mecklenburg-Vorpommern) wurde bereits positiv abgestimmt. Immer wird dabei die Errichtung einer Bundespflegekammer angestrebt. Sie soll die Interessen der Pflegenden auf Bundesebene vertreten und auch Einfluss auf die Qualität und Ausbildung der Pflegenden nehmen.
Dieses Buch basiert auf der Masterarbeit von Ursula Jendrsczok (benotet mit „sehr gut“). Es zeigt den Weg zur Bundespflegekammer, nennt die Ziele und Aufgaben, zeigt Chancen und Risiken einer solchen Gründung.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


VORWORT

Pflegekammern – Von der Pflege für die Pflege

Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz

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Die Zukunft der Pflege selbst gestalten – und dies zu 100 %. Die Errichtung der ersten deutschen Pflegekammer in Rheinland-Pfalz ist ein Meilenstein in der Geschichte der Pflege. Erstmals können wir als starke Stimme der Pflege sprechen und mit bedeutender berufspolitischer Durchsetzungskraft die Bedürfnisse der Pflegenden, der Pflegeempfänger und der Gesellschaft vertreten.

Bereits in den letzten 15 Jahren zeichnete sich ein wachsendes politisches Interesse an der Arbeit der Pflegefachpersonen in Deutschland ab. Dennoch reichte dieses Engagement bisher bei weitem nicht aus, um maßgeblich und auf Augenhöhe mit den anderen Akteuren des deutschen Gesundheitswesens die Rahmenbedingungen des Gesundheits- und Pflegesystems aktiv mitzugestalten. Diese Möglichkeit wurde den Pflegenden in Deutschland bislang verwehrt.

Der entscheidenden Rolle der Pflegenden, die mit rund 40 000 Mitgliedern in Rheinland-Pfalz die mit Abstand größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen darstellen, wird mit der Übertragung der Selbstverwaltung endlich Rechnung getragen.

Diesem bedeutenden Schritt gingen Jahrzehnte des persönlichen Engagements vieler Pflegenden im Land voraus. Gemeinsam gründeten die Berufsverbände und Organisationen der Pflege eine Dachorganisation, den Dachverband der Pflegeorganisationen (DPO). Darin bündelten Sie die Interessen und die Fachexpertise der Pflege, setzen sich immer wieder mit den landespolitischen Vertretern auseinander und forderten das Mitspracherecht und die Selbstverwaltung für die Pflegenden ein. Zunehmend erkannte auch die Politik die entscheidende Rolle der Pflege in der Sicherstellung der gesellschaftlichen Gesundheitsversorgung. Letztlich profitiert nicht nur die Politik von einem festen, kompetenten und zuverlässigen Ansprechpartner, wenn es um Fragen zur pflegerischen Versorgung der Gesellschaft oder die Ausgestaltung der pflegerischen Berufsausübung geht. Es steht fest – nur wir Pflegenden selbst können Pflege bedarfsgerecht und zielführend gestalten.

Die Parteien im rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedeten einstimmig das Gesetz zur Errichtung der ersten Pflegekammer. Jetzt sind wir und Sie alle, die in der Pflege tätig sind, aufgerufen, dieses Vertrauen anzunehmen und unsere Zukunft in der Pflege selbst zu gestalten!

Wir leisten Pionierarbeit, die langfristig in ganz Deutschland zu spüren sein wird!

Die Belastung des Pflegepersonals hat sich in allen Sektoren in den letzten Jahren verschärft. Die Problematik der mangelnden Refinanzierung z. B. im Krankenhaussektor bringt die Einrichtungen an ihre Grenzen. Der ökonomische Druck wirkt sich dabei vor allem auf die Personalstellen aus. Dies verhindert einen bedarfsgerechten und dringend erforderlichen Stellenaufbau und führt im Gegenteil unweigerlich zu einem Stellenabbau im Bereich der Pflege. Die Qualität der pflegerischen Versorgung ist gefährdet. Als Pflegekammer können wir hier als Sprachrohr der Pflegenden und als Anwalt der Pflegeempfänger entscheidend Einfluss nehmen. Wir sitzen nun mit an den Tischen an denen Entscheidungen vorbereitet und getroffen werden. Die Pflege, die Gesellschaft und die Partner im Gesundheitswesen profitieren von unserer neutralen und starken Stimme der Pflegenden. Wir werden uns mit Ideen und Lösungsansätzen einbringen.

Die Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz hat zu Beginn dieses Jahres ihre inhaltliche Arbeit aufgenommen. Bereits jetzt haben wir viele Themen angestoßen und befassen uns in der Vertreterversammlung, dem Vorstand sowie in zahlreichen Ausschüssen und Arbeitsgruppen mit z. B. Unterstützungsangeboten für die Pflegenden vor Ort, der Fort- und Weiterbildung, der Langzeitpflege oder der Fachsprachüberprüfung, um nur einige Themen aufzuzeigen. Zudem ist uns die fachliche und berufsrechtliche Beratung der Pflegenden im Land von Anfang an wichtig.

Wir in Rheinland-Pfalz unterstützen die Bundesländer, die sich ebenfalls auf den Weg gemacht haben, eine Pflegekammer zu errichten. Neben Schleswig-Holstein und Niedersachen sollen bald weitere Bundesländer folgen. Ziel ist es, in allen Bundesländern eine starke Berufsvertretung der Pflegenden zu etablieren, um gemeinsam die pflegerische Versorgung der Gesellschaft zu gestalten. Wir als Landespflegekammer sprechen uns für eine Dachorganisation auf Bundesebene aus. Diese wird die Interessen aller 1,2 Millionen Pflegende im Bund bündeln und Einfluss auf die bedeutenden bundespolitischen Prozesse nehmen. Damit verschaffen wir uns bundesweit Gehör. Zudem fördert eine Bundespflegekammer den Aufbau der Landeskammern und koordiniert und vereint die Aktivitäten der Länder. Die ersten Landeskammern werden den Aufbau einer Bundeskammer beraten und diesen herausfordernden Prozess gestalten. Pflegekammern fördern den Wissenszuwachs der Pflegenden und zeigen den Professionsangehörigen einen gemeinsamen Weg auf. Autonomes Handeln der Pflege wird auch die Haltung, das berufliche Selbstverständnis und nicht zuletzt den Professionalisierungsprozess der Pflegenden insgesamt positiv beeinflussen. Gelingt dies, wird der Wert der professionellen Pflege für die Professionsangehörigen selbst aber auch für die Gesellschaft und die Politik nachhaltig spürbar. Das ist eine wesentliche Voraussetzung für die Weiterentwicklung des gesamten Berufsfeldes.

Der Aufbauprozess benötigt Zeit und erfordert Mut für Neues. Mit dem Aufbau der Kammerstrukturen investieren wir schon heute in die Zukunft der Pflege. Mit einer Bundespflegekammer setzen wir darüber hinaus ein Zeichen für die Pflege in ganz Deutschland.

Die vorliegende Abhandlung zur Bundespflegekammer ist die konsequente Weiterentwicklung von Arbeiten über die Pflegekammern insgesamt. In der Arbeit werden Wege zur Etablierung einer Bundespflegekammer aufgezeichnet. Ich beglückwünsche die Autorinnen zu Ihrem ausgezeichneten Werk und empfehle, die Überlegungen dringend in die Konzeption einer zukünftigen Bundespflegekammer aufzunehmen.

Dr. Markus Mai

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Bundespflegekammer –
Erste Adresse für die Bundespolitik

Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR)

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Deutschland braucht Pflegekammern in allen Bundesländern, in dieser Konsequenz benötigt Deutschland eben auch eine Bundespflegekammer auf der Bundesebene. Sowohl die Länderpflegekammern als auch eine Bundespflegekammer sind der Garant dafür, dass die Berufsgruppen der professionell Pflegenden als wichtige und erstzunehmende Akteure in den Mittelpunkt der pflegerischen Versorgung gestellt werden.

Das bedeutet für die Pflegefachpersonen Wertschätzung pur und zugleich das Ende über die Fremdbestimmung deren Interessen. Die Pflegenden müssen künftig selbst bestimmen können, was angesichts der großen Herausforderungen das Beste für ihre Berufsgruppe ist. Hierzu gehört die eigene Festlegung ihrer Berufsrechte, ihrer Ziele und Aufgaben.

Erfolgreich gestartet ist die Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz. Schleswig-Holstein und Niedersachsen werden folgen. Umso bedeutsamer wird die schnelle Etablierung einer Bundespflegekammer als zentrales Organ von Landespflegekammern. Sie wird als Dachorganisation aller Pflegekammern in Deutschland die Professionalisierung der beruflich Pflegenden enorm vorantreiben können.

Die Bundespflegekammer wird bei Kammergründungen in allen Bundesländern mit einer Mitgliederzahl von über 1,2 Millionen Beschäftigten in der Pflege die größte aller Berufskammern in Deutschland sein. Sie wird damit mit einem hohen Grad an politischer Durchsetzungskraft ausgestattet.

Letzteres ist von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Denn Fakt ist, dass viele Themen auf Bundesebene heute mit weitaus mehr Einfluss der professionell Pflegenden diskutiert würden, wenn es bereits eine Bundespflegekammer als Dachorganisation aller Pflegekammern in Deutschland gebe. Das macht die aktuelle Diskussion um ein Pflegeberufereformgesetz mehr als deutlich. Die Politik braucht Klarheit und einen eindeutigen Ansprechpartner für die Belange der professionell Pflegenden. Die Bundespflegekammer wird diesen berechtigten Ansprüchen voll und ganz gerecht werden.

Ihr oberstes Ziel wird es sein, auf Bundesebene dafür Sorge zu tragen, dass eine sachgerechte und professionelle Pflege der Bevölkerung sichergestellt ist. Ihre Aufgaben werden die Definition der Inhalte und des Spektrums der Pflege sein. Dazu gehören u. a. auch die Schaffung einer einheitlichen Berufsethik und Berufsordnung sowie die Sicherung der beruflichen Fort-und Weiterbildung.

Hierzu wird die wie die Bundesärztekammer, einer der wichtigsten Akteure sein, wenn es darum geht, Gesetze auf Bundesebene zu beraten und an Gesetzgebungsverfahren aktiv beteiligt zu sein.

Dabei stehen bei allen unterschiedlichen Aufgaben die Wahrung der Interessen der beruflich Pflegenden und die Sicherung der Qualitätsstandards im Sinne der Patientensicherheit an erster Stelle. Angesichts des demografischen Wandels und der Umverteilung der Aufgaben wird die Bundespflegekammer auch zu der dringend benötigten stärkeren Positionierung gegenüber angrenzenden Berufsgruppen, insbesondere gegenüber der Ärzteschaft führen, und doch das Gemeinsame im Blick haben.

Der Deutsche Pflegerat ist zuversichtlich, dass es spätestens mit der Gründung einer Bundespflegekammer gelingt, zusammen mit den Berufsverbänden die Arbeitsbedingungen in der Pflege gewaltig und nachhaltig zugleich zu verbessern. Das ist Gleichberechtigung auf Augenhöhe. Auch wenn die Kammern nicht in die Tarifhoheit in Deutschland eingreifen, so zeigen die Erfahrungen mit anderen Berufen, die über eine Kammer verfügen, dass diese in den meisten Fällen neben einer besseren Ausbildung und besseren Arbeitsbedingungen auch von einer besseren Entlohnung für ihre hochwertigen Leistungen profitieren.

Wie die Landespflegekammern, so wird auch die Bundespflegekammer zu einem enormen Motivationsschub und zu mehr Selbstvertrauen bei den professionell Pflegenden führen. Letztlich wird sie wesentlich zum Schutz des Ansehens der Berufsgruppe in der Öffentlichkeit beitragen.

Der Deutsche Pflegerat ist stolz darauf, dass in Rheinland-Pfalz die erste deutsche Landespflegekammer mit einer solch hohen Professionalität an den Start gegangen ist. Das ist ein Spiegelbild dessen, wie wir der Autonomie und dem Selbstverständnis unserer Berufsgruppe gegenüber stehen.

Einige Bundesländer wie etwa Schleswig-Holstein und Niedersachsen haben die notwendigen Schritte zur Selbstverwaltung eingeleitet. An alle anderen Bundesländer richtet der Deutsche Pflegerat den Appell: Folgen Sie konsequent dem positiven Beispiel aus Rheinland-Pfalz und geben Sie den Weg für weitere Gründungen von Pflegekammern frei. Selbstbestimmung steht am Anfang, um eine qualitätsgesicherte Weiterentwicklung der Profession Pflege zu ermöglichen.

Denn es geht um die Menschen in dieser Gesellschaft und ihre Versorgungssicherheit – deswegen ist Aufbruch und Handeln jetzt gefragt.

Andreas Westerfellhaus

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KURZFASSUNG

Das Gesundheitssystem in Deutschland steht vor großen Herausforderungen. Die Anzahl älterer und zugleich multimorbider Bürgerinnen und Bürger steigt rasant. Gleichzeitig wächst der ökonomische Druck in allen Bereichen des Gesundheitswesens. Komplexe Versorgungssituationen erfordern eine umfassende, fachliche und qualitativ hochwertige, pflegerische Patientenversorgung. Der zunehmende Fachkräftemangel, hohe physische und psychische Belastungsfaktoren und ein steigendes Arbeitspensum stellen enorme Anforderungen an die Berufsangehörigen der Pflege. Da die bestehende Infrastruktur der Pflegebranche bereits heute an ihre Grenzen stößt und die bedarfsgerechte Patientenversorgung gefährdet ist, sind weitreichende Reformen erforderlich.

Um diesen Herausforderungen begegnen zu können, ist die Weiterentwicklung des Pflegeberufes hin zu einer Profession elementare Voraussetzung. Professionelles Handeln ist unabdingbar, wenn man der zunehmenden Komplexität und Dynamik im Gesundheitswesen gerecht werden will. Professionsangehörige zeichnen sich durch ihre Qualifikation aus, besonders durch die Ausübung situationsintelligenter und kreativer Handlungen, fern von schematischen Handlungsabläufen. Anerkennung, Prestige, Autonomie und Selbstverwaltung kennzeichnen eine Profession.

Obgleich die Berufsangehörigen der Pflege die mit Abstand größte Berufsgruppe im Gesundheitswesen darstellen und maßgeblich zum Genesungsund Versorgungsprozess der Patienten beitragen, wird ihnen bisher nur ein verhältnismäßig geringes Mitspracherecht in der Gestaltung des Gesundheits- und Pflegewesens eingeräumt. Im Zuge der Professionalisierung und einer gleichberechtigten Beteiligung der Heilberufe in Deutschland fordern Pflegefachpersonen seit Jahrzehnten die Errichtung von Pflegekammern auf Landes- und Bundesebene.

Pflegekammern übernehmen als berufsständische Selbstverwaltungsorgane, im Sinne des Partizipationsprinzips, hoheitliche Aufgaben vom Staat und sind charakteristisch für den Korporatismus im Gesundheitswesen. Mit der Errichtung der Landespflegekammer in Rheinland-Pfalz wurde in Deutschland Pflegegeschichte geschrieben. Erstmals erhält die Pflege eine Stimme, kann ihre beruflichen Belange autonom regeln und bekommt die Möglichkeit auf Augenhöhe mit den anderen Heilberufen zu agieren. Kammern nehmen dabei die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange ihrer Mitglieder wahr. Die Bundespflegekammer wird, als Spitzenorganisation der pflegerischen Selbstverwaltung auf Bundesebene, das berufliche Zusammengehörigkeitsgefühl der professionell Pflegenden stärken, fachliche und berufspolitische Aktivitäten länderübergreifend strategisch ausrichten und die pflegerische Versorgung der Gesellschaft auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gestalten. Pflegekammern fördern mit der Vielzahl ihrer Aufgaben den Professionalisierungsprozess der Pflege in Deutschland und sichern die bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung der Gesellschaft.

Schlüsselwörter: Herausforderungen der Pflegebranche, Professionalisierungsprozess, Selbstverwaltung, Berufsständische Kammern, Pflegekammern auf Landes- und Bundesebene

1 EINFÜHRUNG

Zusammenfassung

Pflegende schreiben Geschichte: Im Anschluss an die erstmalige Gründung einer deutschen Pflegekammer wird der Wunsch laut nach einer Spitzenorganisation der pflegerischen Selbstverwaltung auf der Bundesebene.

Der Pflegesektor zählt zu den wichtigsten und wachstumsstärksten Dienstleistungsbranchen Deutschlands. Er ist eine bedeutende Zukunftsbranche und nimmt als solche eine tragende Rolle in der gesamtwirtschaftlichen Situation des Landes ein.1 So kommt eine innovative und verbesserte Gesundheitsversorgung den Bürgerinnen und Bürgern zu Gute und fördert Gesundheit und Wohlbefinden der Bevölkerung. Darüber hinaus tragen deutsche Gesundheitsunternehmen zum Wohlstand und Wachstum der Volkswirtschaft bei.2

Die zunehmende Anzahl älterer und zugleich pflegebedürftiger Bürgerinnen und Bürger, steigende Gesundheitsausgaben und der Mangel an qualifiziertem Fachpersonal stellen die Einrichtungen des Gesundheitswesens vor enorme Herausforderungen. Chronische, demenzielle und multimorbide Krankheitsbilder führen zudem zu komplexen Versorgungssituationen in der Pflege.3 Diese aktuellen Anforderungen bringen die bestehende Infrastruktur der Pflegebranche bereits heute an ihre Grenzen.4

In der Problembewältigung dieser Situation, die grundlegend auf den demographischen Wandel zurückzuführen ist, nehmen qualifizierte Pflegefachpersonen eine Schlüsselposition ein.5 Mit rund 1,2 Millionen Beschäftigten zählen sie zur größten Berufsgruppe des deutschen Gesundheitswesens.6 Allerdings tragen sie selbst nur unverhältnismäßig wenig zur konzeptionellen Gestaltung des Gesundheitswesens und der Gesundheitsversorgung der Patienten bei.7 Um die pflegerische Versorgung der Gesellschaft in Zukunft sicherstellen zu können, müssen strukturorganisatorische und inhaltliche Veränderungsprozesse angestoßen werden. Die professionell Pflegenden in Deutschland streben zunehmend nach Autonomie, Mitbestimmung und gleichwertiger Anerkennung.8 Die effektivste Steuerungsmöglichkeit zum Erhalt des gesundheitlichen Wohls der Bevölkerung besteht in der Übertragung der Regulierungsverantwortung des Berufsstandes in die Hände der Berufsangehörigen.9 Das Grundgesetz lässt die Übertragung von öffentlichen Aufgaben, an deren Erfüllung ein gesteigertes Interesse der Gemeinschaft besteht, auf Selbstverwaltungskörperschaften, z. B. Berufskammern zu.10

Mit der Errichtung der ersten Pflegekammer in Rheinland-Pfalz wurde in Deutschland Pflegegeschichte geschrieben.11 Während andere Heilberufe im Gesundheitswesen bereits seit Jahrzehnten die Möglichkeit haben, ein Selbstverwaltungsorgan in Form einer Berufskammer errichten zu können, blieb diese Möglichkeit der Pflege lange Zeit verwehrt. Berufskammern auf Landes- und Bundesebene ermöglichen es den Pflegefachpersonen mit einer Stimme zu sprechen, die Interessen aller Berufsangehörigen zu vertreten und berufsspezifische Belange selbst zu regeln.12

Doch wie werden sich Pflegekammern auf den Berufsstand der Pflegenden und auf die pflegerische Versorgung der Gesellschaft auswirken?

Dieses Buch zeigt auf, wie Pflegekammern auf Landes- und Bundesebene zur Professionalisierung des Pflegeberufes beitragen und somit ein Garant für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung in Deutschland sind. Es werden die Ziele, Aufgaben sowie die Ausgestaltung der Kammerarbeit auf Landes- und Bundesebene im Fokus der Professionalisierungskriterien des Berufsstandes der Pflege beschrieben.

Zu Beginn dieses Buches werden die vielfältigen Anforderungen, die aktuell an das deutsche Gesundheits- und Pflegewesen gestellt werden, näher erläutert. Diese bestimmen den Arbeitsalltag der Pflegenden und stellen zunehmend Herausforderungen an die Pflegebranche.

Kapitel 2 beschreibt die theoretischen Grundlagen des Professionalisierungsprozesses der Pflegeberufe. Der Fokus liegt dabei auf den Kriterien, die auf dem Weg zu einer Profession erfüllt werden müssen und somit den Erhalt des vollständigen Professionsstatus ermöglichen. Diese dienen der anschließenden Bewertung der Ziele, Aufgaben und Ausgestaltung der Kammerarbeit auf Landes- und Bundesebene im zweiten Teil des Buches.

In Kapitel 3 werden daraufhin die Begriffe Staatsgewalt und Gesellschaftliche Selbstregulierung voneinander abgegrenzt und im Kontext der europäischen und nationalen Rechtsnormen beschrieben. Grundlegende Erläuterungen zu Berufskammern als Organe der beruflichen Selbstverwaltung werden im allgemeinen und speziellem aufgezeigt. Der Bedarf einer beruflichen Selbstverwaltung der Pflege in Deutschland wird anhand der Professionalisierungskriterien herausgearbeitet. Die rechtlichen Grundlagen, Ziele, Aufgaben und der strukturelle Aufbau der Landespflegekammern werden aufgezeigt und geben einen Überblick über die aktuellen Gründungsbestrebungen auf Landesebene.

Zur Orientierung und Abgrenzung der Arbeit einer Bundespflegekammer werden in Kapitel 4 die Gegebenheiten der Bundeskammern der Heilberufe beschrieben. Anschließend werden die Ziele, Aufgaben und der strukturelle Aufbau einer Bundespflegekammer aufgezeigt (siehe Kapitel 5). Die gewonnenen Erkenntnisse spiegeln sich in einem Satzungsentwurf (siehe Kapitel 6) einer Bundespflegekammer wider. Im siebten Kapitel findet eine zusammenfassende Darstellung der Inhalte statt. Die zugrunde gelegten These, dass Pflegekammern auf Landes- und Bundesebene zur Professionalisierung des Pflegeberufes beitragen und somit ein Garant für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung in Deutschland sind, wird kritisch geprüft und bewertet. Abschließend werden die Ausblicke und Chancen für die Zukunft der Pflege aufgezeigt. Dies mit spezifischem Blick auf die Leistungserbringer, die Pflegeempfänger und die Gesellschaft. Abschließend wird ein Ausblick gegeben und die Chancen für die Zukunft der Pflege, im Blick auf die Leistungserbringer, die Pflegeempfänger und die Gesellschaft, aufgezeigt.


1 Isfort, Klostermann, Gehlen, Siegling, Pflege-Thermometer 2014, 2014, S. 9.

2 Bundesverband deutscher Industrie e.V., Die Gesundheitswirtschaft – ein stabiler Wachstumsfaktor für Deutschlands Zukunft, 2013, S. 6.

3 Behr, Aufbruch Pflege, 2015, S. 17.

4 Albrecht, 2007, S. 4 in: Igl, Weitere öffenlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit, 2008, S. 7.

5 Gohde in: Behr (Fn. 4) S. 56.

6 Statistisches Bundesamt, Fachserie 12 Reihe 7.3.1, 2013, S. 10 f.

7 Weltgesundheitsorganisation (WHO), Europa, Pflege im Aufbruch und Wandel, Stärkung des Pflege- und Hebammenwesens zur Unterstützung der »Gesundheit für Alle«, 1995, S. 17.

8 Heidecker, »Ich bin nur eine Krankenschwester«, 2004, S. 98; Kellnhauser, Krankenpflegekammern und Professionalisierung der Pflege 2012, S. 56; Mai in: Jendrsczok, 2016.

9 Hanika, Ihre erfolgreichen Pflegekammern in Deutschland und Europas, 2015, S. 75.

10 BVerGE 38, 281 und BVerfGE, Beschluss vom 07.12.2001 – 1 BvR 1806/98.

11 Gründungskonferenz zur Errichtung der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 17.12.2014, S. 1.

12 Hanika, (Fn. 9), S. XI.

2 PROZESS DER PROFESSIONALISIERUNG DES PFLEGEBERUFS

2.1 Pflegen zwischen Zeitnot und fachlicher Komplexität – Eine Beschreibung der Ist-Situation

Zusammenfassung

Die pflegerische Versorgung einer hochentwickelten Gesellschaft stellt umfassende Herausforderungen an die gesamte Pflegebranche. Eine immer älter werdende Gesellschaft und die damit steigende Anzahl an pflegebedürftigen, multimorbiden Patienten stehen einem zunehmenden ökonomischen Druck durch steigende Gesundheitsausgaben gegenüber. Der bestehende Fachkräftemangel, hohe physische und psychische Belastungsfaktoren und das steigende Arbeitspensum stellen dabei hohe Anforderungen an die Berufsangehörigen der Pflege.

Verändern sich die sozialen, wirtschaftlichen und politischen Gegebenheiten eines Landes, hat dies unmittelbaren Einfluss auf die Gesundheit der Bevölkerung, die Gesundheitsversorgung und die pflegerische Berufsausübung. Aufgrund der rasanten Veränderungen in Deutschland haben sich die Anforderungen an die Pflegebranche und damit der Arbeitsalltag der Pflege seit Beginn des 20. Jahrhunderts umfassend gewandelt.13

Im Zuge der demographischen Entwicklung der deutschen Bevölkerung steigt die Lebenserwartung der Bürgerinnen und Bürger zunehmend, wie auch der Altersmeridian. Während im Jahr 2000 noch rund 35 % der Bevölkerung über 50 Jahre alt war, werden es im Jahr 2030 bereits 47 % sein, d. h. knapp die Hälfte der deutschen Bürger.14 Dabei nimmt die Zahl der potentiellen und tatsächlichen Pflegebedürftigen in Deutschland zu.15 Die neusten Angaben des Statistischen Bundesamtes sind alarmierend. Bereits im Jahr 2013 waren 2 626 206 Menschen in Deutschland pflegebedürftig.16 Bis 2050 wird sich diese Zahl den Berechnungen zufolge vermutlich mehr als verdoppeln.17

Mit zunehmendem Alter steigt der Bedarf an pflegerischer Betreuung18 – siehe Abbildung 1 (S. 7). Die Dauer der Pflegebedürftigkeit nimmt analog dem Alter zu. Während 0,8 % der Bürger in Deutschland im Alter von 60 Jahren einen Pflegebedarf aufweisen, sind von den 60- bis 80-jährigen bereits 4,7 % und ab einem Alter von 80 Jahren, knapp jeder dritte Deutsche (29,0 %), pflegebedürftig.19

 

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Abb. 1: Pflegequote nach Altersgruppen in Deutschland im Jahr 2013.20

Um den Pflege- und Betreuungsbedarf der zunehmenden Anzahl kranker und hilfsbedürftiger Menschen in Deutschland quantitativ und qualitativ decken zu können, werden zukünftig mehr und besser qualifizierte Pflegefachpersonen benötigt.21 Doch mangelt es in Deutschland, wie auch in anderen Branchen, an qualifiziertem Fachpersonal. Ein bereits eklatanter Fachkräftemangel in der Pflegebranche ist zunehmend erkennbar.22 Im Jahr 2013 waren in der Pflege rund 129 Arbeitsstellen pro eine Million Einwohner unbesetzt.23

Hinzu kommt der Abbau von Arbeitsstellen in der Pflege. In den Jahren 2000 bis 2012 sank die Anzahl der in der Pflege Beschäftigten im Krankenhaussektor um rund 12 %. Gleichzeitig stieg die Anzahl der hauptamtlichen Ärzte in diesem Sektor um rund 40 %.24 Dies führt zwangsläufig dazu, dass immer weniger Pflegefachpersonen immer mehr Pflegebedürftige betreuen müssen. Das Betreuungsverhältnis Pflegekraft zu Patienten liegt in Deutschland heute bei 1 zu 13 mit steigender Tendenz. Hingegen weisen andere Länder wie z. B. die Schweiz ein Verhältnis von 5,3 Patienten zu einer Pflegekraft auf, die Niederlande ein Verhältnis von 4,8 Patienten zu einer Pflegekraft und in Norwegen versorgte eine Pflegekraft im Schnitt nur 3,7 Patienten.25

Des Weiteren sinkt die Verweildauer der Patienten im Krankenhaus und die Fallzahl steigt erheblich an. Dies bedeutet, dass die Patientenanzahl zunimmt und gleichzeitig die Arbeitsintensität für das Personal deutlich steigt. Das wachsende Arbeitspensum muss dabei von immer weniger Pflegefachpersonen geleistet werden, wie Abbildung 2 zeigt.

 

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Abb. 2: Entwicklung Vollkräfte im Pflegedienst in allgemeinen Krankenhäusern.26

In Deutschland haben sich Altersbilder und Lebensformen der Gesellschaft grundlegend geändert. Obgleich die Bereitschaft des ›für-einander-Sorgens‹ in der Gesellschaft zunimmt, können heute viele Pflegebedürftige nicht mehr mit der Unterstützung und Pflege in der eigenen Familie rechnen.27 Deutsche Bürger bauen auf die professionelle Pflege. Eine aktuelle Studie der Deutschen Gesellschaft für Qualität e.V. (DGQ) ergab, dass die Befragten die professionelle Pflege und Betreuung der privaten Pflege deutlich vorziehen.28 Die Pflege und Betreuung der Menschen sowie die Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen wird aus den Familien in Kranken- und Pflegeeinrichtungen übertragen und somit die Verantwortung delegiert.29 Rund ein Drittel aller Pflegbedürftigen wird bereits heute in vollstationären Pflegeeinrichtungen betreut.30 Im Vergleich zum Jahr 1999 stieg die Zahl der betreuten Pflegebedürftigen in stationären Pflegeeinrichtungen 2013 um rund 36 %. Ambulante Pflegedienste versorgen heute im Vergleich zu den Zahlen vor zwei Jahren rund 200 000 Pflegeempfänger mehr. Dies entspricht einem Anstieg von 48,3 %.31 Diese Ursachen führen zusätzlich zu einem erhöhten Bedarf an Pflegefachpersonen in Deutschland, der die heute bestehende Infrastruktur der Pflegebranche bereits an ihre Grenzen bringt.32

Neben der Zunahme der Patientenzahlen und dem gleichzeitigen Rückgang der Pflegestellen hat sich auch die Patientenstruktur gewandelt. Immer mehr Menschen leiden an hoch komplexen Krankheitsbildern sowie an chronischen und dementiellen Erkrankungen. Die pflegerische Fachexpertise wird mehr denn je benötigt.33 Die Multimorbidität der zu Pflegenden erfordert eine umfassende professionelle Pflege und Betreuung. Es besteht der Bedarf an einer intensiven pflegerischen Versorgung bei vergleichsweise niedrigem medizinischem Behandlungsbedarf.34 Doch dies bindet erhebliche zeitliche und personelle Ressourcen. Die aufgeführten Faktoren führen bereits dazu, dass die Patienten nicht mehr bedarfsgerecht versorgt werden können. Isfort, Klostermann, Gehlen und Siegling belegen in ihrer Studie, dass aufgrund des steigenden Arbeitspensums in stationären Einrichtungen im Frühdienst gerade einmal rund 60 % der Patienten mit einer Demenz eine ausreichende Pflege erfahren. Auf nur jeder 5. Station wird die pflegerische Versorgung von demenziell erkrankten Patienten als sicher eingestuft.35

Pflegefachpersonen unterstützen Menschen in der Bewältigung existenzieller Lebenskrisen.36 Die Begleitung pflegebedürftiger Menschen erfordert dabei von den Pflegenden ein hohes Maß an physischer und psychischer Stärke und verlangt außerdem von ihnen, ethisch schwierige Entscheidungen mittragen zu müssen.37 Auf der einen Seite rückt das soziale Umfeld, bedarfsgerechte Beratungen sowie die Pflegeüberleitung aus den stationären in ambulante Versorgungseinrichtungen immer mehr in den Fokus der pflegerischen Aufgaben.38 Auf der anderen Seite führt die Versorgungssituation zu hohen psychischen und physischen Belastungen, mit denen Pflegekräfte täglich konfrontiert werden. Können die Belastungen nicht mehr ausreichend kompensiert werden, führt dies zu Unzufriedenheit, einem erhöhten Krankenstand und nicht selten einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Pflegeberuf.39 Eine deutschlandweite Studie im Jahr 2009 hat ergeben, dass jede vierte Pflegefachperson aufgrund ihrer Überforderung im Beruf eine Reduzierung ihrer vertraglichen Arbeitszeit anstrebte. Gleichzeitig haben die Pflegefachpersonen, hochgerechnet auf alle Pflegende Deutschlands, in nur einem halben Jahr Überstunden in Höhe von 15 000 Vollzeit-beschäftigten geleistet.40 Dabei stellt die Berufsgruppe der Pflege die größte Berufsgruppe des Gesundheitswesens dar, wie Abbildung 3 zeigt.

 

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Abb. 3: Anzahl Berufsangehörige der Heilberufe nach Berufsgruppe.41

Aus Kostengründen wird versucht, diese Personallücken meist mit Aushilfskräften zu kompensieren.42 Der Mangel an ausgebildeten Pflegefachpersonen führt zu einem erhöhten Leistungspensum der einzelnen Pflegekraft43, was den Druck zusätzlich erhöht. Der dringend benötigte berufliche Nachwuchs der Pflege nimmt angesichts der allgemein sinkenden Geburtenrate aber auch aufgrund der schlechten Reputation des Pflegeberufes weiter ab.44 Die Pflegeausbildung gilt als unattraktiv. Nach einer Studie des Instituts für Public Health und Pflegeforschung (IPP) der Universität Bremen wird eine Ausbildung in der Pflege von Seiten der Schüler und deren Eltern nicht näher in Betracht gezogen.45

Der erhöhte Versorgungsaufwand bei gleichzeitiger Verkürzung der Verweildauer der zu Pflegenden erfordert eine Umstrukturierung der Patientenversorgung.46 Dies stellt zukünftig höhere Anforderungen an die Organisation und Leitung des Berufsstandes. Die veränderten Versorgungsstrukturen und der Fachkräftemangel bedürfen vielseitiger administrativer, koordinierender und steuernder Aufgaben.47 Auch die fachlichen Anforderungen nehmen zu. Nur ein Beispiel dafür ist die technisierte Hochleistungsmedizin, die vor allem in der intensivmedizinischen Patientenversorgung eine tragende Rolle spielt. Um den steigenden Anforderungen in Zukunft gerecht zu werden, benötigen die Pflegekräfte eine solide und wissenschaftlich fundierte, evidenzbasierte Grundausbildung, sowie eine bedarfsgerechte Fort- und Weiterbildung. Ein qualifiziertes und breites Fachwissen auf dem Stand aktueller pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse ist unabdingbar.48 Pflegende benötigen über ihr pflegespezifisches Fachwissen hinaus ein breites Spektrum an Kompetenzen, beispielsweise in den Bereichen Ethik, Sozialpsychologie, Kommunikation, Organisation, Anleitung, Lehre und Beratung.49 Es fehlt an einheitlichen Qualitäts- und Pflegestandards, die für alle Pflegefachpersonen verbindlich geregelt sind.50 In allen Tätigkeitsbereichen der Patientenversorgung muss zudem eine steigende Informationsflut bewältigt werden.51 Der Einsatz von neuen Informationstechnologien, der steigende Dokumentationsaufwand und der gleichzeitige Anspruch der transparenten Leistungserbringung, bringt die bisherige Berufssystematik an ihre Grenzen.52 Zudem müssen stationäre und ambulante Einrichtungen des Gesundheitswesens zahlreiche Anforderungen erfüllen, die sich aus der Sozialgesetzgebung vorrangig im Sozialgesetzbuch (SGB) V und SGB XI ergeben. So sind beispielsweise in § 70 SGB V umfassende Qualitätsanforderungen verankert.53 Jedoch können die steigenden Qualitätsanforderungen unter den genannten Bedingungen nicht mehr vollständig erbracht werden.54 Die Gefahr des Qualitätsverlustes in der pflegerischen Versorgung ist gegeben.

Die professionelle Pflege wird im Zuge der steigenden Gesundheitsausgaben zunehmend nach ökonomischen Normen ausgerichtet. So wird die ambulante Pflegetätigkeit z. B. mittels Pflegeminuten, mit einem Geldwert hinterlegten Pflegemaßnahmen und Stufen der Pflegebedürftigkeit getaktet.55 Im Krankenhaussektor wurde darüber hinaus 2003 das G-DRG-System zur Abrechnung von Krankenhausleistungen eingeführt. Dieses bildet auf der Grundlage von diagnosebezogenen Fallgruppen den ökonomischen Aufwand der Patientenbehandlung ab. Maßgebend ist dabei ein errechneter Diagnose- und Prozedurenschlüssel.56 Dieses System ermöglicht dem Leistungserbringer eine freie Mittelverwendung. Vorgegebene Personalschlüssel oder Qualifikationsanforderungen, die eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung sicherstellen würden und für die Leistungserbringer verbindlich einzuhalten wären, sind darin nicht festgeschrieben. Die erbrachten Pflegeleistungen wirken sich damit nicht auf die Vergütung der Fallpauschalen aus. Der tatsächliche pflegerische Behandlungsbedarf der Patienten und die geleisteten Arbeitsstunden werden nicht abgebildet.57

Eines der größten Probleme aus pflegerischer Sicht ist, dass die Pflegefachpersonen, als größte Berufsgruppe des Gesundheitssystems, unverhältnismäßig wenig zur konzeptionellen Gestaltung des Gesundheitswesens und der Gesundheitsversorgung in Deutschland beitragen.58 Es fehlt an berufseigener Interessenvertretung der Pflege und einem kraftvollen und entschiedenen Eingreifen der Berufsgruppe.59 Die Bedürfnisse des Berufsstandes werden nur unzureichend beachtet. Bislang dominieren weitestgehend die fachfremden Akteure des Gesundheitswesens und vertreten stellvertretend die Belange der Pflegefachpersonen.60

Es lässt sich abschließend deutlich erkennen, dass der Pflegesektor bereits heute vor enormen Herausforderungen steht, die sich in den kommenden Jahren noch weiter zuspitzen werden. Um das hohe Leistungsniveau der Pflege in Zukunft erhalten und damit eine qualitativ hochwertige, bedarfsgerechte pflegerische Versorgung der Bevölkerung gewährleisten zu können, sind umfassende Reformen nötig. Der Reformbedarf der Pflegetätigkeit wird jedoch nach Meinung der Fachverbände von der Politik nicht ernst genommen.61 Zunächst muss sich die Gesellschaft der Herausforderungen und Probleme bewusst werden.62 Nach Gohde, Landenberger und Münch gilt es die Kontinuität der Pflege zu stärken, Informationsdefizite abzubauen sowie die Partizipationsmöglichkeiten und Entscheidungsfähigkeit der Pflegenden aufrecht zu erhalten.63 Ein professionelles Handeln ist unabdingbar, wenn man der zunehmenden Komplexität und Dynamik im Gesundheitswesen gerecht werden will. Die Fähigkeit kreative und selbstverantwortliche Handlungen durchzuführen, nehmen in der Arbeitswelt stets an Bedeutung zu.64

Die Pflege in Deutschland strebt danach eine eigene Profession zu erzielen.65 Dabei stellt sich die Frage, was eine Profession kennzeichnet, was die Professionsanhänger in besonderer Form auszeichnet und wie der vollständige Professionsstatus erreicht werden kann. Diese Kriterien werden im folgenden Kapitel näher beleuchtet.

2.2 Von der Laienpflege zur »Profession Pflege« – Ein Exkurs

Zusammenfassung

Systematisch erlerntes Fachwissen, berufsspezifische Fähigkeiten und Kompetenzen qualifizieren Pflegefachpersonen zur Ausübung ihres Berufes. Üben Berufsangehörige besonders situationsintelligente und kreative Handlungen, fern von schematischen Handlungsabläufen, aus, spricht man von sog. kreativen Berufen oder auch Professionen. Eine Profession kennzeichnet u. a. das Handlungsmonopol, Autonomie, Prestige, Anerkennung und die berufliche Selbstverwaltung. Der Pflegeberuf strebt nach dem Erhalt des Professionsstatus. Er befindet sich zurzeit in der Semiprofessionalisierungsphase.

Pflege in Form von Selbstpflege66, Laienpflege67 und der beruflichen Pflege erhält und fördert die Gesundheit des Menschen und mindert Leiden.68 Die professionelle Pflege versteht sich dabei als »prozesshaftes Geschehen, das kurative, präventive, gesundheitsfördernde, rehabilitative und palliative Angebote gleichermaßen umfasst«.69 Während die Selbst- und Laienpflege seit je her praktiziert wird, entwickelte sich der anerkannte Pflegeberuf erst Anfang des 20. Jahrhunderts.70

Die moderne Gesellschaft ist dadurch geprägt, gesellschaftlich bedeutende Funktionen und Arbeitsverrichtungen in Form von Berufen zu organisieren.71 Die sog. ›Verberuflichung‹ bezieht sich auf den Übergang von Arbeitsverrichtungen zu einem eigenständigen Beruf.72 Die Bezeichnung des Berufes lässt sich wie folgt definieren:

Ein Beruf ist eine »(…) öffentlich anerkannte, wirtschaftlich orientierte Tätigkeit, die ein bestimmtes, durch Ausbildung erworbenes Wissen voraussetzt und der Sicherung des Lebensunterhalts dient«.73

»Der Beruf bildet ein Spektrum an Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten ab, welches in der Regel systematisch erlernt wird und das Individuum in die Lage versetzt spezifische Leistungen zu erbringen«.74

Berufsangehörige verfügen demnach über berufsspezifisches Fachwissen sowie spezielle Fertigkeiten, welche sie in die Lage versetzen, bestimmte Handlungen zu vollziehen. Das fachbezogene und systematisch erlernte Wissen stellt ein Alleinstellungsmerkmal für die Berufstätigen dar. Das Ablegen des staatlichen Examens zertifiziert den Pflegefachpersonen fachbezogene Fachkenntnisse und Kompetenzen, die sie für den Pflegeberuf qualifizieren.75

Als eine besondere Kategorie der Berufe bezeichnen Schmid und Stichweh die sog. kreativen Berufe. Diese werden bereits in der Zeit des Ständerechts als Professionen bezeichnet. Sie kennzeichnet nach ihrer Auffassung den Umgang mit unvorhersehbaren Problemstellungen. Die Angehörigen der Profession können keine bestimmten Werkzeuge anwenden oder ausschließlich auf der Basis festgelegter Regeln agieren. Vielmehr müssen sie situationsintelligente, kreative Handlungen vollziehen.76 Nach der Auffassung von Dewe erfüllen Professionen darüber hinaus gesellschaftlich nützliche Dienstleistungen und dienen damit der Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Ordnung. Die Angehörigen einer Profession üben ihre serviceorientierte Tätigkeit mit Eifer und im Sinne der Solidarität aus.77 Dabei stellen sich die Fragen: Wann erhält ein anerkannter Beruf den Status einer Profession? Und weist der Pflegeberuf in Deutschland die Kennzeichen einer Profession auf?

Den Professionsstatus erlangt ein Beruf nicht nur auf Grund der Art und Weise der Arbeitsverrichtung. Dieser verlangt vielmehr das Erfüllen vielfältiger Kriterien. Der Beruf muss sich einem Entwicklungsprozess unterziehen, um den Status einer Profession zu erlangen. Der Begriff der Professionalisierung beschreibt diesen Prozess als ein Übergang von der Arbeitsverrichtung zu einem eigenständigen Beruf hin zu einer Profession.78

Kriterien, die eine Profession kennzeichnen79, werden in der Literatur vielseitig beschrieben.80 Nach den Autoren Dewe et al., Kruse und Wagner sowie Kellnhauser erfüllt, mit weiter Übereinstimmung der gesichteten Fachliteratur, eine anerkannte Profession folgende Kriterien81:

Handlungsmonopol

berufliche Autonomie

akademische Ausbildung

eigenes Disziplinarrecht

Anerkennung und Prestige

Delegationsrecht

Handeln im Sinne des öffentlichen Wohls

spezialisiertes Wissen

Berufsethik

Selbstverwaltung

Berufsorganisation

Werden diese Kriterien erfüllt, erhält der Berufsstand den vollen Status einer Profession.82 Eine Profession übernimmt für ihre erbrachten Leistungen eine Monopolstellung. Die Professionsmitglieder bieten demnach ausschließlich diese Leistung an und bestimmen mit ihrem individuellen Angebot den Markt. Die Angebotsnachfrage trifft zu 100 % die Monopolisten.83 Nach Kruse und Wagner verleiht das Monopol »den Praktikern der Profession Autonomie, öffentliche Anerkennung, Prestige, Macht und Autorität«.84 Wie bereits beschrieben, handeln Professionelle serviceorientiert und im Sinne der Allgemeinheit. Diese Werte und Verhaltensweisen bündeln sich in der Ideologie der Profession.85 Ihre speziellen Kompetenzen basieren auf den gesellschaftlichen Werten eines Landes.86 Die Professionsideologie stellt eine der wichtigsten Voraussetzung im Professionalisierungsprozess dar. Mit ihr erhalten die Professionsmitglieder die Kontrolle und Autonomie über ihre Arbeit und die Arbeitsbedingungen. Mit dem Status der Profession tragen die Mitglieder die Verantwortung der Meinungsbildung der Gesellschaft. Ihnen obliegen die Interpretation allgemein gültiger Werte, wie z. B. Glück, Gerechtigkeit, Wahrheit, Moral und Gesundheit.87

Die Professionsmitglieder verfügen über ein spezialisiertes Wissen. Dieses Wissen wird von der Profession systematisiert und zu einer eigenen Wissenschaft weiterentwickelt.88 Professionelle zeichnen sich demnach durch eigenständiges Handeln auf der Grundlage von wissenschaftlich fundiertem Fachwissen aus.89 Nach Oevermann wenden Professionen dieses bewährte Wissen zur Problemlösung bzw. Krisenbewältigung an. Zum einen versetzt das standardisierte Wissen die Professionsmitglieder in die Lage konkrete praktische Lösungsstrategien ableiten zu können. Zum anderen kann das Wissen auch ›interventionspraktisch‹ eingesetzt werden, d. h. indem man z. B. Klienten in Krisensituationen – wie die der Krankheit berät und damit deren autonome Problembewältigung wiederherstellt.90

Die Professionsmitglieder durchlaufen ein umfassendes Ausbildungsprogramm. Erst mit Abschluss einer akademischen Ausbildung sind die Professionsmitglieder berechtigt ihre Tätigkeit auszuüben.91 Über die Aneignung von professionseigenem Wissen entwickeln Professionelle einen eigenen Habitus.92 Tritt man neu in eine Profession ein, bedeutet dies für das Individuum die Aufnahme in eine spezielle gesellschaftliche Gruppe.93 Die Rolle der Professionsangehörigen wird erlernt und übernommen.94 Die professionelle Tätigkeit nimmt eine bedeutende Rolle im Leben der professionell Tätigen ein und spiegelt sich in der Art und Weise sein Leben zu bestreiten wider.95 Professionen streben danach, die materielle und immaterielle Vergütung der Professionsangehörigen zu sichern. Der soziale Status soll angehoben und das Ansehen gesteigert werden.96

Eine Profession ist frei von Fremdkontrolle durch Laien oder den Staat.97 Sie verfügt über ein eigenes Disziplinarrecht. Die Professionellen kontrollieren autonom die Ausbildung, die Zugangsberechtigungen und die Tätigkeit ihrer Mitglieder.98 Ein weiteres Merkmal ist das professionseigene Delegationsrecht. Dabei werden »prestigearme Tätigkeiten an nicht-Professionsangehörige« delegiert.99

Die Entwicklung eines eigenen Berufsethos nimmt im Rahmen der Professionalisierungsbestrebungen eine bedeutende Rolle ein. Arnold beschreibt diesen als professionseigene Verhaltensrichtlinien der Berufsangehörigen.100 Diese Maßgaben werden von den Berufsangehörigen, ausgerichtet nach ihrem professionellen Berufsverständnis, aufgestellt. Das Berufsethos enthält für alle verbindliche Interpretationen gesellschaftlicher Werte und dient in diesem Sinne der Orientierung der Professionsangehörigen. Der Berufskodex untermauert zum Schutz der Klienten das verantwortliche Handeln der Professionellen. Zugleich wird eine professionsinterne Selbstregulierung im Rahmen der Berufs- und Standesorganisation ermöglicht. Diese ist berechtigt die Handlungen der Berufsangehörigen zu bestimmen, zu kontrollieren und ggf. zu sanktionieren.101 Nach Ciesinger et al. beinhaltet die Professionalisierung eines Dienstleistungsberufes zudem die Herstellung eines positiven Dienstleistungsklimas.102

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist die Selbstverwaltung. Die Mitglieder einer Profession regulieren und überwachen ihren Berufsstand selbständig. In den klassischen Professionen nehmen Kammern die berufsständische Selbstverwaltung wahr. Diese übernehmen vielseitige Aufgaben in Bezug auf die Professionsmitglieder und stellen die Versorgung der Gesellschaft sicher.103

Es ist zu beachten, dass die zuvor aufgeführten Kriterien nicht als einzeln zu erreichende Ziele gewertet werden können. Vielmehr treten diese gemeinsam in Erscheinung und bedingen sich gegenseitig. Beispielsweise können Prestige, Macht, Handlungsmonopol und gesellschaftliche Anerkennung die Position der Profession gegenseitig begünstigen und zugleich hemmen.104

Die Professionalisierungsbestrebungen des Pflegeberufes in Deutschland begannen Mitte des 20. Jahrhunderts.105 Ziel des Professionalisierungsprozesses der Krankenpflege ist es, die Kriterien einer Profession vollständig zu erfüllen und damit die gesellschaftliche Anerkennung als Profession zu erlangen.106 Mit den Bestrebungen nach Professionalisierung und Akademisierung des Pflegeberufes in Deutschland befindet sich die Pflege zurzeit in einer Phase des Umbruchs.107 Die Pflege in Deutschland strebt danach, den zunehmend veränderten Anforderungen, wie in Kapitel 2 beschrieben, mit einer Anpassung beruflicher Aufgaben und dem Erwerb wissenschaftlich fundierten Wissens zu begegnen. Sollte diese Entwicklung gelingen, fördert dies nach Kellnhauser zum einen den akademischen Wissenszuwachs der Berufsangehörigen und zum anderen die Anerkennung und Wertschätzung der Pflege innerhalb der Gesellschaft. Die Professionalisierung der Pflege könnte damit gleichzeitig auf beiden Ebenen vorangetrieben werden.108

Nach Kruse und Wagner befindet sich der Pflegeberuf in Deutschland in der Semiprofessionalisierungsphase.109 Von der Profession abgeleitet, erfüllt eine Semiprofession »einen geringen Status, basierend auf weniger spezialisiertem Wissen«.110 Sie beschreibt die noch unvollständige Umsetzung aller Anforderungen an eine Profession.111 Nach Carr-Saunders kennzeichnet eine Semiprofession darüber hinaus die Anwendung technischer Kenntnisse und praktischer Fähigkeiten als Ersatz eines theoretisch-wissenschaftlichen Studiums.112 Neben dem Pflegeberuf werden auch Lehrer und Sozialarbeiter als Semiprofessionen bezeichnet.113 Um den Status der Profession zu erhalten gilt es, administrative Hürden im Arbeitsfeld zu überwinden und die Monopolstellung in der Leistungserbringung zu erlangen.114

Die in Kapitel 2 beschriebenen Herausforderungen der Pflegebranche lassen einen deutlichen Handlungsbedarf der Berufsangehörigen der Pflege erkennen. Besteht jedoch ein unzureichendes Wissen über die Arbeit der Pflegefachpersonen, erscheint vielen Menschen unklar, warum diese Tätigkeit einem Professionalisierungsprozess unterzogen werden soll und z. B. eine Akademisierung der Ausbildung erforderlich ist.115 Um eine notwendige Reform einleiten zu können, muss zunächst die Notwenigkeit einer Veränderung erkannt werden. In der Umsetzung der Reform – ausgerichtet nach den Reformzielen – müssen »die praktizierenden Pflegenden deutlicher in den Fokus« gerückt werden.116

Im Rahmen der Professionalisierungsbestrebungen der Pflege können die Berufsangehörigen auf geeignete Instrumente wie z. B. Pflegetheorien und Pflegemodelle zurückgreifen. Auch die Weiterentwicklung der Pflegeforschung, der Akademisierung der grundständigen Ausbildung sowie die Entwicklung eines neuen Berufsverständnisses unterstützen, werden sie gemeinsam verfolgt, die Professionalisierung.117

Um die professionelle Autonomie zu erlangen, wird in Deutschland schon lange die Möglichkeit der Errichtung einer berufsständischen Vertretung gefordert. Mit der Errichtung der Pflegekammern »soll durch Selbstbestimmung und Selbstkontrolle pflegerischer Aufgaben die Professionalisierung des Berufes erreicht werden«.118 Im europäischen Raum ist die Pflege in dezentralen und demokratisch geführten Staaten fest verankert. Außerhalb von Deutschland übernehmen Pflegekammern Aufgaben und Zuständigkeiten, die den Professionalisierungsprozess der Pflege maßgeblich voranbringen und zu einem hohen Professionalisierungsgrad beitragen. In Deutschland konnte bisher nicht an die europäischen Entwicklungen angeknüpft werden. Die Berufsausübung ist weitestgehend gekennzeichnet von Fremdbestimmung.119

Im Fokus der Professionalisierungsbestrebungen der Pflege in Deutschland sollen im folgenden Kapitel die Facetten der berufsständischen Selbstregulierung und der beruflichen Selbstverwaltung näher betrachtet werden.


13 WHO, (Fn. 7), S. 11 f.

14 Destatis, Stand: 2015, https://www.destatis.de/bevoelkerungspyramide/#!y=2030&a=50,100&g, Zugriff: 10.09.2015.

15 Behr, (Fn. 4), S. 61.

16 Statistisches Bundesamt, Stand: 2015 https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Gesellschaft-Staat/Gesundheit/Pflege/Tabellen/PflegebeduerftigePflegestufe.html;jsessionid=19A96C4A02ED425FA30CCAB22F343E0A.cae4, Zugriff: 20.11.2015.

17 Statistisches Bundesamt, Stand: 2014, https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Gesellschaft-Staat/Gesundheit/Pflege/Pflege.html, Zugriff: 20.11.2015.

18 Statistisches Bundesamt, Stand: 2015, https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Gesellschaft-Staat/Gesundheit/Pflege/Pflege.html, Zugriff: 20.11.2015.

19 Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung und den Stand der pflegerischen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland, 2011, S. 97.

20 Statistisches Bundesamt, Stand: 2015, https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Gesellschaft-Staat/Gesundheit/Pflege/Pflege.html, Zugriff: 20.11.2015.

21 Meyer, Die Veränderung der Arbeitssituation in der Krankenpflege: Interesse und Bereitschaft Pflegender zur Mitgestaltung, 1996, S. 7 f.

22 Behr, (Fn. 4), S. 17.

23 Statista, Stand: 2015, http://de.statista.com/statistik/daten/studie/278269/umfrage/offene-stellen-fuer-pflegekraefte-in-deutschland-nach-bundeslaendern/, Zugriff: 21.11.2015.

24 Isfort et al., (Fn. 1), S. 17.

25 Albert, Gewinnbringende Pflege, 2015, S. 72.

26 Isfort et al., (Fn. 1), S. 17.

27 Gohde in: Behr, (Fn. 4), S. 55.

28 Deutsche Gesellschaft für Qualität e.V., INNOFACT AG, Qualität in der Pflege 2015, 2015, S. 5, 21.

29 Kruse, Wagner, Ethik und Berufsverständnis der Pflegeberufe, 1994, S. 110.

30 Statistisches Bundesamt, Stand: 2015, https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Gesellschaft-Staat/Gesundheit/Pflege/Tabellen/PflegebeduerftigePflegestufe.html;jsessionid=19A96C4A02ED425FA30CCAB22F343E0A.cae4, Zugriff: 21.11.2015.

31 Statistisches Bundesamt, Pflegestatistik 2013, Deutschlandergebnisse, 2013, S. 7.

32 Albrecht, (Fn. 4), S. 8.

33 Roßbruch, Zur Errichtung von Pflegekammern – Der Wahnsinn der Pflegekammergegner hat Methode, 2014b, S. 54.

34 Albrecht, (Fn. 4), S. 6 f.

35 Dip, (Fn. 24), S. 9.

36 Klatt, Ciesinger, Cohnen, Goesmann, Lisakowski in: Cieisinger et al., 2011, S. 32.

37 Kruse et al., (Fn. 2929), S. 3.

38 Landenberger et al. 2002, S. 24. in: Igl, Weitere öffenlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit, 2008, S. 7.

39 Klatt, Ciesinger, Cohnen, Goesmann, Lisakowski in: Cieisinger et al., (Fn. 36), S. 32.

40 Isfort, Weidner, Pflege-Thermometer 2009, 2010, S. 7.

41 Statistisches Bundesamt, 2013, Fachserie 12 Reihe 7.3.1, eigene Darstellung.

42 Kähler in: Behr (Fn. 4), S. 23.

43 Kruse et al., (Fn. 29), S. 68.

44 Kähler in: Behr, (Fn. 4), S. 23.

45 Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP), Imagekampagne für Pflegeberufe auf der Grundlage empirisch gesicherter Daten, 2010, S. 5.

46 Kruse et al., (Fn. 29), S. 85 f.

47 Igl, Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit, 2008, S. 6 ff.

48 Meyer, (Fn. 21), S. 7.

49 Behr et al., (Fn. 4), S. 17. auch: Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Bundesvorstand, Position des DBfK zur Fachkraftquote in der stationären Altenhilfe, 2011, S. 1.

50 Hamdorf, Öffentliche und private Verantwortung für Qualität in der Pflege, 2009, S. 71.

51 Igl, (Fn. 47), S. 7.

52 Albrecht in: Igl, Weitere öffentlich-rechtliche Regulierung der Pflegeberufe und ihrer Tätigkeit, 2008, S 8.

53 Igl, (Fn. 47), S. 8.

54 Roßbruch, (Fn. 33), S. 54.

55 Müller, Berufliche Weiterbildung und Kompetenzentwicklung mit dem Ziel »Stationsleitung im Krankenhaus«, 2011, S. 83.

56 Gesundheitsberichterstattung des Bundes, Stand: 2015, https://www.gbe-bund.de/gbe10/abrechnung.prc_abr_test_logon?p_uid=gast&p_aid=0&p_knoten=FID&p_sprache=D&p_suchstring=3911, Zugriff: 21.11.2015.

57 Albert, (Fn. 25), S. 73.

58 WHO, (Fn. 7), S. 12 f.

59 Hanika, Kammern der Berufsständischen Selbstverwaltung in der Europäischen Union im Lichte des deutschen und europäischen Rechts, 2010a, S. 424.

60 Behr, (Fn. 4), S. 19.

61 Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK), Bundesvorstand, Position des DBfK zur Fachkraftquote in der stationären Altenhilfe, 2011, S. 1.

62 Landenberger, Münch, Innovation in der Pflege, 2011, S. 7.

63 Gohde in: Behr, (Fn. 4), S. 55 ff.; Landenberger et al., (Fn. 62), S. 7 f.

64 Schmid in: Hipp, Professionalität und Professionalisierung im Beratungsbereich, 1995, S. 2.

65 DBfK, (Fn. 61), S. 1.

66 Selbstpflege definiert sich durch die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen für die eigene Gesundheit mit dem Ziel die eigene körperliche und psychische Gesundheit und das Wohlbefinden zu erhalten und wiederherzustellen (Lektorat Pflege, Menche, Pflege heute, 2004, S. 20).

67 Die Laienpflege ist geprägt von der Unterstützung pflegebedürftiger Menschen durch nahe Bezugspersonen, Nachbarn, Freunde, die keine Pflegeausbildung aufweisen (Lektorat Pflege, Menche, Pflege heute, 2004, S. 20).

68 An dieser Stelle soll darauf hingewiesen werden, dass diese drei Formen der Pflege sich in ihrer Ausführung ergänzen, in Zukunft weiterhin bestehen müssen und keine qualitative Abstufung bedeuten.

69 Löser-Priester, Advanced Nursing Practice, Die Rolle der Pflege neu gestalten, 2007, S. 6.

70 Müller, (Fn. 55), S. 43.

71 Klement, Von der Laienarbeit zur Profession?, 2006, S. 31.

72 Prüfer, Vom Liebesdienst zur Profession, 1997, S. 21.

73 Lektorat Pflege, Menche, Pflege heute, 2004, S. 22.

74 DBfK, Pflegekammer, Beitrag zur Diskussion über Kammern in der Pflege, 1995, S. 7.

75 Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (Krankenpflegegesetz – KrPflG), vom 16.07.2003, zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 16.7.2015 I 1211; Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz – AltPflG), vom 17.11.2000 neugefasst durch Bek. v. 25.8.2003 I 1690, zuletzt geändert durch Art. 10 G v. 16.7.2015 I 1211.

76 Schmid 1995, Stichweh 1994 in: Hipp, Joachim, Professionalität und Professionalisierung im Beratungsbereich, S. 2.

77 Dewe, Ferchhoff, Peters, Stüwe, Professionalisierung – Kritik – Deutung, 1986, S. 165.

78 Prüfer, (Fn. 72), S. 21.

79 An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass in dieser Arbeit lediglich ein Überblick in die Thematik der Professionalisierung des Berufsstandes der Pflege gegeben werden kann. Vertiefende Ausführungen sind der angegebenen Literatur zu entnehmen.

80 Siehe Kellnhauser, 2012, Kruse et al., 1994, Dewe et al. 1986.

81 Kruse et al., (Fn. 29), S. 42. auch: Kellnhauser, Krankenpflegekammern und Professionalisierung der Pflege 2012, S. 171.

82 Kellnhauser, Krankenpflegekammern und Professionalisierung der Pflege, 2012, S. 171.

83 Siebert, Lorz, Einführung in die Volkswirtschaftslehre, 2007, S. 134.

84 Kruse et al., (Fn. 29), S. 43.

85 Dewe et al., (Fn. 77), S. 167.

86 Sprondel, 1972 in: Kellnhauser, (Fn. 82), S. 36.

87 Dewe et al., (Fn. 77), S. 167.

88 Dewe in Kellnhauser, (Fn. 82), S. 38.

89 Klement, (Fn. 71), S. 46.

90 Oevermann, Profession contra Organisation? Strukturtheoretische Perspektiven zum Verhältnis von Organisation und Profession in der Schule in: Hummrich, Kramer, Pädagogische Professionalität in Organisationen S. 58, 62.

91 Klement, (Fn. 71), S. 46.

92 Dewe et al., (Fn. 77), S. 165.

93 Kellnhauser, (Fn. 82), S. 42.

94 Dewe in Kellnhauser, (Fn. 82), S. 38.

95 Kellnhauser, (Fn. 82), S. 42.

96 Dewe in Kellnhauser, (Fn. 82), S. 38.

97 Klement, (Fn. 71), S. 47.

98 Prüfer, (Fn. 72), S. 21.

99 Hampel, Häberli-Schori in: Kellnhauser, (Fn. 82), S. 39.

100 Arnold, Pädagogische Professionalisierung betrieblicher Arbeit, 1983, S. 70 f.

101 Kaiser, Beiträge der Weiterentwicklung zur Professionalisierung der Pflege, 2005, S. 34 f.

102 Ciesinger, Fischbach, Klatt, Neuedorff, Berufe im Schatten, 2015, S. 13.

103 Höfert 1998 in: Kaiser (Fn. 101), S. 47.

104 Gruending in: Kellnhauser, (Fn. 82), S. 53.

105 Kellnhauser, (Fn. 82), S. 57.

106 Kellnhauser, (Fn. 82), S. 171.

107 Brühe, Rottländer, Theis, Denkstile in der Pflege, 2004, S. 310.

108 Kellnhauser, (Fn. 82), S. 54.

109 Kruse et al., (Fn. 29), S. 43.

110 Heidecker, (Fn. 8), S. 32.

111 Prüfer, (Fn. 72), S. 23.

112 Hampel in: Kellnhauser, (Fn. 82), S. 41.

113 Kellnhauser, (Fn. 82), S. 41.

114 Dewe et al., (Fn. 77), S. 204.

115 Zühlke-Robinet, Wertschätzung, Stolz und Professionalisierung in der Dienstleistungsarbeit »Pflege«, 2010, S. 11.

116 Behr, Dielmann, Höfert, Huneke, Kähler, Neumann, Selg, Stiller-Wüsten, in: Behr, (Fn. 4), S. 62.

Details

Seiten
ISBN (ePUB)
9783842688766
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2017 (Januar)
Schlagworte
Bundespflegekammer Pflegekammer Recht Pflege Medizin & Gesundheitswesen Altenpflege

Autoren

  • Ursula Jendrsczok (Autor:in)

  • Manuela Raiß (Autor:in)

Ursula Jendrsczok ist Gesundheits- und Krankenpflegerin. Sie studierte Pflegemanagement und Health Care Management. Manuela Raiß ist Altenpflegerin. Sie studierte Pflegemanagement und –wissenschaft, arbeitete als Pflegesachverständige und Qualitätsbeauftragte. Beide Autorinnen arbeiten seit der Gründung bei der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz.
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Titel: Die Bundespflegekammer