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Qualitätsindikatoren für die Altenpflege

Die neue Qualitätsprüfung kennen und umsetzen. Pflegenoten waren gestern

von Jutta König (Autor:in) Manuela Raiß (Autor:in)
128 Seiten

Zusammenfassung

Ab dem 1. Januar 2019 müssen sich die rd. 13.000 Einrichtungen der stationären Altenpflege neuen Qualitätsprüfungen stellen: Mit Qualitätsindikatoren wird künftig die Ergebnisqualität der Pflege gemessen:

Für Pflegekräfte bedeutet das eine Umstellung: Sie müssen kompetenteFachgespräche mit den Prüfern führen, Versorgungsergebnisse selbstständig auflisten, Pflegeprozesse eigenverantwortlich strukturieren und für die Ergebnisse geradestehen.

Für Pflegedienstleitungen und -fachkräfte bedeutet das neue System eine fundamentale Umstellung. Fachlichen Rat erhalten sie mit diesem Buch. Jutta König und Manuela Raiß bereiten das Thema der Qualitätsindikatoren so praxisnah auf, dass die Umstellung gar nicht mehr (so) schwer fällt.

Leseprobe

Inhaltsverzeichnis


Vorwort

Seit 2009 gab es in ambulanten und stationären Altenhilfeeinrichtungen die MDK-Noten. Nun ist Schluss. Die oft nicht nachvollziehbaren Mengen an Einser-Noten waren sicher ein Grund für die Abschaffung. Ein weiterer Grund – und auch die neue Ausrichtung – ist die Tatsache, dass all die Jahre nur die Ergebnisqualität der Pflegedokumentation geprüft wurde, nicht aber das Ergebnis beim Pflegebedürftigen und Klienten. Das ändert sich nun.

Daher befasst sich dieses Buch mit den neuen Qualitätsprüfungen in allen Altenhilfebereichen, ambulant, teilstationär (Tagespflege) und stationär. Denn der Gesetzgeber hat den Noten ein Ende beschert. Aus guten Gründen: »Allerdings können die Transparenzberichte derzeit nur Anhaltspunkte geben. Die veröffentlichten Bereichs- und Gesamtnoten ermöglichen keine differenzierte Qualitätsdarstellung und geben zu wenige Informationen über die tatsächliche Ergebnisqualität der Einrichtungen«1

Hinzu kommen zunächst stationär die Qualitätsindikatoren (QI). Diese sollen es möglich machen, dass Einrichtungen, Kassen, Mitarbeiter sowie Interessenten erkennen können, auf welchem Stand die Versorgungsqualität innerhalb einer Einrichtung, eines Dienstes steht.

Die Umsetzung dieser neuen Qualitätsindikatoren war, wie in der Vergangenheit schon, ein Politikum. Es gab unzählige Diskussionen und Sitzungen, bis letztlich im September 2018 die QI der Öffentlichkeit vorgelegt wurden. Beteiligt waren wie immer die Kassenvertreter und Vertreter/Verbände der Einrichtungen. Zunächst werden ab 2019 die QI in den stationären Einrichtungen angewendet. Im Vergleich zu den bisherigen Prüfvorgaben erheben die Einrichtungen dann regelmäßig (2 × jährlich) ihre Aussagen zur internen Qualität (Qualitätsindikatoren – QI) und werden auf deren Plausibilität und Korrektheit (Qualitätsaspekte – QA) überprüft.

Es liegen derzeit (im Frühjahr 2019) noch keine Erfahrungswerte zum Umgang mit dem neuen Prüfverfahren vor. Wir beziehen uns daher auf die unten aufgeführten maßgeblichen Quellen. Diese sind veröffentlicht und können Ihnen als Grundlage für die Neuorientierung und Prüfungsvorbereitung dienen. Sie erhalten Sie u. a. als Download unter https://www.pflege-prozess-beratung.de/download:

Wingenfeld K et al. (2018): Entwicklung der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI und die Darstellung nach § 115 Abs. 1a SGB XI in der stationären Pflege. Abschlussbericht: Darstellung der Konzeptionen für das neue Prüfverfahren und die Qualitätsdarstellung. Bielefeld/Göttingen, 3. September 2018

Büscher A et al. (2018): Entwicklung der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI und die Qualitätsdarstellung nach § 115 Abs. 1a SGB XI in der ambulanten Pflege. Abschlussbericht Osnabrück/Bielefeld, 20. August 2018.

GKV & MDS (2018): Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Durchführung der Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und der Qualität nach § 114 SGB XI für die vollstationäre Pflege vom 17. Dezember 2018. Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär).

Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege vom 23.11.2018

___________________

1 6. Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Pflegeversicherung am 15.12.2016

Die Abbildbarkeit von Qualität in der direkten pflegerischen Leistungserbringung erscheint wie die Quadratur des Kreises. Ein zufriedener Kunde bzw. sein Angehöriger sollten als Empfehlende auftreten können (image Abb. 1).

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Abb. 1: Wenn es doch so einfach wäre!

Im Gegensatz zur Lebensqualität liegt aber kein theoretisches oder empirisch basiertes Konstrukt von Qualität in der Pflege vor. Darüber hinaus ist Qualität nichts Absolutes. Es handelt sich beim Begriff Qualität um eine Vielzahl von Kennzeichen/Merkmalen und Eigenschaften, die einem ständigen Wechsel unterworfen ist.2

Ein systematisches Qualitätsverständnis ist nicht in hinreichendem Maße belegbar3 (image Kap. 4.1). Es besteht bislang kein einheitlicher Konsens zur Beschreibung und Messbarkeitsmachung von Qualität in der Pflege. So schreiben Hasseler et al. in ihrem Bericht zur Entwicklung eines wissenschaftlich basierten Qualitätsverständnisses (2016)4: »Des Weiteren muss der eher noch allgemein gehaltene Qualitätsbegriff in der Pflege inhaltlich gefüllt werden, um die Qualitätskennzeichen/Merkmale zu bestimmen, die mit Hilfe von Kriterien und Indikatoren in der Erfüllung eines vorab definierten Beurteilungsniveaus bewertet werden.«

Dieser Bericht (765 Seiten) ist einer von drei Projektaufträgen des GKV-Spitzenverbandes und wurde in den Jahren 2014–2016 erstellt. Er setzt sich mit einer zeitgemäßen Qualitätsdebatte (Pflegequalität, Lebensqualität) auseinander, die in die Entwicklung von Merkmalen und Kriterien mündet (image Kap. 1.1). Eine mittlerweile bekanntere Definition von Qualität bezieht sich auf die EN ISO: »So wird in der EN ISO 9000–2005 Qualität wie folgt definiert: »Grad, in dem ein Satz inhärenter Merkmale Anforderungen erfüllt.« (EN ISO 9000–2005).«5

Blumenstock bringt es auf den Punkt: »Qualität kann nicht direkt beobachtet werden. Es handelt sich vielmehr um einen theoretischen Begriff, um ein sogenanntes Konstrukt, das durch geeignete Indikatoren als messbare Größe weiter operationalisiert werden muss.«6 »Zusammenfassend ist erkennbar, dass in den pflegebezogenen Definitionen von Qualität ein produkt- sowie subjektbezogenes Verständnis offenbar wird, der inhaltlich angemessen gefüllt werden muss.«7

In den o. g. Verweisen zur Auseinandersetzung mit einem zeitgemäßen Qualitätsverständnis kommen die Autorinnen8 zunehmend weg von einer linearen Abfolge von Qualitätserbringung und hin zu einem systemischen und dynamischen Qualitätsverständnis: »Im Kontext dieses Berichtes hat das Modell insofern eine Relevanz, als dass es verdeutlicht, dass Qualität in der pflegerischen Versorgung systemisch gedacht werden muss, da die internationale Qualitätsdebatte der linearen Abfolge von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität nicht mehr folgt.«9

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Info

Qualitätsbeauftragte werden hier zukünftig genauer hinschauen müssen. Ist der PDCA-Zyklus, orientiert an Donabedian*, unter dieser Blickrichtung ein weiterhin tragbares Konstrukt?

* Donabedian A (1966): Evaluating the Quality of Medical Care. Milbank Memorial Fund Quarterly: Health and Society, 44. S. 166–203.

1.1 Was bisher geschah

Die Mängel im Prüfsystem der Pflegenoten waren bereits beim Start des Systems 2009 offensichtlich. So initiierte das Bundesgesundheitsministerium bereits 2008–20011 ein Projekt10: »Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe«, um einen grundlegend neuen Ansatz mit der zentralen Frage: »Wie geht es dem Pflegebedürftigen?« zu verfolgen.

Dem folgte in den Jahren

2014 die »Durchführung einer systematischen Literaturrecherche und Beschreibung von 19 Kennzeichen/Merkmalen für die Qualität der pflegerischen Versorgung«11,

2015 die »Entwicklung eines theoretisch konzeptionellen Qualitätsverständnisses«12,

2015 die Betrachtung der »Lebensqualität in der stationären pflegerischen Versorgung«13,

2016 die »Darstellung von 31 Kennzeichen/Merkmalen für die Qualität der pflegerischen Versorgung«14.

Zusammengefasst wurden diese Projekte im Bericht »Entwicklung eines wissenschaftlich basierten Qualitätsverständnisses für die Pflege- und Lebensqualität«15 und flossen mit ein in die Entwicklung der Qualitätsindikatoren.

Der Gesetzgeber schuf hierzu die Grundlage in der Anpassung der »Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege vom 23.11.2018«.

Im § 113 (1a) SGB XI findet sich dezidiert die Vorgabe zur Entwicklung von Qualitätsindikatoren: »In den Maßstäben und Grundsätzen für die stationäre Pflege nach Absatz 1 ist insbesondere das indikatorengestützte Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung von Ergebnisqualität im stationären Bereich, das auf der Grundlage einer strukturierten Datenerhebung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements eine Qualitätsberichterstattung und die externe Qualitätsprüfung ermöglicht, zu beschreiben.«

Die Vertragsparteien des hierzu neu installierten Qualitätsausschusses hatten die Umsetzung des § 113 in einem zeitlich begrenzten Rahmen zu gestalten: »Die Vertragsparteien nach Absatz 1 Satz 1 legen dem Bundesministerium für Gesundheit spätestens bis zum 31. Januar 2018 einen konkreten Zeitplan für die Bearbeitung ihrer Aufgaben vor, aus dem einzelne Umsetzungsschritte erkennbar sind. § 113b Absatz 8 Satz 3 bis 5 gilt entsprechend.«

Vertragsparteien im Qualitätsausschuss gemäß § 113b SGB XI sind:

Leistungsträger

GKV-Spitzenverband – 7 Sitze

Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe – 1 Sitz

Deutscher Landkreistag und Deutscher Städtetag – 1 Sitz

Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. – 1 Sitz

Leistungserbringer

Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene – 10 Sitze16

Inklusive eines Vertreters der Verbände der Pflegeberufe (§ 113b (2))

Der zu pflegende Mensch in einer professionellen pflegerischen Umgebung, z. B. einer stationären Pflegeeinrichtung (gemäß § 70 SGB XI), darf zu Recht erwarten, in einem hohen Maß qualitativ gute Pflege zu erhalten. Ob dieses Ziel mit der Umstellung auf das System der Qualitätsindikatoren erreicht werden kann, wird erst die Zukunft zeigen. Akteuren im Gesundheitswesen fällt die Antwort auf die Fragestellung: »Was ist Pflegequalität?« nach wie vor schwer. Darüber hinaus beginnt mit dieser Annahme schon das Grundproblem. »Eine universelle und abschließende Definition von Qualität in der Gesundheitsversorgung«17 ist auch weiterhin nicht vorhanden. Dies verwundert nicht, da ebenso wie bei dem Begriff der »Lebensqualität« von einem höchst individuellen Begriff auszugehen ist, der nicht abschließend zu definieren oder zu prüfen ist. Die Messbarkeit von Pflegequalität wird zunächst eine Herausforderung bleiben. Dies insbesondere dann, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der individuell zu Pflegende bzw. seine Angehörigen andere Anforderungen an sein Wohlbefinden haben, wie es pflegefachlich oder sozialrechtlich vertretbar oder erwartbar ist (image Kap. 4.1).

1.2 Der lange Weg zu den Qualitätsindikatoren

Die neue Prüfsystematik erhebt den Anspruch, nicht am grünen Tisch entwickelt worden zu sein. Von Beginn an kooperierte man während des Projektentwicklungszeitraums eng mit Einrichtungen und Prüfteams. Dies lässt sich in den diversen Zwischenberichten der Teilprojekte ablesen. In verschiedenen Modellen (s. u.) wurden die Qualitätsindikatoren eingesetzt und evaluiert.

1.2.1 Modellhafte Pilotierung von Indikatoren in der stationären Pflege – MoPIP

Im Auftrag der Vertragsparteien nach § 113 SGB XI wurden die 15 gesundheitsbezogenen Indikatoren aus dem von Wingenfeld et al. (2011) entwickelten Indikatorenset untersucht. Die Indikatoren wurden hinsichtlich ihrer Eignung und Reichweite für den Einsatz in einem bundesweit einheitlichen und indikatorengestützten Verfahren zur vergleichenden Messung und Darstellung der Ergebnisqualität analysiert. Neben der Validität und Reliabilität des Erhebungsinstrumentariums waren insbesondere auch die Praktikabilität und Durchführbarkeit in Bezug auf eine regelhafte, bundesweite Einführung in allen stationären Pflegeeinrichtungen nach § 71 Abs. 2 SGB XI sowie auf gesetzliche Anforderungen in Bezug auf eine Umstellung der Qualitätsberichterstattung zu untersuchen und zu bewerten.18

Im MoPIP wurde deutlich, dass die Ergebnisse der Indikatoren anlassbezogen in Einrichtungen genutzt werden können. Jedoch können abschließend weder Qualitätsmängel nachgewiesen werden noch ausgeschlossen werden. Das Projekt MoPIP wurde im Februar 2017 erfolgreich abgeschlossen.19

1.2.2 Entwicklungsauftrag »Neues Prüfverfahren«

Die Ergebnisse des Projekts MoPIP flossen in die Entwicklung der Instrumente und Verfahren für die Qualitätsprüfung und die Qualitätsdarstellung in der stationären Pflege ein. Hierfür vergaben die Vertragsparteien in der Pflege nach § 113 SGB XI Anfang 2017 einen wissenschaftlichen Auftrag an das aQua-Institut und das Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld.

Ziel des Projekts war zum einen die Entwicklung von Instrumenten zur Qualitätsprüfung für die Leistungen, die von den stationären Pflegeeinrichtungen erbracht werden. Zum anderen sollten Vorschläge für eine vergleichende, verständliche und übersichtliche Qualitätsdarstellung für die Pflegebedürftigen und deren Angehörige unterbreitet werden.20

1.2.3 Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe – EQisA

Um die Qualität für die Bewohner in Einrichtungen der stationären Altenhilfe im Erzbistum Köln auf hohem Niveau zu halten, startete der Diözesan- Caritasverband für das Erzbistum Köln im Januar 2012 das Modellprojekt »EQisA – Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe«.21

Kooperationspartner war dabei das Institut für Pflegewissenschaften an der Universität Bielefeld, IPW. Insgesamt waren an dem Projekt im gesamten Zeitraum bundesweit 247 Pflegeeinrichtungen unterschiedlicher Trägerschaft beteiligt. Bis Dezember 2016 wurden alle Projektarbeiten abgeschlossen und das Kooperationsprojekt beendet.22

Die Komplexität von Qualität einer Pflegeeinrichtung wird vermeintlich nicht auf wenige Ergebniskennzahlen reduziert, sondern diese Qualitätskennzahlen werden von Zielen abgeleitet und unterstützen die Pflegeeinrichtung bei der inhaltlichen Steuerung ihres Auftrages. Werden diese Kennzahlen eingesetzt, um Vergleiche herzustellen, nimmt der Informationsgehalt zu.

1.2.4 Ergebnisorientiertes Qualitätsmodell Münster – EQMS

Das »Ergebnisorientierte Qualitätsmodell Münster«, kurz EQMS, des Diözesancaritasverbandes Münster ist ein Projekt, dass die Ergebnisqualität der in 100 stationären Einrichtungen der Altenhilfe betreuten Bewohnern im Fokus hat.

Die Projekteigner haben im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit folgendes Ziel: »Grundprinzip des neuen Verfahrens ist, dass alle Bewohner einer Einrichtung in die Beurteilung einbezogen werden. Maßgebend sind die Veränderungen in ihrer Pflegesituation und Selbständigkeit anhand derer sich die Wirksamkeit von pflegerischen und betreuerischen Maßnahmen darstellen lässt. Im Gegensatz zur PTV ist somit nicht die Vollständigkeit und Güte der Dokumentation entscheidend, sondern die tatsächlichen Ergebnisse der täglichen Arbeit mit den Bewohnern. Durch einen moderierten Qualitätsdialog ist es den Einrichtungen möglich, voneinander zu lernen und anhand von aufgezeigten Verbesserungspotenzialen, die sich durch den Vergleich der Einrichtungen untereinander herleiten lassen, Qualitätsentwicklungen zu initiieren, die direkt den Bewohnern zugutekommen.«23 Die Ergebnisse des Praxistests flossen in den Abschlussbericht24 mit ein.

1.2.5 Ergebnisse der QPR-Erprobung

In den genannten Projekten wurden in diversen Einrichtungen und unterschiedlichen Prüfsettings erste Erfahrungen mit dem neuen Prüfungstool gesammelt. Im Abschlussbericht25 wird deutlich, dass umfangreiche Kompromisse eingegangen werden müssen. Nicht immer geben die ermittelten Zahlen eine Auskunft darüber, wie die Qualität sich real darstellt. In der Argumentation während der Prüfung, vor allem aber in der Argumentation bei vorliegendem Prüfergebnis, ist dies durch die Einrichtungen im Blick zu behalten. Hier exemplarisch eine Aussage aus dem Abschlussbericht26: »Grundsätzlich ist festzustellen, dass bei einer so geringen Stichprobengröße, wie sie bei Qualitätsprüfungen zur Anwendung kommt (maximal neun Bewohner), die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, dass das Ergebnis in der Stichprobe einen wahren Wert in der Grundgesamtheit repräsentiert.«

Fazit Eine Herausforderung für alle Beteiligten

Die Erfassung und Nutzung solcher Qualitätskennzahlen ist auch für das interne Qualitätsmanagement von Einrichtungen/Diensten eine neue fachliche Herausforderung.*

* Vgl. Kelleter 2015

________________

2 Vgl. Hasseler M, Stemmer R, Weidekamp-Maicher M (2016): Abschlussbericht Entwicklung eines wissenschaftlich basierten Qualitätsverständnisses für die Pflege- und Lebensqualität. Abschlussbericht August 2016. Im Internet: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/pflegeversicherung/qualitaet_in_der_pflege/wiss_qualitaetsverstaendnis/2016-08-25_Abschlussbericht_wiss_Qualitaetsverstaendnis.pdf, Zugriff am 15. April 2019

3 Vgl. Hasseler et al. 2016

4 Ebd., S. 2

5 https://www.din.de/de/wdc-beuth:din21:82009580, Zugriff am 16. April 2019)

6 Blumenstock G (2011): Zur Qualität von Qualitätsindikatoren. In: Bundesgesundheitsblatt 54 (2), S. 154

7 Hasseler et al. 2016, S. 5

8 Ebd.

9 Ebd., S. 21

10 Wingenfeld K, Engels D (2011): Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe. Abschlussbericht. Bielefeld/Köln, S. 6. Im Internet: https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/Abschlussbericht_Ergebnisqualitaet_.pdf, Zugriff am 15. April 2019

11 Vgl. Hasseler et al. 2016

12 Vgl. ebd.

13 Vgl. ebd.

14 Vgl. ebd.

15 Wingenfeld K et al. (2018): Entwicklung der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI und die Darstellung nach § 115 Abs. 1a SGB XI in der stationären Pflege. Abschlussbericht: Darstellung der Konzeptionen für das neue Prüfverfahren und die Qualitätsdarstellung. Bielefeld/Göttingen, 3. September 2018

16 http://qa.gs-qsa-pflege.de/der-qualitaetsausschuss, Zugriff am 15. April 2019

17 Blumenstock 2011, S.3

18 Vgl. Görres S et al. (2017): Modellhafte Pilotierung von Indikatoren in der stationären Pflege (MoPIP). Abschlussbericht zum Forschungsprojekt. Im Internet: https://www.bagfw.de/fileadmin/user_upload/Erga__nzt_Abschlussbericht_MoPIP_Universita__t_Bremen_20.03.2017.pdf, Zugriff am 16. April 2019

19 Vgl. https://www.gkv-spitzenverband.de/pflegeversicherung/qualitaet_in_der_pflege/indikatoren_fuer_ergebnisqualitaet/indikatoren_fuer_ergebnisqualitaet_1.jsp, Zugriff am 15. April 2019

20 Vgl. https://www.aqua-institut.de/loesungen/qualitaetsfoerderung/entwicklung-von-qualitaetsindikatoren/, Zugriff am 15. April 2019

21 https://www.caritasnet.de/themen/alter-pflege/qualitaetssicherung/projekt-eqisa/, Zugriff am 12. April 2019

22 Vgl. Kelleter H (2015): Qualitätsindikatoren und Effekte zur Qualitätssicherung. In: Monitor Pflege 1 (3), S. 25–2

23 https://www.caritas-muenster.de/aktuelles/projekte/eqms/eqms, Zugriff am 4. April 2019

24 Wingenfeld 2018

25 Ebd.

26 Ebd., S. 78

Erstmals in Deutschland müssen demnächst alle stationären Einrichtungen ihre interne Qualität ermitteln und werden mit anderen Einrichtungen in Deutschland verglichen. Es wird also erstmals eine Vollerhebung zu bestimmten Qualitätsindikatoren geben. Die stationäre Altenhilfe wird gläsern.

Auch wenn in der ersten Erhebungswelle ab dem 1. Oktober 2019 keine QI zurückgemeldet werden, ist die Ersterhebung für stationäre Einrichtungen ein Novum mit einigen Hürden.

Die entwickelten Qualitätsindikatoren stellen eine gute Alternative zu den Pflegenoten dar. Denn bislang kamen auch Einrichtungen, die eine schlechte Ergebnisqualität im Rahmen eines Projektes lieferten, beim MDK mit sehr guten Noten weg. Das wird nun anders: »Im Rahmen der beiden Projekte wurde natürlich überprüft, in welchem Verhältnis Pflegenoten und Ergebnisqualität zueinanderstehen. Das Resultat: Sie stehen in keinem Zusammenhang. Einrichtungen mit extrem schlechten Ergebnissen bei der Dekubitusentstehung (z. B. 40 % in der Bewohnergruppe mit hohem Risiko) erreichten dennoch eine Pflegenote von 1,2 oder 1,3. Insofern muss man feststellen, dass die Pflegenoten alles andere als verlässliche Qualitätsbewertungen darstellen und die an sich gute Idee der Qualitätstransparenz in Verruf bringen.«27 In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen den Weg zu den QI.

2.1 Der Gesamtprozess der QI

Der Gesamtprozess der Qualitätsprüfung umfasst einen differenzierten Austausch aller beteiligten Akteure. Aus Sicht einer stationären Pflegeeinrichtung sind verschiedene Elemente vorzubereiten und anzustoßen. Das bedeutet: Die stationäre Einrichtung hat einen neuen Kreislauf in der Qualitätserfassung (image Abb. 2).

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Abb. 2: Der Kreislauf der Qualitätsprüfung in der stationären Altenhilfe.

Dieser neue Kreislauf ist eine dreiphasige Ergebniserfassung:

1. Die halbjährlich erhobenen 98 Fragen im Manual zur Ermittlung der Qualitätsindikatoren werden an die Datenauswertungsstelle (DAS) gesendet (image Kap. 2.4).

2. Die Auswertung des in der DAS ermittelten Ergebnisses ist in der Einrichtung vorzuhalten (Erhebungsreport), ggf. sind Verbesserungsprozesse einzuleiten, wenn das zurückgemeldete Ergebnis unter dem allgemeinen Durchschnitt liegt.

3. Bei der externen Prüfung durch die Prüfdienste (MDK-/PKV-Prüfteams) fließen diese Erhebungsreporte mit in die Prüfung und die Plausibilität auch in die Bewertung mit ein.

Die von der Pflegeeinrichtung übermittelten Daten werden in der Datenauswertungsstelle (DAS)28 einer vergleichenden Berechnung und Plausibilitätskontrolle unterzogen. Die DAS gibt das Ergebnis an die Einrichtung zurück und sendet den Bericht ebenfalls an die Prüfdienste und an die für die Heime zuständige Aufsichtsbehörde.

Die Prüfdienste der Pflegekassen führen auf Grundlage der Plausibilitätskontrolle die externe Prüfung durch. Abschließend fassen die Pflegekassen die Ergebnisse zusammen und veröffentlichen die Ergebnisse.

Als Vertragspartner der Einrichtung ist wesentlich, wie die Kassen nach der internen Ergebniserfassung und der externen Ergebniserfassung durch MDK-/PKV-Prüfteams reagieren. Denn weder die DAS noch MDK-/PKV-Prüfteams können bei schlechten Ergebnissen reagieren. Es ist einzig Sache der Kassen, sich mit der Einrichtung über schlechte Ergebnisse ins Einvernehmen zu setzen und letztlich sogar Sanktionen zu erlassen (vgl. § 115 SGB XI).

2.2 Die Ergebnisbeurteilung

Die Ergebnisbeurteilung erfolgt in drei Schritten (image Abb. 4).

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Abb. 4: Die drei Schritte der Ergebnisbeurteilung.

2.3 Daten sammeln und bearbeiten

Stationäre Pflegeeinrichtungen führen nach einem vorgegebenen Regelwerk (Erhebungsinstrument mit 98 Fragen (image Kap. Der Erfassungsbogen) im Abstand von sechs Monaten eine Ergebniserfassung für ihre Bewohner durch.

Die Ergebniserfassung beinhaltet zum einen die Zusammenstellung von Informationen, die Bestandteil der routinemäßigen Pflegedokumentation oder anderer Dokumentationen sind, die die Einrichtung vorhält (beispielsweise Informationen über Krankenhausaufenthalte, Sturzprotokolle, Angaben zur Entstehung einer Wunde, Gewichtsverlauf usw.). Sie umfasst zum anderen die Beurteilung ausgewählter Fähigkeiten oder ausgewählter Merkmale der Pflegebedürftigkeit (beispielsweise eine Beurteilung der Mobilität oder der kognitiven Fähigkeiten).29 Die Fragen 25–64 im Erhebungsinstrument bestehen aus dem Begutachtungsmodul 1, 2, 4 und 6. Wer also das BI routinemäßig ausfüllt, erhebt bereits 40 der 98 Fragen automatisch.

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Im Erhebungsreport werden zweimal im Jahr spezifische Informationen erhoben und an eine Datenauswertungsstelle (DAS) gesandt. Hierzu muss man jeweils auf Daten von vor sechs Monaten zurückgreifen können.

Die folgende Abbildung (image Abb. 5) soll den Ablauf der Erhebung und Rückmeldung darstellen:

Die Einrichtung hat einen Stichtag, an dem sie die 98 Fragen für jeden Bewohner erhebt. Die erhobenen Daten beziehen sich jeweils auf die vergangenen sechs Monate. Für die Einspeisung der Daten an die DAS bleiben der Einrichtung 14 Tage. Danach sind entweder alle Daten für die DAS plausibel – dann erhält die Einrichtung von der DAS binnen sieben Tagen eine Rückmeldung über die 10 QI. Gibt es Rückfragen, was nicht unwahrscheinlich sein dürfte, wird eine Plausibilitätsprüfung maximal 21 Tage dauern und in dieser Zeit kann die Einrichtung mit der DAS kommunizieren und die Daten anpassen.

Nach der Erfassung der nicht beanstandeten Daten, wird die DAS binnen sieben Tagen eine Rückmeldung geben, wie die Einrichtung mit ihren 10 QI im Vergleich zu anderen Einrichtungen dasteht.

2.4 Die Datenauswertungsstelle (DAS)

Ab Januar 2018 lief ein Vergabeverfahren mit wettbewerblichem Dialog für die Datenauswertungsstelle, der eine zentrale Rolle in der Datenaufbereitung und -Übermittlung zugeschrieben werden sollte. Dieses wettbewerblichen Dialogverfahren30 wurde im Januar 2019 abgeschlossen und das Institut aQua aus Göttingen erhielt den Zuschlag. Dieses Institut war bereits in der Vergangenheit an diversen Verfahren beteiligt und ist nun die einzige Datenauswertungsstelle für fast 14.000 stationäre Einrichtungen31 und den darin lebenden fast 900.000 pflegebedürftigen Bewohnern32. Die DAS verarbeitet diese Daten pro Einrichtung zweimal im Jahr.

Die qualitätsrelevanten Informationen werden durch die Pflegeeinrichtung zur Verfügung gestellt und sollen potenziellen Bewohnern und/oder deren Angehörigen einen Überblick über die Pflegeeinrichtung ermöglichen. Die Erfassung der Informationen erfolgt in Form eines Formulars, dass durch die stationären Pflegeeinrichtungen im Abstand von sechs Monaten mit der Erhebung der Ergebnismerkmale aktualisiert wird (image Kap. 2.5.2).

Die Qualitätsbeurteilung der Erhebungsbögen durch die DAS erfolgt aufgrund anonymisierter Bewohnerdaten. Die von der Einrichtung ermittelten Kennzahlen werden in Relation zu einem Referenzwert gesetzt. Dieser Referenzwert ist der rechnerische Durchschnitt der Gesamtheit der einbezogenen Einrichtungen. Bei Einsendung der ersten Kennzahlen durch die Einrichtungen kann dieser naturgegeben noch nicht vorliegen. Erst wenn erstmals alle Pflegebedürftigen in den Pflegeheimen in Deutschland erfasst sind, können Vergleichswerte geschaffen werden. Im Laufe der Zeit werden diese immer wieder neu festgestellt und jeweils nachjustiert.

Auch wenn vor April 2020 keine QI von der DAS zurückgemeldet werden können, kann man sich – wenn auch nur aus Interesse – die Vergleichswerte aus dem Abschlussbericht33 zu den 10 QI anschauen.

Es steht zu erwarten, dass bedingt durch die Kommunikation mit der DAS eine reine Pflegeplanung und -dokumentation auf dem Papier nicht zielführend, weil zeitraubend ist. Eine formale Verpflichtung zur digitalen Dokumentation lässt sich aktuell nicht ableiten.

2.5 Aufbau des Erhebungsreports und Hinweise zum Manual

Das in Anlage 3 der MUG aufgeführte Manual mit methodischen und verfahrenstechnischen Anforderungen ist Bestandteil des Erhebungsinstruments. Im Rahmen eines Manuals erfolgt eine Beschreibung des Vorgehens, des zeitlichen Ablaufs der Datenerfassung und -übermittlung an die Datenauswertungsstelle sowie eine Beschreibung der zu beachtenden bewohnerbezogenen Ausschlusskriterien für die Datenerfassung. Es umfasst auch den Erhebungsreport.

Hierbei handelt es sich um ein Dokument, das vorrangig der internen Steuerung der Ergebniserfassung dient, aber auch für die externen Prüfungen eine wichtige Funktion hat. In dieser Liste sind sämtliche Bewohner verzeichnet, die zu einem definierten Stichtag in der Einrichtung leben. Für diese Bewohner wird angegeben, ob sie in die Ergebniserfassung einbezogen wurden oder nicht. Bei Nichteinbeziehung wird der ausschlaggebende Grund benannt. Dies gilt auch für Bewohner, die bei der Ergebniserfassung vor sechs Monaten teilgenommen haben, zum Stichtag aber nicht mehr in der Einrichtung leben.

2.5.1 Das Manual

Das sogenannte Manual mit inhaltlichen und methodischen Erläuterungen, das den Umgang mit dem Instrument bzw. die einzelnen Merkmale und die Merkmalsausprägungen erläutert, wird dem Erfassungsbogen vorgeschaltet.

A) Einleitung

Allgemeine Hinweise zum Aufbau und Gebrauch des Manuals

B) Erhebungsinstrumente und technische Hinweise

Zusammenfassende Beschreibung des Instrumentariums, dass zur Ergebniserfassung zu nutzen ist, einschließlich technischer Hinweise zur Datenerfassung und Datenübermittlung (z. B. für die Online-Eingabe von Daten bei beschränkter Zugangsberechtigung etc.)

C) Allgemeine Hinweise zur Vorbereitung der Datenerfassung

Zeitliche Vorgaben und Vorgaben zur Erstellung/Nutzung des Erhebungsreports

D) Ein- und Ausschlusskriterien

Definition der zu berücksichtigenden Bewohner

E) Grundsätzliches zur Erfassung von Selbstständigkeit

F) Erläuterungen zum Erhebungsbogen zur Ergebniserfassung

2.5.2 Der Erfassungsbogen

Der Erfassungsbogen enthält die qualitätsrelevanten Informationen über die Pflegeeinrichtung. Daraus ergeben sich später erstmals deutschlandweit vergleichbare Kennzahlen zur Pflege im Bundesgebiet.

Die qualitätsrelevanten Informationen werden durch die Pflegeeinrichtung zur Verfügung gestellt und sollen potenziellen Bewohnern und/oder deren Angehörigen, nicht zuletzt auch Mitarbeitern, einen Überblick der Pflegeeinrichtung ermöglichen. Die Erfassung der Informationen erfolgt in Form eines Formulars, dass durch die stationären Pflegeeinrichtungen im Abstand von sechs Monaten mit der Erhebung der Ergebnisindikatoren aktualisiert wird.

Tab. 1: Aufbau des Erhebungsbogens

Nummer Inhalte
01 bis 09 Stammdaten
10 bis 25 Fragen zum Ausschluss
26 bis 30 BI-Modul 1 (Mobilität)
31 bis 47 BI-Modul 2 (Kommunikation/Kognition)
48 bis 64 BI-Modul 4 (Selbstversorgung)
59 bis 64 BI-Modul 6 (Alltagsgestaltung)
65 bis 72 Dekubitusentstehung
73 bis 76 Gewicht
77 bis 78 Sturzfolgen
79 bis 82 Freiheitseinschränkende Maßnahmen
83 bis 87 Schmerzerfassung
88 bis 98 Einzug

Wenn Sie den Erhebungsbogen und die dazugehörigen Fragen betrachten, wird deutlich, warum es so viel umständlicher ist, Daten aus einer papiergestützten Dokumentation zu entnehmen als aus der EDV.

2.5.3 Erhebungsreport

Hierbei handelt es sich um ein Dokument (image Kap. 4.3), das vorrangig der internen Steuerung der Ergebniserfassung dient, aber auch für die externen Prüfungen eine wichtige Funktion erhalten kann. In dieser Liste sind sämtliche Bewohner verzeichnet, die zu einem definierten Stichtag in der Einrichtung leben. Für diese Bewohner wird angegeben, ob sie in die Ergebniserfassung einbezogen wurden oder nicht. Bei Nichteinbeziehung wegen Ausschluss (image Kap. 2.5.4), wird der ausschlaggebende Grund benannt. Dies gilt auch für Bewohner, die bei der Ergebniserfassung vor sechs Monaten teilgenommen haben, zum Stichtag aber nicht mehr in der Einrichtung leben.

Der Erhebungsreport ist Bestandteil der Plausibilitätskontrolle (image Kap. 3.1). Er wird zu Beginn einer Prüfung hinzugezogen und gilt als Grundlage für die Stichprobenziehung.

Der Prüfer hat hierbei die Frage zu beantworten, ob im Erhebungsreport

eine eindeutige und vollständige Zuordnung der Pseudonyme zu den Bewohnern erkennbar ist (image Kap. 3)

und

ob die Ein- und Ausschlusskriterien zur Einbeziehung der Bewohner in die Ergebniserfassung entsprechend der methodischen Vorgaben erfolgte und dementsprechend erkennbar ist, für welche Bewohner keine Ergebniserfassung durchgeführt wurde und aus welchem Grund im jeweiligen Fall auf die Ergebniserfassung verzichtet wurde.

Jede stationäre Pflegeeinrichtung erhebt zukünftig zweimal im Jahr Kennzahlen, die einen Rückschluss auf die Ergebnisqualität der Einrichtung zulässt. Auch wenn bei Redaktionsschluss dieses Buches die konkrete Umsetzung der Datenaufbereitung (Online-Eingabe; gesonderte Software- Lösung) noch nicht vorlagen, können die Verantwortlichen der Einrichtungen bereits Vorbereitungen treffen. Um einen genauen Vergleich zu ermöglichen sind mehrere Dinge zu beachten.

Codierliste

Unter der Codierliste versteht sich die Zuordnung der Bewohnernamen zu individuellen Bewohnercodes bzw. Pseudonymen. Die Codierliste ist die Grundlage der Erhebung und auch der Stichprobenziehung für die externe Qualitätsprüfung.

Die Einrichtung wird mit ganzen Zahlen codiert, der Wohnbereich mit dieser Zahl plus Buchstaben, die dort lebenden Bewohner mit diesen Zahlen plus Buchstaben. Die Nummer bleibt beim Bewohner, solange er in diesem Heim lebt. Verlässt er die Einrichtung, wird er im nächsten Haus als Neuaufnahme gesehen und neu codiert.

In der Codierliste sind sämtliche Bewohner verzeichnet, die zu einem definierten Stichtag in der Einrichtung leben. Für diese Bewohner wird angegeben, ob sie in die Ergebniserfassung einbezogen werden oder nicht.

Bei Nichteinbeziehung (Ausschluss) wird der ausschlaggebende Grund benannt. Dies gilt auch für Bewohner, die bei der Ergebniserfassung vor sechs Monaten teilgenommen haben, zum Stichtag aber nicht mehr in der Einrichtung leben.34

Im Rahmen der externen Prüfungen (image Kap. 8) dient diese Liste

der Auswahl von sechs Bewohnern, für deren Aufnahme in die Stichprobe von der Datenauswertungsstelle die betreffenden Bewohnercodes übermittelt wurden,

der Identifizierung von drei weiteren Bewohnern, deren Pseudonym bei der Datenauswertungsstelle noch nicht verzeichnet ist, weil sie erst innerhalb des letzten halben Jahres neu eingezogen sind. Oder weil sie aus anderen Gründen nicht in den Datensatz (98 Fragen) für die Einrichtung aufgenommen wurden (z. B. Ausschlussbewohner, Kurzzeitpflegegast).

Die Codierliste wird zu jedem Erhebungszeitpunkt, also im Abstand von sechs Monaten, fortlaufend ergänzt, bzw. aktualisiert.

Ein- und Ausschlusskriterien

Grundsätzlich wird die Grundgesamtheit der Bewohner zur Qualitätsbeurteilung herangezogen. Es handelt sich um eine sogenannte Vollerhebung. In diese wird einbezogen, wer am Stichtag der Datenerhebung länger als 14 Tage in der Einrichtung lebt.

Eine vergleichende Beurteilung von Kennzahlen zum Erhalt der Selbstständigkeit setzt voraus, dass Verzerrungen durch Bewohner mit krankheitsbedingten Verschlechterungen der Selbstständigkeit ausgeschlossen werden und vermieden wird, dass ein andauernder Status völliger oder weitgehender Unselbstständigkeit als positives Ergebnis gewertet wird (Bewohner, die sich nicht mehr verschlechtern können).

Aus diesem Grund dürfen bei der Berechnung der Kennzahl im Falle der Indikatoren, die den Selbstständigkeitserhalt ausdrücken, bestimmte Bewohnergruppen nicht einbezogen werden.

Erfassungszeitpunkt

Ein Ergebnis des Abschlussberichtes stellt die Empfehlung für die Art der Standardisierung und Bewertung der Kennzahlen dar. Es wird eine geschichtete Zufallsstichprobe (Modell der Stratifizierung) empfohlen. Das bedeutet, ausgehend von der Grundgesamtheit der Bewohner werden zunächst die Ausschlusskriterien berücksichtigt und im Folgenden die Zuordnung gemäß ihrer Merkmale (z. B. Mobilität und Kognitive Beeinträchtigung). Erst dann greift die Auswahl gemäß Zufallsstichprobe.

Somit ist auch der Erfassungszeitpunkt für die Einrichtungen relevant. Auch wenn statistisch der Erhebungsmonat unerheblich ist, gibt hier der Jahresverlauf einige Vorgaben mit. Es ist zu erwarten, dass der Dezember, begründet durch die Weihnachtszeit (und somit als zweiter Erhebungsmonat auch der Juni) für die meisten Einrichtungen unglücklich ist. Ebenso die Sommermonate (Urlaubszeit)35

Im Abschlussbericht werden die Monate März und September als Erhebungszeitpunkte mit guten Rahmenbedingungen gesehen. Gleichzeitig wird davor gewarnt, dass alle Einrichtungen diese Monate wählen, da es zu einer Überlastung der Datenauswertungsstelle führen kann.

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Tipp

Am Datum des Stichtages wird sich zukünftig das Projektmanagement der Einrichtungen in weiten Teilen orientieren. So muss die Datenerfassung 14 Tage nach dem Stichtag an die Datenauswertungsstelle gesendet und binnen 21 Tagen die Plausibilitäten mit der DAS geklärt werden.

Personelle Zuständigkeit

Die Risikoerhebung der Bewohner ist ein zentraler Einwirkungspunkt der Einrichtung auf die Ergebnisauswertung. Die Ergebniserfassung sollte durch Mitarbeiter erfolgen, die die betreffenden Bewohner gut kennen. Damit werden die fachlichen Einschätzungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten, ebenso wie die Extraktion vorhandener Informationen aus der Pflegedokumentation, wesentlich erleichtert. Im Idealfall nehmen die Bezugspflegenden, die die Verantwortung für die Steuerung des Pflegeprozesses beim betreffenden Bewohner haben, oder die Wohnbereichsleitungen die Ergebniserfassung vor.36

Da nicht jede Fachkraft alles kann, muss geschaut werden, welche Mitarbeiter für welche Tätigkeit geeignet sind und so ihre Fähigkeiten entfalten können:

Wer die 98 Fragen eingibt muss technik- und zahlenaffin sein.

Wer das Begutachtungsinstrument (BI) ausfüllt, zumindest Modul 1, 2, 4 und 6, muss etwas abstrakt denken können, denn das BI ist in Teilen nicht aus pflegerischer Sichtweise nachvollziehbar.

Wer die Dokumentation führt, muss detailverliebt sein und individuell handelnd, indem er die Wünsche und Bedürfnisse der Bewohner ebenso erkennen und niederschreiben kann, wie deren Fähigkeiten und Einschränkungen.

Wer künftig den Prüfer begleitet, muss das Herz und den Verstand am rechten Fleck haben. Er muss sich vor den Bewohner stellen und dessen Selbstbestimmung durchsetzen. Ebenso muss er die zentrale Frage an den Prüfer stellen, der irgendetwas verlangt: »Wo steht das?«

Wer die Rückläufe bearbeitet – und nach der internen und der externen Ergebniserfassung die Bewertungen aufnimmt – benötigt analytisches Denkvermögen und Übersicht. Jene Zeiten, in denen QM-Mitarbeiter ordnerweise Papier produzierten, um beim MDK zu glänzen, sind vorbei.

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Tipp

Neben der personellen Zuständigkeit für die Risikoerhebung beim Bewohner sollten Einrichtungen einen Projektverantwortlichen und weitere Talente im Gesamtsystem suchen und für die Qualitätsergebniserfassung benennen.

2.5.4 Die Ausschlusskriterien

Es werden am Stichtag alle Bewohner erfasst, aber einige nur mit Nummer und Grund für den Ausschluss. Andere Bewohner werden bei der Rückmeldung der 10 QI ausgeschlossen. Mit Hilfe des Erhebungsreports werden also alle Bewohner am Stichtag erfasst und der Ausschluss für die Bewohner dokumentiert.

Nicht in die Gesamtmeldung aufgenommen, werden Bewohner am Stichtag,

deren Einzugsdatum weniger als 14 Tage vor dem Stichtag liegt,

die als Kurzzeitpflegegäste im Hause sind,

in der Sterbephase sind,

die sich seit mindestens 21 Tagen vor dem Stichtag nicht mehr in der Einrichtung aufhalten, z. B. wegen einer Krankenhausbehandlung, Rehabilitationsmaßnahme oder eines längeren Urlaubs mit Angehörigen.

Das bedeutet, diese Bewohner werden zwar codiert, aber als Ausschlussbewohner gemeldet – mit einem der vier genannten Gründe des Ausschlusses.

Während die oben genannte Klientel gleich ganz ausgeschlossen wird, werden die nachfolgenden Klienten nur punktuell nicht erfasst und für einzelne QI ausgeschlossen:

Komatöse und somnolente Bewohner, Bewohner mit apallischem Syndrom,

Bewohner mit den Diagnosen: Bösartige Tumorerkrankung, Tetraplegie, Tetraparese, Chorea Huntington,

Bewohner, die während der vergangenen sechs Monate einen Schlaganfall, einen Herzinfarkt, eine Fraktur oder eine Amputation erlebt haben,

Bewohner, die in den vergangenen sechs Monaten einen Krankenhausaufenthalt von mindestens zwei Wochen Dauer hatten

Bewohner, die bei der vorangegangenen Erhebung bereits extrem stark beeinträchtigt waren

Das bedeutet, die Einrichtung gibt zwar auch für diese Bewohner alle Antworten auf die 98 Fragen, aber die DAS wird für diese Bewohner bestimmte QI nicht rückmelden, z. B. Gewichtsverlust bei Bewohner mit bösartigen Tumoren oder die Entwicklung der Selbstständigkeit bei QI 1 und 3.

Wenn alle Manuals ausgefüllt sind, werden diese an die DAS versendet. Dort wird zunächst auf Plausibilität geprüft wie z. B. Anzahl Bewohner, aber auch, ob die Angaben in den BI-Modulen auch in sich logisch sind. So kann ein Bewohner, der in Modul 1 und 2 wenige Punkte hat, nicht in Modul 4 oder 6 viele Punkte aufweisen. Denn entweder Modul 1 oder Modul 2 oder beide beeinflussen die Module 4 und 6.

________________

27 Wingenfeld K (2015):»Qualitätsunterschiede sichtbar machen«. In: Die Schwester/Der Pfleger 54. Jahrg. 7|15

28 Bei Redaktionsschluss dieses Buches war das Verfahren noch nicht abgeschlossen

29 Wingenfeld et al. 2018, S. 282

30 Wingenfeld 2018 (pdf S. 565)

31 Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung vom 11.7.2018

32 Ebd.

33 Wingenfeld 2018 stationär S. 44

34 Wingenfeld 2018, S. 291

35 Wingenfeld 2018 [pdf. S. 293]

36 Wingenfeld 2018 [pdf.S.292 ff.]

Die Einrichtung erfasst 98 Fragen (image Kap. 2.5.2) für jeden Bewohner und meldet diese an die DAS. Von dieser kommen 10 QI zurück. Denn die Einrichtungen sollen mit ihren 10 QI mit anderen Einrichtungen verglichen werden. Was die Einrichtung zurückbekommt, ist eine Übersicht über die 10 QI mit 15 Kennzahlen, da 5 QI mit jeweils zwei Risikogruppen einhergehen.

Qualitätsbereich 1: Erhalt und Förderung von Selbstständigkeit

1 Erhaltene Mobilität*

2 Erhaltene Selbstständigkeit bei alltäglichen Verrichtungen (z. B. Körperpflege)*

3 Erhaltene Selbstständigkeit bei der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Qualitätsbereich 2: Schutz vor gesundheitlichen Schädigungen und Belastungen

4 Dekubitusentstehung*

5 Schwerwiegende Sturzfolgen*

6 Unbeabsichtigter Gewichtsverlust*

Qualitätsbereich 3: Unterstützung bei spezifischen Bedarfslagen

7 Durchführung eines Integrationsgesprächs

8 Anwendung von Gurten

9 Anwendung von Bettseitenteilen

10 Aktualität der Schmerzeinschätzung

* Nach Risikogruppen getrennte Bewertung

Die Risikoadjustierung der jeweils getrennten Bereiche macht sich an den Modulen 1 und 2 des Begutachtungsinstruments fest:

Unterscheidung der QI 1, 2, 5 und 6 für Bewohner

Gruppe 1: Bewohner, die keine oder geringe kognitive Beeinträchtigungen (gemäß Wertung des BI-Moduls 2, d. h. < 6 Punkte) aufweisen,

Gruppe 2: Bewohner, die mindestens erhebliche kognitive Beeinträchtigungen (gemäß Wertung des BI-Moduls 2) d. h. 6 und mehr Punkte) aufweisen.

Unterscheidung des Indikators 4 (Dekubitusentstehung) für Bewohner

Gruppe 1: Bewohner, die beim Positionswechsel im Bett selbstständig oder überwiegend selbstständig sind (Merkmal 1 im BI-Modul 1.1. mit 1 Punkt),

Gruppe 2: Bewohner, die beim Positionswechsel im Bett überwiegend unselbstständig oder unselbstständig sind (Merkmal 1 im BI-Modul 1.1 mit 2 oder 3 Punkten)

Beim Indikator 7, dem Integrationsgespräch nach Neuaufnahme, gibt es keine Differenzierung nach Gruppen. Das Aufnahmegespräch ist bei allen Bewohnern gleichermaßen durchzuführen.

Für die Indikatoren 8 und 9 werden nur Freiheitseinschränkenden Maßnahmen berücksichtigt. Diese werden nur bei Menschen mit kognitiven Einbußen angewendet. Denn bei Menschen ohne kognitive Einbußen ist es keine Freiheitseinschränkung und kein Richter würde genehmigen.

Beim Indikator 10, der Schmerzerfassung, gibt es wiederum keine Unterscheidung in Gruppen, da die Schmerzerfassung für alle Schmerzpatienten gemacht werden muss.

Die 10 QI werden künftig mit anderen Einrichtungen verglichen. Da es vor April 2020 noch keine Vergleichswerte gibt, lohnt ein Blick in den Abschlussbericht37 (image Tab. 3).

Tab. 3: Referenz- und Schwellenwerte

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Als Leitungskraft lohnt es sich, seine eigenen Ergebnisse schon mal mit den vorliegenden zu vergleichen. Wenn im zweiten Halbjahr 2020 erstmals vergleichbare Werte vorliegen, werden diese mit den eigenen Einrichtungsergebnissen in Vergleich gesetzt und die Rückmeldung der DAS erfolgt zu dem 10 QI vermutlich in folgender Art und Weise:

Tab. 4: Bewertung der Versorgungsergebnisse: Ergebnisqualität*

Beste Bewertung: 5 Punkte/schlechteste Bewertung: 1 Punkt
Qualitätsindikatoren Punkte
1. Erhalt der Mobilität (Bewegungsfähigkeit)
a) bei Bewohnern, die nicht oder nur wenig geistig beeinträchtigt sind image
b) bei Bewohnern, die erheblich oder schwer geistig beeinträchtigt sind image
2. Erhalt der Selbstständigkeit bei alltäglichen Verrichtungen (z. B. Körperpflege)
a) bei Bewohnern, die nicht oder nur wenig geistig beeinträchtigt sind image
b) bei Bewohnern, die erheblich oder schwer geistig beeinträchtigt sind image
3. Erhalt der Selbstständigkeit im Alltagsleben (z. B. soziale Kontakte) image
4. Entstehung von Druckgeschwüren
a) bei Bewohnern mit geringem Risiko, ein Druckgeschwür zu entwickeln image
b) bei Bewohnern mit hohem Risiko, ein Druckgeschwür zu entwickeln image
5. Schwerwiegende Sturzfolgen
a) bei Bewohnern, die nicht oder nur wenig geistig beeinträchtigt sind image
b) bei Bewohnern, die erheblich oder schwer geistig beeinträchtigt sind image
6. Unbeabsichtigter Gewichtsverlust
a) bei Bewohnern, die nicht oder nur wenig geistig beeinträchtigt sind image
b) bei Bewohnern, die erheblich oder schwer geistig beeinträchtigt sind image
7. Anwendung von Gurten zur Fixierung von Bewohnern image
8. Anwendung von Bettseitenteilen image
9. Durchführung eines Integrationsgesprächs nach dem Heimeinzug image
10. Aktualität der Schmerzeinschätzung image
* Vgl. Wingenfeld 2018, S. 528

Bedeutung der Symbole:

image: Die Ergebnisqualität liegt weit über dem Durchschnitt
image: Die Ergebnisqualität liegt leicht über dem Durchschnitt
image: Die Ergebnisqualität liegt nahe beim Durchschnitt
image: Die Ergebnisqualität liegt leicht unter dem Durchschnitt
image: Die Ergebnisqualität liegt weit unter dem Durchschnitt
image: Die Ergebnisqualität konnte nicht berechnet werden
Einzelfall: Das Ereignis ist bei einem einzelnen Bewohner aufgetreten und wird nicht bewertet

Die Vergleichswerte werden sich dann nach jeder Erhebung immer wieder verändern und angepasst werden.

3.1 Sprechen die Zahlen für sich?

Sie können nur Zahlen an die Datenauswertungsstelle melden und erhalten auch nur Zahlen von dort zurück. Sie können Ihren Zahlen keine Erklärungen hinzufügen. Wenn Sie beispielsweise drei intern entstandene Dekubitus melden, wovon zwei nicht auf das Konto Ihrer Einrichtung gehen, wissen das nur Sie, nicht aber die DAS. Die Darstellung der internen Ergebnisse über die 10 QI ist also blind für besondere Belange.

Ihre Einrichtung mit den drei intern entstandenen Dekubitus würde also ggf. mit einer Bewertung unter dem Durchschnitt leben müssen, obwohl Sie nichts dafür können.

Details

Seiten
ISBN (ePUB)
9783842689848
Sprache
Deutsch
Erscheinungsdatum
2019 (Juli)
Schlagworte
Führung & Personalmanagement Pflegemanagement & -planung Pflege Lernmaterialien Pflegepraxis

Autoren

  • Jutta König (Autor:in)

  • Manuela Raiß (Autor:in)

Jutta König ist Altenpflegerin, Pflegedienst- und Heimleitung, Wirtschaftsdiplom-Betriebswirtin Gesundheit (VWA), Sachverständige bei Sozialgerichten, Unternehmensberaterin und Dozentin. Manuela Raiß ist Altenpflegerin, Pflegewissenschaftlerin (Master-ScN) und Pflegemanagerin (Dipl FH). Sie ist freiberufliche Pflegesachverständige und Qualitätsbeauftragte, sowie Fachbuchautorin und Dozentin.
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Titel: Qualitätsindikatoren für die Altenpflege